Zahlung bei Empfang der Ware

Zahlung bei Empfang der Ware —  Zahlungsart im Außenhandel, bei der die Ware erst bei Ihrer Übergabe bezahlt werden muss (sog. Zug-um-Zug-Klausel). Dadurch besteht die Möglichkeit, dass der Käufer die Dokumente über die verladene Ware erhält, ohne seine Zahlungs­verpflichtung gegenüber dem Verkäufer sofort erfüllen zu müssen: Da kein konkret kontrollier­barer Zahlungstermin fixiert wurde, kann ihn der Käufer zu seinen Gunsten hinauszögern. Außer­dem besteht die Gefahr der Nichtbezahlung (Kreditrisiko). Daher ist -diese Zahlungsart wenig gebräuchlich und wird oft durch  Kasse gegen Dokumente ersetzt.