Willenserklärung

Willenserklärung — auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtete Erklärung. Die Willenserklärung ist das wesentliche Element des Rechts­geschäftes und der Rechtshandlung. Die einen Vertrag begründenden Willenserklärung werden als Angebot und Annahme bezeichnet. Der Wille kann ausdrück­lich erklärt oder durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten zum Ausdruck gebracht werden. Empfangsbedürftige Willenserklärung (z. B. Annahme, Kündi­gung) werden mit Zugang beim Adressaten wirk­sam, nichtempfangsbedürftige Willenserklärung (z. B. Testa­ment) bereits mit ihrer Abgabe. Die Wirksamkeit von Willenserklärung erfordert die Handlungsfähigkeit der Erklärenden und gegebenenfalls die Einhaltung von Formvorschriften.