Gebühren für die Aufnahme von Fingerabdrücken beim LKA

Der Dienstleistungsgedanke steht bei den Hamburger Behörden immer im Vordergrund gemäß dem Motto „Der Bürger als Kunde". Die Arbeitsabläufe im Rahmen von Verwaltungshandeln werden in heutiger Zeit immer mehr unter dem Blickwinkel der damit verbundenen Kosten beurteilt. Daher sind vom Bürger für fast alle behördlichen Dienstleistungen Gebühren zu entrichten, die sich u. a. nach Art, Umfang und Dauer des Verwaltungsvorganges richten.

Beim Landeskriminalamt (LKA) werden derzeit auch von Privatpersonen Fingerabdrücke genommen, die nicht für den polizeilichen Gebrauch vorgesehen sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Dienststelle des LKA ist mit der Aufnahme von Fingerabdrücken befasst?

a) Seit wann existiert diese Dienststelle?

b) Wie viele Mitarbeiter umfasst diese Dienststelle?

c) Nach welcher/n Besoldungsgruppe bzw. -gruppen werden diese Mitarbeiter vergütet?

Beim Landeskriminalamt (LKA) sind für die Abnahme von Fingerabdrücken der Erkennungsdienst (LKA 23) und das Sachgebiet Personenfeststellungsverfahren der Daktyloskopie (LKA 372) zuständig. Beide LKA-Dienststellen existieren seit Oktober 1997.

Das LKA 23 hat zurzeit 42 Mitarbeiter, besoldet nach A 13, A 12, A 9, A 7, BAT Vc 1a, VII 1a, und das LKA 372 hat vier Mitarbeiter, besoldet nach BAT Vc 1a.

2. Aus welchem Anlass kommen Privatpersonen in diese Abteilung des LKA, damit von ihnen Fingerabdrücke genommen werden, welche nicht für den polizeilichen Gebrauch sind?

Personen, die in bestimmte Länder einreisen oder sich dort länger aufhalten wollen, benötigen für einen entsprechenden Antrag bei den diplomatischen Vertretungen dieser Länder u. a. die Abdrücke ihrer Finger. Sofern diese Personen sich an das LKA wenden, werden Fingerabdrücke durch das LKA 372 abgenommen.

a) Welche rechtlichen und/oder tatsächlichen Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Privatpersonen in dieser Abteilung des LKA Fingerabdrücke nehmen lassen können?

Die Fingerabdrucknahme erfolgt hier auf Betreiben der Betroffenen, ein Rechtseingriff ist somit nicht gegeben.

b) Gibt es für vorgenanntes Verfahren eigene Formulare bei der Dienststelle?

Die Fingerabdrücke werden entweder auf den polizeiinternen Zehnfingerabdruckbogen (Vordruck KP 1) oder auf den von der antragstellenden Person mitgebrachten Formularen der diplomatischen Vertretung aufgetragen.

3. Wie lang ist insgesamt die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Aufnahme von Fingerabdrücken pro Privatperson einschließlich der Vor- und Nachbereitungszeit der Dienststellenmitarbeiter? Welche einzelnen Arbeitsschritte sind bei der Bearbeitung sowie dem Vorgang der Fingerabdrucknahme notwendig?

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 45 Minuten. Folgende Arbeitsschritte sind dazu erforderlich:

· Klärung des konkreten Anliegens der Person

· Erfassung der Personalien im KP 1 bzw. im Vordruck der diplomatischen Vertretung

· Auftragen der Fingerabdrücke auf den Vordrucken

4. Wie viele Personen beantragen pro Jahr eine solche Aufnahme von Fingerabdrücken? Bitte die Zahlen der letzten fünf Jahre (nach Jahren geordnet) angeben.

2000: 114 Personen 2001: 102 Personen, 2002: 70 Personen, 2003: 45 Personen, 2004: 73 Personen.

5. Welche Nationalitäten haben die Personen, die um die Aufnahme von Fingerabdrücken ersuchten? Bitte die Nationalitäten der Personen der letzten fünf Jahre (nach Jahren und Nationalitäten geordnet) angeben.

6. Werden die genommenen Fingerabdrücke der Privatpersonen sowie die dazugehörenden Unterlagen gelöscht?

a) Wenn ja, wann?

b) Wenn nein, zu welchem Zweck werden sie gespeichert?

Daten zur Person sowie zu den abgenommenen Fingerabdrücken dieser Personen werden zu keinem Zeitpunkt bei der Polizei dokumentiert oder gespeichert. Die jeweiligen Vordrucke mit den aufgetragenen Fingerabdrücken werden der Person vollständig mitgegeben. Die Polizei führt lediglich eine Strichliste zur Anzahl dieser Vorgänge.

7. Wird für die Bearbeitung und den Vorgang der Aufnahme von Fingerabdrücken, die nicht für den polizeilichen Gebrauch sind, seitens der Verwaltung eine Gebühr von den Privatpersonen verlangt?

a) Wenn ja, wie hoch ist die Gebühr?

b) Wenn nein, warum nicht?

Nein. Die Abnahme der Fingerabdrücke wird als kostenlose Serviceleistung durchgeführt.

8. Ist dem Senat bekannt, ob andere Bundesländer für die Aufnahme von Fingerabdrücken für private Zwecke durch die jeweils zuständige Behörde eine Gebühr nehmen? Wenn ja, wie hoch ist die Gebühr jeweils? (Bitte nach Bundesländern ordnen.) Nein.