Zahlungsaufschub

Zahlungsaufschub — vertragliches Hinausschieben der Fälligkeit von Verbindlichkeiten; im Steuer­recht als Stundung bezeichnet. Der Zahlungsaufschub verhindert die Verjährung. Steuern und sonstige Geldleistun­gen können gestundet werden, wenn ihr Einzug mit erheblichen Härten für den Zahlungspflich­tigen verbunden wäre. Stundung wird in der Regel nur gegen Verzinsung, bei höheren Beträgen zu­sätzlich gegen dingliche Sicherung (z. B. Siche­rungsübereignung) gewährt.