Zielgeschäft

Zielgeschäft — 1. Geschäft, bei dem die Fällig­keit des Rechnungsbetrages nicht durch eine Zahlungsfrist entsprechend den Erfordernissen der Waren- und Rechnungsprüfung, sondern aus unterschiedlichen Gründen durch eine längere Frist oder einen später liegenden Termin bestimmt wird (Einräumung eines Zahlungsziels, Lieferantenkre­dit, Warenkredit).  2. Art des Börsenhandels, bei der Waren zu einem festen künftigen Abnahmetermin (üblich ein Monat oder länger) zum Preis des Tages gekauft werden, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde.