Zahlungsgrund

Zahlungsgrund — Ursache einer Zahlung; bei Zahlung durch Banküberweisung oder Einzahlung bei einer Bank zur Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten die Angabe des Zwecks der Zahlung auf dem der Kontogutschrift dienenden Bankfor­mular (analog bei Zahlungen, die Sparkassen oder die Post vermitteln). Die Nennung des Zahlungsgrunds erleich­tert die Arbeit in der Rechnungsführung des Zahlungsempfängers, da Rückfragen usw. ver­mieden werden und der Zahlungseingang dem gewollten Ausgleich der Verbindlichkeiten des Zahlungspflichtigen richtig zugeordnet werden kann.