Erziehung

Geschlossene Unterbringung (GU) und Familieninterventionsteam (FIT)

Die Behörde für Soziales und Familie (BSF) hat im Dezember 2002 in der Feuerbergstraße eine geschlossene Unterbringung (GU) für minderjährige Straftäter eingerichtet. Damit hat der Senat schnell die im Koalitionsvertrag vereinbarte Forderung umgesetzt und auf ein seit 20 Jahren bestehendes Defizit in der Jugendhilfe reagiert. In der Öffentlichkeit wurde in den letzten Wochen von einigen wenigen Institutionen, Verbänden und politischen Vertretern der Eindruck erweckt, dass die GU zu teuer wäre und die pädagogisch therapeutische Arbeit sich von der in den früher betriebenen geschlossenen Heimen kaum unterscheidet.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele geschlossene Heime gab es bis 2002 in Hamburg und von wann bis wann waren diese in Betrieb?

2. Wie viele Kinder und Jugendliche waren aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen in diesen Einrichtungen untergebracht?

Geschlossene Heime existierten in Hamburg bis zur Inbetriebnahme der Einrichtung in der Feuerbergstraße seit über 20 Jahren nicht mehr. In den fünfziger und sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts gab es in drei Heimen so genannte gesicherte Gruppen: im Mädchenheim Feuerbergstraße, im Jugendheim Wulfsdorf und im Durchgangsheim Hütten. Mitte der sechziger Jahre kam eine Gruppe im Jugendheim Osdorf hinzu. Am 3. Februar 1981 gab es noch 108 Plätze im Mädchenheim Feuerbergstraße (48 Plätze), im Jugendheim Wulfsdorf (36 Plätze) und im Jugendheim Osdorf (24 Plätze)(vgl. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, Drucksache 9/3477).

In die geschlossenen Heime kamen seinerzeit die Minderjährigen auf Basis der folgenden rechtlichen Bestimmungen:

­ Hilfe zur Erziehung (§§ 5 und 6 JWG)

­ Freiwillige Erziehungshilfe (§ 62 JWG) ­ Personensorgeberechtigte sind bereit, die Durchführung der Freiwilligen Erziehungshilfe zu fördern

­ Fürsorgeerziehung (§ 64 und 67 JWG) ­ Anordnung durch Vormundschaftsgericht

­ U-Haftvermeidung (§§ 71/72 JGG) ­ Anordnung durch Jugendrichter.

Angaben zum Betrieb und der Anzahl der untergebrachten Kinder und Jugendlichen konnten in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

3. Aus welchen Gründen wurden die geschlossenen Heime vom damaligen Senat abgeschafft?

Die Beibehaltung der „gesicherten Gruppen" kollidierte mit anderen Zielen der öffentlichen Erziehung:

­ „die besondere Gruppenfrequenz und Personalausstattung liefert anderen Trägern der Heimerziehung Argumente für das Abschieben schwieriger Jugendlicher,

­ die besondere Gruppenfrequenz und Personalausstattung ermöglicht Außenstehenden Erfolgserwartungen, die letztlich nicht einzulösen sind;

­ die Zusammenfassung von Jugendlichen mit ähnlichen Erlebnis- und Handlungsmustern zu besonderen Gruppen potenziert die Schwierigkeiten erzieherischer Arbeit in diesen Gruppen" (vgl. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, Drucksache 9/4454).

4. Worin unterscheidet sich die im Dezember 2002 eröffnete Jugendeinrichtung in der Feuerbergstraße konzeptionell sowie hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen von den damaligen geschlossenen Heimen?

Die im Dezember 2002 eröffnete Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße unterscheidet sich im Wesentlichen durch folgende Merkmale von den früheren Einrichtungen:

­ Der Betreuungsschlüssel liegt mit fast 1:1 deutlich höher als in den alten Einrichtungen. Damals kamen 5,25 Erzieher auf zehn Jugendliche (vgl. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, Drucksache 9/3477).

­ Die Gruppengröße mit sechs Plätzen ist deutlich kleiner.

­ Das Stufenkonzept ist auf eine Reintegration der Jugendlichen ausgerichtet und ermöglicht ihnen, sich frühzeitig wieder auf die Außenwelt einzustellen.

Davon zwei Stellen befristet bis zum 21. bzw. 24. September 2003 sowie eine Stelle mit Vertrags ende zum 31. Oktober 2003.

Davon eine Stelle mit Vertragsende zum 30. September 2003.

Davon eine Stelle seit 17. Juni 2003 aus der Lohnfortzahlung.

Zusätzlich werden nach Bedarf Interessengruppenleiter auf Honorarbasis, ein externer Dienstleister für die Bewachung in der Nacht und bei besonderem Bedarf sowie je nach besonderem Bedarf benötigtes Fachpersonal auf Honorarbasis eingesetzt.

Zusätzlich zu der angegebenen Qualifikation verfügen alle Mitarbeiter des Landesbetriebes, die in der Einrichtung Feuerbergstraße arbeiten, über Schulungen in Deeskalationstraining, Part-Training und im Umgang mit Gewalt.

6. Wie erklären sich die Kosten von 240 Euro pro Tag und Jugendlichem? Betriebsbereichsbezogene Kosten (Dienstleistungen, die direkt dem Angebot zuzuordnen sind)

· Sonstige Kosten: Zentrale Dienstleistungen wie zum Beispiel: Personalmanagement, IuKAbteilung, Qualitätsentwicklung, Geschäftsführung, EDV-Ausstattung, Laufende Bauunterhaltung etc Gesamt:178,75 Gesamt: 61,22

7. Wie hoch sind die Kosten pro Tag und Jugendlichem in anderen in Deutschland betriebenen geschlossenen Heimen?

Nach dem Ergebnis einer telefonischen Rundfrage auf Fachreferentenebene lagen die Kostensätze in anderen Bundesländern per 31. Dezember 2001 zwischen 197 und 244 Euro. Darin waren in der Regel die Kosten für die Beschulung nicht enthalten.

8. Wie hoch sind die Kosten pro Tag und Jugendlichem in anderen Hamburger Jugendhilfeeinrichtungen?

Bei den Hilfen zur Erziehung für unter Achtzehnjährige reichen die Betreuungskosten pro Tag und Platz von 100,29 Euro für eine teilbetreute Jugendwohngruppe bis 206,84 Euro für eine Jugendwohngemeinschaft für Jugendliche mit psychischen Störungen.

9. Wie hoch waren die Kosten pro Tag und Jugendlichem in den vom Vorgängersenat geschaffenen IBWs und welche Auslastung sowie welchen Sicherheitsstandard hatten diese im Vergleich zur GU?

Die Kosten der in der vergangenen Legislaturperiode geschaffenen zwei Intensiv Betreuten Wohngruppen (IBW) lagen pro Tag und Platz am 31. Dezember 2002 bei 288,66 Euro. Wie teuer wäre ein Neubau gewesen und warum hat der Senat sich für die Feuerbergstraße entschieden?

In der Planungsphase der Geschlossenen Unterbringung hat die zuständige Behörde geprüft, wie viel ein Neubau mit 25 Plätzen kosten würde. Ein solcher Neubau würde zwischen 3,5 und 4,5 Millionen Euro Investitionsmittel erfordern. Angesichts des nicht genau vorhersehbaren Bedarfs für die Geschlossene Unterbringung und mit Blick auf die Kosten ist entschieden worden, mit der Geschlossenen Unterbringung in der Feuerbergstraße zu beginnen. Bisher sind 509 000 Euro Investitionsmittel aufgewendet worden.

11. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Kosten für die GU bezogen auf alle HZE-(Hilfen zur Erziehung-)Mittel?

Der prozentuale Anteil der Betreuungskosten für die Geschlossene Unterbringung bezogen auf alle Mittel für die Hilfen zur Erziehung liegt bei etwa 0,85 Prozent.

12. Welche Maßnahmen hat das FIT in den bisher bearbeiteten Fällen eingeleitet (bitte Auflistung)?

Bis zum 4. September 2003 hat das Familieninterventionsteam (FIT) 132 Kinder und Jugendliche und ihre Familien betreut. Bei 130 Familien wurde ein Hausbesuch durchgeführt oder die Familie kam zum Gespräch ins FIT (98,5 Prozent). Insgesamt sind in diesen Fällen folgende Hilfen zur Erziehung begonnen bzw. durchgeführt worden:

­ Zwölf Minderjährige kamen nach § 1631b BGB in Verbindung mit § 34 SGB VIII in die Geschlossene Unterbringung.

­ 20 Minderjährige wurden gemäß § 34 SGB VIII in einem Heim oder einer Wohngruppe untergebracht, davon vier im Anschluss an einen Aufenthalt in der Geschlossenen Unterbringung.

­ 18 Minderjährige bzw. ihre Familien erhielten eine ambulante Hilfe zur Erziehung.

Mit einer Ausnahme werden derzeit bei allen anderen vom FIT bearbeiteten Fällen Hilfen zur Erziehung eingeleitet.

13. Ist davon auszugehen, dass das FIT bis zum Ende diesen Jahres die noch nicht bearbeiteten Fälle abgearbeitet haben wird?

14. Ist geplant, das FIT personell zu verstärken? Wenn ja, bis wann und mit wie viel Personal?

Die zuständige Behörde hat entschieden, das FIT dauerhaft um fünf Fachkräfte zu verstärken. Außerdem wird das FIT befristet um fünf weitere Fachkräfte verstärkt. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass mit dieser personellen Verstärkung die Zahl der unbearbeiteten Fälle zügig abgebaut werden kann.