Karte Landschaftsbild

Entwicklungsraum / städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen:

· Erhalt und Entwicklung charakteristischer Stadtbildbereiche sowie markanter Landschafts- und Grünstrukturen zur Verbesserung der Stadtgliederung,

· Berücksichtigung ortstypischer Gestaltelemente und besonderer Siedlungs- und Freiraumzusammenhänge (Volksparks, Gartenplätze, Siedlungsbereiche der 20er und 30er Jahre),

· Quartiersbildung durch Entwicklung raumbildender Strukturen und Leitbaumarten in Großsiedlungen,

· Entwicklung des Grünanteils in Gewerbegebieten und auf Infrastrukturflächen (Dachund Wandbegrünung, Sichtschutzpflanzungen im Randbereich zu sensiblen Nutzungen),

· Beseitigung von Landschaftsbildbeeinträchtigungen,

· Erhalt und Entwicklung prägender Landschaftsbildelemente; Anlage ortsbildprägender Freiflächen, begrünter Straßenräume und Stadtplätze bei Siedlungserweiterung.

II.2.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Die Ausführungen zu den Schutzgütern erfolgen im Wesentlichen auf der Grundlage der Aussagen und Darstellungen des Umweltatlas Berlin sowie anhand der vorliegenden Eingriffsbewertung zum Bebauungsplan IV-2 vom März 1995, zum Bebauungsplan IV-2c vom September 1997 und einer aktuellen Bestandsaufnahme vom Winter / Frühjahr 2005.

II.2.2.1 Derzeitiger Umweltzustand und Bewertung Schutzgut Mensch

Für die Bewertung von Umwelteinwirkungen des Bebauungsplans auf den Menschen kommen gesundheitliche Aspekte (Belastungen durch Lärm, Gerüche, Schadstoffe, Immissionen) und regenerative Aspekte (Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Freiraumversorgung, Barrieren, Freizeit- und Erholungsfunktionen) in Betracht. Relevant für das Planungsvorhaben sind potenzielle Lärm- und Immissionsbelastungen auf das Wohnumfeld sowie mögliche visuelle Auswirkungen auf die angrenzenden Siedlungs- und Erholungsflächen. Maßgebliche Ziele im Rahmen der Bauleitplanung sind die Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Aufwertung des Wohnumfeldes.

Das Plangebiet ist ein ehemaliges Gewerbegebiet, das bis auf den Bereich des Umspannwerkes und ein gewerblich genutztes Gebäude an der Eldenaer Straße derzeit nicht mehr genutzt wird. Auf dem Gelände fanden zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme im Winter/ Frühjahr 2005 umfangreiche Abriss und Tiefbauarbeiten statt. Wohnnutzungen sowie Freizeit- und Erholungsnutzungen sind im Plangebiet nicht vorhanden. Die Zugänglichkeit und Durchlässigkeit des Plangebietes ist erheblich eingeschränkt. Ebenso fehlen Bereiche mit Aufenthaltsqualität im Plangebiet.

Wohnumfeld

Die Flächen nördlich, östlich und westlich des Plangebietes werden im Umweltatlas als Industriegebiet, die südlich angrenzenden als Wohngebiet, mit überwiegender Wohnnutzung, einschließlich der erforderlichen Infrastruktur eingestuft (Umweltatlas: Karte 06.01 Reale Nutzung).

Bewertung:

Im Plangebiet soll eine Mischung aus Wohnen und wohnverträglichen gewerblichen Nutzungen festgesetzt werden. Mit der Umwandlung des ehemaligen Gewerbegebietes in Mischgebiete und allgemeine Wohngebiete erfährt das Gebiet eine deutliche städtebauliche Aufwertung. Insbesondere die Verbesserung der Durchlässigkeit des Plangebietes durch die Ausweisung einer öffentlichen Parkanlage zwischen Thaerstraße und Richard-Ermisch-Straße dürfte auch zu einer Aufwertung der angrenzenden Wohngebiete beitragen.

Weitere positive Auswirkungen können durch die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in einem derzeit deutlich untergenutzten Gebiet hervorgerufen werden.

Belastungen durch Verkehrslärm

Für den Individualverkehr ist das Plangebiet durch die angrenzenden Straßen sehr gut erschlossen. An das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs ist es über eine in der Eldenaer Straße verkehrende Straßenbahnlinie angebunden. Die Entfernung zum S-Bahnhof Storkower Straße mit den Endhaltestellen mehrerer Buslinien beträgt im Mittel ca. 400-500m.

Im Digitalen Umweltatlas der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Ausgabe 2005, Karten Straßenverkehrslärm und Schienenverkehrslärm) werden für die Eldenaer Straße tagsüber (6 ­ 22 Uhr) Verkehrslärmwerte von 55-60 dB (A) zwischen Thaer- und Hübnerstraße bzw. 65-70 dB (A) zwischen Hübner- und Liebigstraße angegeben. Der höhere Wert dürfte vor allem durch die von der Eldenaer Straße in die Liebigstraße einbiegenden Straßenbahnen verursacht werden. Die Nachtwerte für die entsprechenden Bereiche liegen bei unter 55 dB (A) bzw. 55-60 dB (A) Insgesamt ist für die Eldenaer Straße im gesamtstädtischen Vergleich von einer mittleren Belastung durch Verkehrslärm auszugehen. Für die Thaerstraße liegen keine Angaben vor. Dies lässt darauf schließen, dass sie gegenwärtig keine erhöhte Verkehrsbelastung aufweist. Es ist augenscheinlich, dass die Thaerstraße trotz des Neubaus der Thaerstraßenbrücke relativ gering verkehrlich belastet ist, da sie weiterhin im Bereich der Frankfurter Allee in einer Sackgasse endet und ein Durchgangsverkehr zu dieser wichtigen Hauptverkehrsstraße nicht erfolgt.

Der Schienenverkehrslärm entlang der Bahntrasse nördlich des Plangebietes liegt laut Umweltatlas im Bereich zwischen 60-65 dB(A) am Tag sowie zwischen 55-60 dB(A) in der Nacht.

Die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) werden für das geplante Mischgebiet MI 3 an der Eldenaer Straße tagsüber wie nachts um jeweils ca. 5-10 dB (A) überschritten: Tab. Orientierungswerte der DIN 18005 für die städtebauliche Planung / Verkehrslärm Richtwert tags (6-22 h) Richtwert nachts (22-6 h) Mischgebiet MI 55 dB (A) 45 dB (A) Allgemeines Wohngebiet WA 60 dB (A) 50 dB (A)

Aus der „Aktualisierten Lärmbelastungsprognose für die geplante Bebauung mit Wohn- und Dienstleistungsnutzungen im Entwicklungsbereich Alter Schlachthof Berlin" (KSZ Ingenieurbüro, Berlin, Januar 1998) ist ersichtlich, dass die Lärmemissionen des Schienenverkehrs durch die geplante Bebauung im festgesetzten Kerngebiet zwischen Hermann-BlankensteinStraße und Erich-Nehlhans-Straße (Bebauungsplan IV-2a) so stark abgeschirmt werden, dass für die südlich der Erich-Nehlhans-Straße gelegenen Wohn- und Mischgebiete im Plangebiet IV-2c keine Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 zu erwarten sind.

Bewertung:

Die derzeitige Verkehrsbelastung innerhalb des Plangebietes ist aufgrund fehlender Nutzungen (Ausnahme Umspannwerk) sehr gering und kann daher nicht als Bewertungsmaßstab herangezogen werden. Eine Intensivierung der Nutzung des Gebietes wird zu einem höheren Verkehrsaufkommen im Plangebiet und in den angrenzenden Straßen führen. Die bei Nichtdurchführung des Bebauungsplans zulässigen gewerblichen Nutzungen hätten jedoch potenziell deutlich lärmintensivere Verkehrsströme, insbesondere durch schwere Lkw, zur Folge gehabt, als die geplanten Wohn- und Mischgebiete.

Hinsichtlich des Straßenverkehrslärms sind Überschreitungen der entsprechenden Orientierungswerte für das geplante Mischgebiet MI 3 entlang der Eldenaer Straße zu erwarten. In der o.g. Lärmbelastungsprognose wird darauf hingewiesen, dass durch die Anordnung der Bereiche mit vorrangiger Wohnnutzung (allgemeine Wohngebiete) in den Innenbereichen des Plangebiets und durch die Festsetzung der gemischten Nutzungen an dessen Rand bereits eine relativ hohe Ausschöpfung der städtebaulichen Lärmminderungspotenziale erreicht wird.

Hinzu kommt, dass durch die Festsetzung der GFZ auf 1,6 und der Zahl der zulässigen Vollgeschosse auf fünf in den Mischgebieten eine geschlossene, straßenbegleitende Bebauung ermöglicht wird, die einer Ausbreitung des Verkehrslärms in die Blockinnenbereiche entgegenwirken kann (vgl. II.2.3).

Für alle Wohnnutzungen, die dennoch erhöhten Verkehrslärmbelastungen ausgesetzt sind, sollten laut o.g. Gutachten erhöhte bauliche Schallschutzmaßnahmen (Außenbauteile mit ausreichendem Schalldämm-Maß, Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungseinrichtungen) entsprechend den Forderungen der DIN 4109 („Schallschutz im Hochbau") ergriffen werden. Entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan sind wegen der Einführung der DIN 4109 als technische Baubestimmung entbehrlich.

Insgesamt ist mit der Planung durch die Erhöhung der Zahl der Wohn- und Arbeitsplätze im Plangebiet mit einer Zunahme von Verkehr und Verkehrslärm auf den angrenzenden Straßen zu rechnen. Diesem Anstieg ist der potenzielle Lärm gegenüberzustellen, der ohne Planung durch die dann weiterhin zulässigen gewerblichen Nutzungen verursacht worden wäre.

Per Saldo wird es zu keinem Anstieg der Lärmimmissionen kommen. Eine Verringerung des motorisierten Individualverkehrs kann jedoch durch eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und die Schaffung attraktiver Radwegverbindungen erreicht werden.

Luftschadstoffe

Das Plangebiet wird hauptsächlich mit Fernwärme beheizt werden. Nennenswerte Belastungen durch Hausbrand oder Industrie (Immissionen von Schwefeldioxid, Stickoxid, Stäube) liegen nicht vor (Umweltatlas 1997, Karten 03.01, 03.03). Die Daten zu verkehrsbedingten Luftbelastungen (Schwefeldioxid, Stickoxid, Stäube, Kohlenwasserstoffe, Benzol, Stickoxide und Dieselruß) aus dem Umweltatlas (Stand 1993) können als veraltet angesehen werden.

Aufgrund der relativ geringen Verkehrsmengen der angrenzenden Straßen ist jedoch davon auszugehen, dass die Prüfwerte der 22. BImSchV nicht überschritten werden.

Bewertung:

Durch die Nutzungsintensivierung im Plangebiet ist in den angrenzenden Straßen in Abhängigkeit von der tatsächlichen Nutzungsdichte eine leichte Zunahme von Verkehrsaufkommen und verkehrsbedingten Luftschadstoffen zu erwarten.

Schutzgut Tiere und Pflanzen Abgeleitet von übergeordneten Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landschaftsprogramms Berlin sind im Plangebiet wertvolle Tiere, Pflanzen und ihre Lebensstätten zu erhalten, Nutzungsintensivierungen zu kompensieren (z. B. durch Entsiegelung, Dachund Wandbegrünung) und gegebenenfalls zusätzliche Lebensräume für Flora und Fauna zu schaffen.