Wiederkehrende Leistung

Wiederkehrende Leistung, — Leistung, die im Rahmen eines Vertrages oder anderen Rechts­verhältnisses wiederholt mit dem gleichen Gegen­stand und jeweils zu einer bestimmten Lei­stungszeit erfolgt. Wiederkehrende Leistung sind z. B. bei der Lieferung von Erzeugnissen, insbes. Massengü­tern (Sukzessivlieferung), im Rahmen von War­tungsverträgen und in Form regelmäßiger Miet- und Zinszahlungen üblich. Erfolgen mehrere wiederkehrende Leistungen nicht qualitätsgerecht, kann der Auftraggeber nach dem Vertragsgesetz die Entgegennahme weite­rer wiederkehrender Leistung bis zur Beseitigung der Mängelursachen ablehnen. Im übrigen wird jede wiederkehrende Leistung wie eine Leistung auf Grund eines selbständigen Vertrages bzw. anderen Rechtsverhältnisses behandelt (z. B. ist das vereinbarte Sortiment bei Sukzessivliefe­rungen je wiederkehrende Leistung und nicht wie bei der vereinbarten Teilleistung im Rahmen der vertraglichen Ge­samtmenge spätestens mit der letzten Teilleistung zu erfüllen).