Umwelt

Der seit 1986 amtierende stellvertretende Vorsitzende der Kommission für Bodenordnung, Herr Wulf Menzel ­ Rechtsamt der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ­, hat darum gebeten, ihn zum 30. Juni 2005 wegen seines Eintritts in den Ruhestand von seinem Amt als stellvertretender Vorsitzender der Kommission für Bodenordnung zu entbinden.

Der Senat hat ­ vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft ­ die Abberufung von Herrn Wulf Menzel aus seinem Amt als stellvertretender Vorsitzender beschlossen. Die Zustimmung der Bürgerschaft ist nach § 1 (4) des Gesetzes über die Kommission für Bodenordnung vom 29. April 1997 erforderlich.

Als geeigneten Nachfolger schlägt der Senat Herrn Michael Mainusch, Abteilungsleiter im Rechtsamt der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, vor. Herr Mainusch verfügt auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit, insbesondere im Rechtsamt der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, über Erfahrung und ausgewiesene Kenntnisse; zugleich ist eine Unabhängigkeit seiner dienstlichen Tätigkeit zum Amt als stellvertretender Vorsitzender der Kommission für Bodenordnung gewährleistet.

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft möge

­ zustimmen, dass Herr Wulf Menzel als stellvertretender Vorsitzender der Kommission für Bodenordnung abberufen wird

­ und an seiner Stelle Herrn Michael Mainusch zum stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission für Bodenordnung wählen.