HVV-Freizeitpass für Schüler

Betreff: HVV-Freizeitpass für Schüler

Bereits seit vielen Jahren bietet der HVV den so genannten Freizeitpass für Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren (früher, vor Anhebung der Kinderaltersgrenze, ab zwölf Jahren) an, der 5,70 Euro pro Monat kostet. Er gilt ab 14 Uhr, am Wochenende, an Feiertagen und in den Schulferien ganztags und berechtigt zum Lösen von Einzelkarten für Kinder und seit ihrer kürzlichen Einführung auch von Tageskarten für Kinder. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, für die sich keine Monatskarte lohnt, die aber in der Freizeit häufig mit Bus und Bahn unterwegs sind.

Hierzu frage ich den Senat:

1. Wann wurde der Freizeitpass eingeführt?

Der Freizeitpass für Schüler wird seit dem 1. Mai 1991 angeboten.

1. a) Wie hat sich die Nachfrage danach seitdem entwickelt?

Von Beginn an wurden jährlich 15000 bis 20000 Freizeitpässe verkauft.

1. b) Wie viele Freizeitpässe wurden im Jahre 2002 verkauft?

Im Jahre 2002 wurden ca. 15500 Freizeitpässe verkauft.

1. c) Welche Nachfrageentwicklung wird infolge der Anhebung der Kinderaltersgrenze und der Einführung der Tageskarte für Kinder erwartet?

Durch die Anhebung der oberen Kinderaltersgrenze vom vollendeten 12. Lebensjahr auf das vollendete 15. Lebensjahr wird eine rückläufige Nachfrage erwartet.

2. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird der Freizeitpass angeboten?

Der Freizeitpass wird nach § 39 Personenbeförderungsgesetz sowie § 12 Allgemeines Eisenbahngesetz genehmigt.

3. Wie wird für den Freizeitpass geworben?

Die Werbung für den Freizeitpass erfolgt zielgruppenspezifisch in den Informationsblättern für Schüler sowie im Rahmen der Schulberatung im Arbeitsbuch „Wir fahren mit dem HVV". Außerdem wurde das Angebot im Hamburger Wochenblatt präsentiert.

4. Warum wird über den Freizeitpass nicht z. B. auch im HVV-Fahrplan im Abschnitt Fahrkarten und Preise informiert?

Die Informationen im Fahrplanbuch behandeln den HVV-Regeltarif, der sich an deutlich größere Zielgruppen richtet. Im Übrigen vgl. Antwort zu 3.