HSH Nordbank lässt es richtig krachen

Die Fusion der Hamburgischen Landesbank und der Landesbank Schleswig-Holstein wurde am 16. Juni in der Color Line Arena nach Presseberichten als ein Fest der Superlative gefeiert.

Mit 4500 Gästen wurde gefeiert, dass durch die Fusion 150 Millionen Euro Synergieeffekte erreicht werden können. Die Hälfte dieser Einsparungen soll der Wegfall von ca. 800 Arbeitsplätzen beim Arbeitgeber HSH Nordbank bis 2006 bringen.

Höhepunkt der Feier war ein Auftritt des internationalen Pop-Stars John Bon Jovi vor den geladenen Gästen, über dessen Gage der HSH-Nordbank-Vorstand der Presse keine Auskunft geben wollte.

Die HSH Nordbank befindet sich im öffentlichen Eigentum. Die Hansestadt Hamburg als größte Anteilseigentümerin steht selbst vor einer höchst angespannten Haushaltslage. Finanzsenator Peiner fordert als Senator „zumutbare Opfer von allen", ist als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender mitverantwortlich, wenn die HSH Nordbank beim Feiern ihrer eigenen Größe jedes Maß vermissen lässt.

Vor diesem HIntergrund frage ich den Senat:

1. Welche Kosten hat die Fusionsfeier der HSH Nordbank insgesamt verursacht (einschließlich Kosten für Unterbringung/Übernachtung der Gäste)?

2. Wie hoch war die Miete der AOL Arena?

3. Wie hoch war die Gage für den Gastauftritt von Bon Jovi?

4. Wie viele der 4500 Gäste des Festes waren angestellte Mitarbeiter der HSH Nordbank?

5. Waren Planung und Kosten der Feier vorab dem Aufsichtsrat bzw. Senator Peiner bekannt und wurden sie von ihm gebilligt?

6. Hält Senator Peiner als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der HSH Nordbank die Dimension und die Kosten des Festes für ein öffentliches Unternehmen für angemessen?

Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages zwischen den Landesregierungen Hamburgs und Schleswig-Holsteins zur Verschmelzung der Landesbank Kiel mit der Hamburgischen Landesbank ist die Grundlage für ein zukunftsfähiges Institut geschaffen worden, das seine Position im Wettbewerb des internationalen Bankenumfelds sichern und behaupten wird.

Das fusionierte Unternehmen wird in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt. Die jeweiligen Aufgaben und Kompetenzen der Organe einer Aktiengesellschaft ­ nämlich des Vorstandes, des Aufsichtsrats und der Hauptversammlung ­ sind im Aktienrecht eindeutig definiert.

Der Vorstand führt die Geschäfte in eigener Verantwortung. Dazu gehört auch die zum Zweck der Markteinführung und Neu-Positionierung der HSH Nordbank im Wettbewerb durchgeführte Veranstaltung in der Color Line Arena. Der Aufsichtsrat war damit nicht gemäß § 90 des Aktiengesetzes zu befassen. Dementsprechend besteht auch keine Berichtspflicht der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber dem Senat und der Bürgerschaft.