Gefahren durch Gas- und Schreckschusswaffen verringern

Der Senat wird ersucht,

1. Gespräche mit den Vertretern des Hamburger Einzelhandels aufzunehmen, um im Zuge einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Verkauf von so genannten Scheinwaffen (Gas- und Schreckschusswaffen) auf solche Geschäfte zu beschränken, die auch die Erlaubnis besitzen, mit genehmigungspflichtigen Waffen zu handeln. Darüber hinaus soll der Senat gemeinsam mit dem Einzelhandel mit einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne solche Geschäfte hervorheben (z.B. durch Zertifikate), die erlaubnisfreie Waffen aus ihrem Sortiment verbannen.

2. im Wege einer Bundesratsinitiative das Waffengesetz (WaffG) (Kleiner Waffenschein) dahin gehend zu ändern, dass auch die Erlaubnispflicht beim Erwerb einer Gas- und Schreckschusswaffe an die Prüfung der Zuverlässigkeit/polizeiliches Führungszeugnis (§5 WaffG) und persönlichen Eignung (§6 WaffG) gebunden und im Waffengesetz (WaffG) der Verkauf der so genannten Scheinwaffen (Gas- und Schreckschusswaffen) auf solche Geschäfte zu beschränken ist, die auch die Erlaubnis besitzen, mit genehmigungspflichtigen Waffen zu handeln.

Begründung: Ziel des Antrages ist es, die öffentliche Sicherheit der Bürger/innen zu verbessern. 15 Millionen erlaubnisfreie Waffen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, in Hamburg kann man von 200000 bis 300000 ausgehen.

In vielen Geschäften werden täuschend echte Gas- und Schreckschusspistolen billig angeboten. Solche Gas- und Schreckschusswaffen werden in hohem Maße bei der Verübung von Straftaten der Schwerkriminalität (z.B. räuberische Erpressung, Geiselnahme) benutzt. Aus der amtlichen Statistik des Bundeskriminalamtes (BKA) wird deutlich, dass über zwei Drittel dieser Delikte mit Hilfe derartiger Scheinwaffen begangen werden. Laut Statistik des BKA aus dem Jahr 2001 waren von 1744

Schusswaffen, die benutzt oder sichergestellt wurden, 1043 Gas- und Reizstoffwaffen, die erlaubnisfrei erworben werden können.

Über die Häufigkeit der Verwendung derartiger Waffen gibt es in Hamburg keine spezielle Statistik.

Allerdings liegen pauschale Polizeistatistiken über kriminaltechnisch untersuchte Schießgeräte aller Art vor, die eine ähnliche Häufigkeit wie bei scharfen Waffen aufweisen. In Hamburg kann man von 500

Fällen pro Jahr ausgehen. Davon stellen 300 bis 400 Fälle, also 70 bis 80 Prozent, Gaswaffen dar. Bei den Geschädigten handelt es sich vorwiegend um jüngere Männer im Alter von 15 bis 35 Jahren. (Vgl.: Püschel, Klaus, Kulle, Klaus-Joachim, Koops, Erwin, Noch einmal: Verletzungsgefahren durch Schreckschusswaffen, in: Archiv für Kriminologie 207 [1/2], Seiten 26­27.)

Die Gefährlichkeit von Schreckschusswaffen wird besonders durch den hohen Gasdruckausstoß (500 bis 600 bar) im Nahbereich ausgelöst. Bei einer vom Hamburger Institut für Rechtsmedizin durchgeführten Untersuchung im Jahr 1998/1999 wurde festgestellt, dass es im Deliktbereich der gefährlichen Körperverletzung bzw. der versuchten Tötungsdelikte zu tiefreichenden schwersten Kopf- und Halsverletzungen kam (vgl.: ebd., Seite 27).

Immer wieder kommt es bei unfallartigen Abläufen unter Kindern und Jugendlichen zu lebensbedrohenden Verletzungen (vgl.: ebd., Seite 28).

Für das Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit wird ab April 2003 eine behördliche Erlaubnis, der so genannte Kleine Waffenschein (Zuverlässigkeit, persönliche Eignung) eingeführt. Beim Erwerb dieser Waffen ist nach der letzten Änderung des Waffengesetzes zwar eine Registrierung im Geschäft, aber kein „Kleiner Waffenschein" bzw. eine Erlaubnis durch die Behörde nötig.

Vor allem diese niedrigen Hürden bei der Beschaffung von Gas- und Schreckschusswaffen sind auch nach der jüngsten Novellierung des Waffengesetzes noch unzureichend und erfordern ergänzende Maßnahmen auf Bundesebene und in Hamburg, um die Verbreitung dieser Waffen einzudämmen.

Neben der Bundesratsinitiative wäre eine Selbstverpflichtung des Handels, solche Waffen nur noch in ausgewiesenen Waffengeschäften anzubieten, ein erstes auch überregonal bedeutsames Signal, hier zu konsequenteren Regelungen zu kommen.