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Das Heinrich-Pette-Institut

Das Heinrich-Pette-Institut für Experimentelle Virologie und Immunologie an der Universität Hamburg (HPI) wurde 1948 von Professor Heinrich Pette, Ordinarius für Neurologie an der Universität Hamburg, als „Institut zur Erforschung der spinalen Kinderlähmung und der Multiplen Sklerose" unter der Trägerschaft der gleichnamigen Stiftung gegründet. Nach dem Tod des Stifters erhielt es 1964 seinen jetzigen Namen und ist heute eine Stiftung des bürgerlichen Rechts.

1955 wurde das HPI in den Kreis der Forschungseinrichtungen aufgenommen, die nach den Grundsätzen des Königsteiner Abkommens finanziert wurden. Seit 1977 wird es gemäß Artikel 91 b Grundgesetz als Forschungseinrichtung auf der Grundlage der „Ausführungsvereinbarung Forschungseinrichtungen" von Bund und Ländern gemeinsam gefördert. Die fachliche Zuständigkeit auf Seiten des Landes liegt bei der Behörde für Wissenschaft und Forschung, auf Seiten des Bundes beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung.

Bund und Länder finanzieren jeweils 50 Prozent der Zuwendung. An dem Anteil der Länder trägt Hamburg als Sitzland 75 Prozent, die restlichen 25 Prozent finanzieren die 16 Länder gemeinsam. Bauinvestitionen wie der Ersatz- und Erweiterungsbau werden davon abweichend jeweils zur Hälfte vom Bund und vom Sitzland Hamburg finanziert. Das HPI erhielt 2001 eine institutionelle Förderung von 7,2 Mio. Euro und konnte Drittmittel in Höhe von rund 3,5 Mio. Euro einwerben. Das HPI hat 2003

Planstellen, darunter 21 Stellen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Hinzu kamen 2001 87 Personen, die aus Drittmitteln finanziert wurden, und 99 Gastwissenschaftler1).

Das HPI dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken und befasst sich mit der Erforschung der Biologie humaner Viren, insbesondere der Pathogenese und Therapie von Viruserkrankungen (Erreger von AIDS, Hepatitis Bund C-Viren, Influenza A-Viren, DNA-Tumorviren und Ebola-verwandten Tierviren (LCMV). In diesem Zusammenhang erhält es auch Mittel des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung im Rahmen des Bioterrorismus-Bekämpfungsprogramms.

Das HPI wurde 2002 von einer vom Senat der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. (WGL) eingesetzten Gutachtergruppe evaluiert. Nach Beschluss der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) wurde der WGL die Begutachtung der in der WGL zusammengefassten Forschungseinrichtungen als ehemalige Aufgabe des Wissenschaftsrates übertragen. Auf der Grundlage des Evaluationsberichtes hat der Senat der WGL am 1. April 2003 die hohe Qualität des HPI bestätigt. Im Einzelnen wird in der Stellungnahme der WGL folgendes ausgeführt: „Das HPI führt auf seinem Forschungsgebiet national und international anerkannt hochwertige Forschung durch. Es leistet einen wichtigen Beitrag bei der Erforschung und Entwicklung neuer Therapie-Ansätze für Virus- und Tumorerkrankungen. Die Bedeutung der am HPI bearbeiteten Forschungsthemen ist auch für die Zukunft unumstritten."

Das HPI benötigt für seine Forschungsarbeiten an humanpathogenen Viren Labore der Sicherheitsstufen S-2 und S-3. 1995 ist ein Laborgebäude mit S-2- und S-3 Laboren fertig gestellt worden, die Sanierung eines weiteren Gebäudeteiles wurde im Jahre 2000 abgeschlossen. Für die noch nicht sanierten Bauabschnitte I bis III aus den Jahren 1952, 1957/58 und 1961/62 wurde zur Abschätzung des Sanierungsaufwandes eine baufachliche Untersuchung in Auftrag gegeben2). Die Gutachter schätzten die Sanierungskosten auf rund 5 Mio. Euro, wiesen aber darauf hin, dass wegen der geringen Raumhöhe sich in diesen Gebäudeteilen nach der Sanierung keine Labore mit dem Sicherheitsstandard S-2 einrichten lassen. Diese Reduzierung der Laborfläche hätte eine einschneidende Minderung der Forschungsmöglichkeiten zur Folge gehabt, da zur Kernaufgabe des HPI die Untersuchungen an Viren gehören, die überwiegend in S-2 Laboren durchgeführt werden müssen. Es ist daher ein Ersatzbau erforderlich.

Hinzu kam das Problem, dass das HPI räumlich bisher sehr beengt untergebracht ist. Für eine bessere Umsetzung der Ergebnisse der Grundlagenforschung in die klinische Anwendung und in den biomedizinischen Bereich sind jedoch Flächen für Kooperationen mit klinischen und industriellen Partnern erforderlich. Dies wurde immer wieder ­ zuletzt von der Gutachtergruppe der WGL ­ gefordert.

Das Grundstück des HPI bietet keine weiteren freien Flächen für eine Bebauung. Die letzten bebaubaren Flächen können nur aus dem Abriss der nicht sanierungsfähigen Bauabschnitte I bis III entstehen. Das HPI liegt inmitten einer entstehenden „Biomeile". In fußläufiger Entfernung konzentrieren sich das Zentrum für molekulare Neurobiologie (ZMNH), das Centrum für innovative Medizin (CIM) sowie zukünftig das Institut für Hormonforschung und der Forschungskampus des UKE. Das HPI als einziges Institut der Grundlagenforschung in Deutschland, das Virologie, Immunologie und Molekularbiologie unter einem Dach vereinigt, ist dabei ein wichtiger Kristallisationspunkt.

2. Ersatz- und Erweiterungsbau

Die Grundsatzentscheidung der Zuwendungsgeber

Die erschöpften Grundstücksreserven, der hervorragende Standort und die Notwendigkeit, mehr Forschungsflächen für Forschungskooperationen und Nachwuchswissenschaftler zu schaffen, haben die Zuwendungsgeber ­ nach mehrjährigen Verhandlungen Hamburgs mit dem Bund ­ bewogen, an der Stelle der alten Bausubstanz einen Ersatzund Erweiterungsbau zu fördern. Die Zuwendungsgeber hatten den Wunsch, die potentiellen Bauflächen soweit wie möglich auszunutzen, da es sich um die letzten Ausbaureserven an diesem Standort handelt. Die von einem Architektenbüro vorgelegte Grobschätzung der Kosten überstieg jedoch die Finanzierungsmöglichkeiten der Zuwendungsgeber. Bund und Land konnten im Rahmen der Wirtschaftsplanverhandlungen gemeinsam einen Betrag von 16.150.000 Euro vorsehen. In diesem Betrag sind alle Planungs-, Bau- und Ersteinrichtungskosten enthalten. Es wurde dem HPI jedoch gestattet, für weitere zu errichtende Flächen Mittel von Dritten einzuwerben.

Die Realisierung eines Neubaus zum jetzigen Zeitpunkt ist besonders günstig. Durch das Ausscheiden eines Abteilungsleiters und die Freihaltung einer Forschungsabteilung auf Zeit kann der übrige Forschungsbetrieb des HPI weitgehend unbeeinträchtigt während der Bauphase weitergeführt werden.

Weitere Laborflächen durch Mittel der Fördergemeinschaft Kinder-Krebs-Zentrum Hamburg e.V.

Das HPI hat mit der Fördergemeinschaft Kinder-KrebsZentrum Hamburg e.V. (im folgenden Fördergemeinschaft) einen Partner für den Bau weiterer Laborflächen gefunden. Die Fördergemeinschaft will Laborflächen für ein Forschungsinstitut für pädiatrische Onkologie schaffen und wird dem HPI dafür über ein Notaranderkonto 3 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Mit diesem Betrag werden alle anteiligen Planungs- und Baukosten für diese zusätzlichen Flächen abgegolten. Im Gegenzug würde die Fördergemeinschaft die Flächen für 30 Jahre mietfrei nutzen. Nach diesem Zeitraum kann das HPI frei über diese Flächen verfügen. Die Betriebskosten für das Forschungsinstitut für pädiatrische Onkologie würden von der Fördergemeinschaft getragen werden.

Das HPI beabsichtigt, mit der Fördergemeinschaft einen entsprechenden Vertrag über die Errichtung und die mietfreie Überlassung der weiteren Laborflächen im zweiten Obergeschoss des Ersatz- und Erweiterungsbaus abzuschließen.

Die Schaffung eines Kinderkrebsforschungslabors wäre in mehrfacher Weise ein Gewinn für das HPI:

­ Es gibt in der Welt kaum spezialisierte Forschungslabore für pädiatrische Onkologie, diese sind jedoch unbedingt erforderlich, da sich der kindliche Organismus in vielen Fällen anders verhält als der Organismus von Erwachsenen.

­ Mit der räumlichen Nähe zum UKE mit seinen klinischen Einrichtungen (insbesondere auch der Kinderkrebsstation) und dem Verbund von Forschungslabor für pädiatrische Onkologie und HPI mit seiner TumorGrundlagenforschung werden exzellente Forschungsbedingungen geschaffen.

­ Mit den Mitteln der Fördergemeinschaft werden mit Public-Privat-Partnership weitere Laborflächen geschaffen.

Das HPI und die Fördergemeinschaft erwarten, die Vertragsverhandlungen in Kürze zu einem Abschluss bringen zu können. Der Vertrag soll darüber hinaus die Kooperation zwischen Fördergemeinschaft und HPI regeln und damit die angestrebte enge Zusammenarbeit auf eine vertragliche Basis stellen.

Sollte ein Vertragsabschluss zwischen HPI und Fördergemeinschaft entgegen allen Erwartungen doch nicht zustande kommen, wird auf die Errichtung und Herstellung der zusätzlichen Flächen für die Fördergemeinschaft verzichtet und ein Ersatz- und Erweiterungsbau ­ wie ursprünglich von den Zuwendungsgebern beabsichtigt ­ allein für das HPI errichtet werden. Die absolute Kostenobergrenze für diesen Ersatz- und Erweiterungsbau beträgt dann einschließlich aller Planungs-, Bau- und Ersteinrichtungskosten 16.150.000 Euro und wird sich damit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewegen. Die bisher zur Verfügung stehenden Planungsmittel sind verbraucht. Die nach § 24 LHO vor2) Gutachten der UKE/H4-Baumanagement und Hochbau vorgelegt am 10. November 2000 gelegten Pläne und Kostenermittlungen müssen jetzt verfeinert und durch Ausschreibungen konkretisiert werden. Außerdem müssen die erforderlichen Vorarbeiten für den Abbruch des alten Gebäudes sowie der Abbruch selbst in Angriff genommen werden, um den geplanten Baubeginn des Ersatz- und Erweiterungsbaus im Frühjahr 2004 einhalten zu können. Zur Vermeidung eines Stillstands der Planungen mit erheblichen Auswirkungen auf das Gesamtvorhaben ist die Freigabe weiterer Mittel unerlässlich und daher nach § 36 LHO die Einwilligung der Bürgerschaft zur Aufhebung der Haushaltssperre nach § 22 LHO erforderlich.

Planung des Ersatz- und Erweiterungsbaus

Das HPI ist als Eigentümer des Gebäudekomplexes auch Bauherr. Es hat nach einer europaweiten Ausschreibung ein Architekturbüro3) mit der Projektsteuerung und ein weiteres4) mit der Generalplanung beauftragt. Die Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) vertritt die Zuwendungsgeber in der projektbegleitenden Arbeitsgruppe. Das vom HPI vorgelegte Raumprogramm wurde von der BWF genehmigt. Die Haushaltsunterlage Bau wurde der BWF fristgerecht vorgelegt und befindet sich zur Einsicht in der Bürgerschaftskanzlei.

Projektbeschreibung

Nach Abriss des zweigeschossigen Altbaus ist die Errichtung eines sechsgeschossigen Ersatz- und Erweiterungsbaus (Tiefgarage, Untergeschoss, Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein Staffelgeschoss) geplant.

Das Forschungsinstitut für pädiatrische Onkologie (FPO) der Fördergemeinschaft verfügt im 2. OG über eine Nutzfläche von 425,82 m² und belegt damit rund 12% der Gesamtnutzfläche im Neubau.

Bei dem Tierstall handelt es sich um eine Quarantänestation zum bereits vorhandenen Tierstall. In den Laboren6) sollen zwei Abteilungen des Instituts und drei Kooperations- und Nachwuchsgruppen des HPI untergebracht werden. In der Tiefgarage sind 38 Stellplätze vorgesehen. Mit den oberirdisch vorhandenen 30 Stellplätzen kann das HPI auf der vorhandenen Fläche die erforderliche Zahl von 84 Stellplätzen nicht nachweisen, 16 Stellplätze sind danach abzulösen. Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt über die Süderfeldstraße.

Das Gebäude wird in Stahlbetonskelettbauweise errichtet und mit einer Verblendziegelfassade versehen. Damit passt es sich sowohl an den bestehenden Bau als auch an die Bauten der Umgebung an. Der Baubeginn ist für März 2004, die Fertigstellung für Ende 2005/Anfang 2006 vorgesehen.

Der Senat hat im Februar 2002 eine umfassende bauliche Neugestaltung des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf beschlossen (Masterplanung, vgl. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Drucksache 2002/0185). Die Baumaßnahme des HPI ist mit diesen Planungen vereinbar, da im angrenzenden Umfeld des HPI-Grundstückes weder im ersten noch in folgenden Bauabschnitten wesentliche bauliche Umgestaltungen der UKE-Einrichtungen vorgesehen sind.

Die Fördergemeinschaft trägt mit ihrem Kostenbeitrag von 3.000.000 Euro rund 16 % der Gesamtkosten und erhält für das Forschungsinstitut für pädiatrische Onkologie rund 12 % der Gesamtnutzfläche im Neubau.

Die Mittel der Zuwendungsgeber werden brutto beim Titel 3410.893.04 veranschlagt (Ansatz 3.200.000 Euro, VE 12.800.000 Euro in 2003). 150.000 Euro sind bereits 2002 aus dem Wirtschaftsplan des HPI finanziert worden. Die VE in Höhe von 12.800.000 Euro bezieht sich auf den Restbetrag der öffentlichen Mittel. Der Bund zahlt seinen Anteil als Zuweisung an die Freie und Hansestadt Hamburg beim Titel 3410.331.02 bis 2007 in fünf gleichmäßigen Raten von 1.600.000 Euro.

3. Petitum:

Der Senat bittet die Bürgerschaft

­ von den erweiterten Planungen für einen Ersatz- und Erweiterungsbau für das Heinrich-Pette-Institut für Experimentelle Virologie und Immunologie unter Einbeziehung des Forschungsinstituts für pädiatrische Onkologie Kenntnis zu nehmen.