Erteilung von Fachunterricht an Gymnasien und Gesamtschulen in Fremdsprachen

Die Beherrschung von Fremdsprachen gewinnt angesichts einer globalisierten Wirtschaft immer stärker an Bedeutung. Entgegen diesem Trend spielen Fremdsprachen im gesellschaftlichen Alltagsleben der Bundesrepublik eine relativ geringe Rolle; so werden zum Beispiel ausländische Spielfilme im Fernsehen grundsätzlich in einer deutsch synchronisierten Fassung gezeigt, obwohl in vielen Nachbarländern durch Zeigen der Originalfassung viele Menschen nebenbei an Fremdsprachen herangeführt werden.

Die Erteilung von Fachunterricht in einer Fremdsprache stellt eine äußerst effektive Art und Weise dar, diese Fremdsprache neu zu erlernen bzw. Erlerntes zu vertiefen. Zum einen bedarf es hierfür nicht der Einführung eines weiteren Unterrichtsfaches, zum anderen wird auf diese Weise insbesondere in Wissenschaft und Forschung benötigtes Fachvokabular vermittelt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. An welchen Gymnasien und Gesamtschulen in Hamburg wird Fachunterricht in einer Fremdsprache erteilt?

An folgenden Gymnasien und Gesamtschulen: Gymnasium Bornbrook, Charlotte-Paulsen-Gymnasium, Gymnasium Corveystraße, Gymnasium Eppendorf, Gymnasium Farmsen, Gymnasium Grootmoor, Hansa-Gymnasium Bergedorf, Gymnasium Heidberg, Helene-Lange-Gymnasium, Gymnasium Hochrad, Immauel-Kant-Gymnasium, Gymnasium Lohbrügge, Gymnasium Osterbek, Gymnasium Othmarschen, Gymnasium Süderelbe und Rudolf-Ross-Gesamtschule.

2. Welche Fächer werden in einer Fremdsprache unterrichtet?

Biologie, Chemie, Gemeinschaftskunde, Geographie, Geschichte, Physik, Religion und Sport.

3. In welchen Fremdsprachen werden diese Fächer unterrichtet?

In Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch.

4. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen Jahren an dem fremdsprachlichen Unterricht teilgenommen? (Bitte die Entwicklung der Schülerzahlen ab 2000 angeben.)

Die erfragten Daten liegen der zuständigen Behörde nicht vor und können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht erhoben werden.

5. Ist die Teilnahme am fremdsprachlichen Fachunterricht an diesen Schulen verpflichtend, oder können die Schülerinnen und Schüler auch deutschsprachigen Fachunterricht wählen?

a) Falls die Teilnahme nicht verpflichtend ist, wie werden die Angebote durch die Schülerinnen und Schüler angenommen?

Die Teilnahme ist in bilingualen Klassen und Zügen verpflichtend, ansonsten ist ein Klassenwechsel notwendig. Am Gymnasium Hochrad und am Helene-Lange-Gymnasium gibt es jedoch ohne Alternative nur noch bilinguale Klassen.

6. Wird die Fremdsprache im Fachunterricht eingeführt oder haben die Schülerinnen und Schüler bereits Vorkenntnisse?

Sie haben Vorkenntnisse.

7. Welche Ausbildung hat das Lehrpersonal, welches fremdsprachlichen Fachunterricht erteilt; ausschließlich eine Ausbildung zum Fachlehrer für das zu erteilende Unterrichtsfach, zum Fachlehrer für die Sprache, in der das Fach erteilt wird, oder als Fachlehrer für beides?

Dieses Lehrpersonal hat eine Ausbildung zum Fachlehrer für das Unterrichtsfach, in der Regel auch eine Ausbildung zum Fachlehrer für die Sprache. Es unterrichten aber auch einige Lehrkräfte ohne die Fakultas für die Fremdsprache, da sie die Fremdsprache auf sehr hohem Niveau beherrschen (z. B. Muttersprachler, Studium im Zielsprachenland).

8. Inwieweit spielt die Fremdsprache bei der Bewertung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler in dem jeweiligen Fach eine Rolle?

Sie spielt eine nachgeordnete Rolle. Der in der Fremdsprache verständlich und treffend transportierte Inhalt ist entscheidend, nicht die norm-sprachliche Korrektheit.

9. Inwieweit wird bei der Erteilung von Fachunterricht in einer Fremdsprache die Vergleichbarkeit der Leistungen mit den Schülerinnen und Schülern, die den Fachunterricht auf Deutsch erhalten, gewährleistet?

Sie ist insofern gewährleistet, als für den fremdsprachlichen wie auch deutschsprachigen Fachunterricht dieselben Fachrahmenpläne und die dort vorgegebenen Inhalte, Ziele und Anforderungen gelten.

10. Wie beurteilt der Senat die Angebote von fremdsprachlichem Fachunterricht an Hamburgs Schulen?

Die Zahl der Schulen mit bilingualen Angeboten nahm in den letzten Jahren stetig zu, genauso wie die Zahl der Fremdsprachen, in denen Fachunterricht angeboten wird.

Im Vergleich der Bundesländer erreicht Hamburg einen überdurchschnittlichen Wert, was den Anteil der Schulen mit bilingualem Angebot angeht. Es nimmt einen Spitzenplatz bei der Zahl der Fremdsprachen ein, in denen Fachunterricht angeboten wird.

11. Hat der Senat Maßnahmen geplant, um das Angebot an fremdsprachlichem Fachunterricht in Hamburgs Schulen zu erweitern? Wenn ja, welche?

Die zuständige Behörde plant die Erweiterung um die Sprachen Spanisch und Türkisch, wenn die Schülerinnen und Schüler aus den deutsch-spanischen und den deutsch-türkischen Grundschulen in weiterführende Schulen übergehen (Spanisch: Schuljahr 2005/2006, Türkisch: Schuljahr 2007/2008).

Welche Rolle spielt dabei die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern?

Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung, Abteilung Ausbildung, bietet seit Mai 2005 zunächst Studienreferendarinnen und -referendaren, die im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an der Oberstufe Allgemeinbildende Schulen (Gymnasium und Sekundarstufe II der Gesamtschule) sind und über ein abgeschlossenes Studium in einem Sachfach, in dem bilingualer Unterricht erteilt wird, und in der Fremdsprache verfügen, den Erwerb einer Zusatzqualifikation „Bilingualer Unterricht" an. Die Ausbildung für den bilingualen Unterricht umfasst Modulveranstaltungen und eigenverantwortlichen oder mentorenbegleiteten Unterricht, der an einer bilingualen Ausbildungsschule erteilt wird. Die Zusatzausbildung „Bilingualer Unterricht" wird mit einer Prüfung abgeschlossen, über die eine Bescheinigung als Anlage zum Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung ausgestellt wird. Nach einer ersten Erprobung ist eine Ausweitung auf den Bereich Grundschule geplant.