Wasserschutzgebiet Stellingen

Im Geschäftsbericht der HWW GmbH 2001 ist nachzulesen, dass die Ausweisung eines „Wasserschutzgebietes Stellingen" geprüft werde. Auf der aktuellen Homepage der Hamburger Wasserwerke GmbH ist dieser Hinweis nicht mehr verzeichnet.

Daher frage ich den Senat:

1. Wurde die Prüfung zur Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes Stellingen abgeschlossen?

Die Prüfung wird voraussichtlich im Jahre 2003 abgeschlossen.

1. a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Entfällt.

1. b) Wenn nein, wann wird die Prüfung abgeschlossen sein?

Siehe Antwort zu 1.

1. c) Welches Gebiet wurde untersucht für die Schutzgebietsausweisung?

Das in der Untersuchung befindliche Gebiet erfasst im Wesentlichen die Stadtteile Eidelstedt und Stellingen. Es erstreckt sich außerdem auf Teile von Lurup, Bahrenfeld, Ottensen und Schnelsen.

1. d) Welche B-Plangebiete sind betroffen?

Betroffen sind folgende zurzeit in der Bearbeitung befindliche Bebauungsplangebiete: Eidelstedt 31, Eidelstedt 38, Stellingen 9, Stellingen 19/Lokstedt 49, Stellingen 23, Stellingen 51, Bahrenfeld 37/Eidelstedt 64, Lurup 56, Lurup 59.

1. e) Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein Gebiet als Wasserschutzgebiet ausgewiesen wird oder nicht?

f) Welche Folgen hat die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes für die künftige Nutzung der betroffenen Fläche?

Die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes erfolgt nach den Kriterien des § 19 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz ­ WHG). Danach können, soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Wasserschutzgebiete zum Schutz der Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt werden.

2. Ist weiterhin geplant, ein Wasserschutzgebiet Stellingen auszuweisen?

Ja.

3. Wenn nein, welche Gründe haben dazu geführt, von der Ausweisung eines Schutzgebietes für das Wasserwerk Stellingen abzusehen?

4. Welche Konsequenzen ergeben sich für das Wasserwerk Stellingen daraus, falls kein Wasserschutzgebiet mehr ausgewiesen wird?

5. Welche Konsequenzen ergeben sich für die bestehende oder künftige B-Plan-Ausweisung, wenn kein Wasserschutzgebiet eingerichtet werden wird?

Entfällt.

6. In der Drucksache 16/4604 wurden unter 4.a) Maßnahmen für ein geplantes Wasserschutzgebiet Stellingen angeführt, um die Boden- und Grundwasserkontamination im „Industriegebiet Eidelstedt" zu bekämpfen. Sind diese Maßnahmen durchgeführt worden?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Im Einzugsgebiet des Wasserwerks Stellingen laufen umfangreiche Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen zum langfristigen Erhalt der Trinkwassergewinnung in diesem Raum. Insbesondere betreibt die zuständige Behörde elf Förderbrunnen zur Entnahme kontaminierten oberflächennahen Grundwassers. Im Jahre 2002 wurden zu diesem Zweck 743600 m3 verunreinigtes Grundwasser gefördert und in einer zentralen Reinigungsanlage aufbereitet. Die zuständige Behörde geht nach dem bisherigen Erkenntnisstand davon aus, dass mit diesen Maßnahmen auch zukünftig eine Sicherung der Grundwasserförderung der HWW-Brunnen erreicht werden kann.

6. b) Sind weitere Maßnahmen geplant?

Derzeit werden im geplanten Wasserschutzgebiet noch Flächen mit Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Altlast sowie Grundwasserauffälligkeiten untersucht, um die Gefährdungsabschätzung abschließen zu können. Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse wird über eventuell notwendige Sicherungs-/Sanierungsmaßnahmen entschieden.

7. Wie ist der derzeitige Sachstand bezüglich der Bekämpfung der Schmutzfahne, die sich seit Jahren auf die Grundwasserleiter für das WW Stellingen zu bewegt?

Siehe Antwort zu 6.a).