Presseberichten zufolge hat die LBKGeschäftsführung nun den Kontraktierungszwang mit den LBKServicebetrieben aufgehoben

Arbeitsplatzabbau statt Beschäftigungssicherung beim LBK Eines der strategischen Ziele beim Verkauf des LBK war die Sicherung der Arbeitsplätze.

Presseberichten zufolge hat die LBK-Geschäftsführung nun den Kontraktierungszwang mit den LBK-Servicebetrieben aufgehoben. Die Reinigungsarbeiten am AK Barmbek sollen ausgeschrieben werden, wenn die Beschäftigten des Servicebetriebes CleaniG GmbH sich nicht auf erhebliche Lohneinbußen in Höhe von 35 bis 40 % einlassen. Der Senat hält bis Anfang 2007 die Mehrheit der Anteile am LBK NEU.

Der Senat hatte in Drs. 18/849 vom 07.09.2004, S. 22 erklärt: „Angesichts seiner positiven Entwicklungsperspektiven wird die Attraktivität des LBK NEU als Arbeitgeber gestärkt." Und: „Die bestehenden Servicebetriebe, Servicecenter und andere zentrale Einrichtungen des LBK Hamburg bleiben grundsätzlich erhalten."

Ich frage den Senat:

Die Fragen werden zum Teil auf der Grundlage von Auskünften der LBK Hamburg GmbH beantwortet.

Der LBK hat den Kontrahierungszwang der Krankenhäuser mit den Servicebetrieben mit der Maßgabe aufgehoben, dass entsprechende Vorhaben vorab der Geschäftsführung zur Zustimmung vorgelegt werden. Vor dem Hintergrund dieses Verfahrens wurde lt. LBK der Kontrahierungszwang des AK Barmbek mit der CleaniG GmbH aufgehoben. Die Verhandlungen zwischen dem AK Barmbek und der CleaniG GmbH sind noch nicht abgeschlossen. Die Geschäftsführung der CleaniG GmbH orientiert sich bei den Verhandlungen an dem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag für Gebäudereiniger.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat wie folgt:

1. Trifft es zu, dass die Geschäftsführung des LBK den Kontraktierungszwang mit den Servicebetrieben des LBK aufgehoben hat?

a) Wenn ja, wann wurde diese Entscheidung getroffen?

b) Wann ist der Mehrheitseigner des LBK, die Stadt Hamburg, über diesen Schritt informiert worden?

Der Beschluss, den Kontrahierungszwang zwischen dem AK Barmbek und der CleaniG GmbH aufzuheben, wurde im August gefasst, anschließend wurde der Gesellschafter informiert.

c) Befürwortet der Senat bzw. der zuständige Senator diesen Schritt?

Die operative Führung des Unternehmens obliegt der Geschäftsführung.

2. Welche Folgen hätte es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn die CleaniG den Auftrag für 2006 nicht erhält?

Der Senat äußert sich grundsätzlich nicht zu hypothetischen Fragen.

3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei CleaniG betroffen?

Es arbeiten zurzeit 135 Mitarbeiter/-innen der CleaniG GmbH im Objekt AK Barmbek.

4. Kann die CleaniG GmbH Mitarbeiter betriebsbedingt kündigen?

a) Wenn ja, gilt das für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gleichen Maße?

b) Wenn nein, warum nicht?

Bis 31. Dezember 2005 gilt der vereinbarte Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen. Nach diesem Zeitpunkt wird gemäß Kaufvertrag zwischen der FHH und Asklepios auf betriebsbedingte Kündigungen bei Erreichen des Plan-EBITDAs (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) verzichtet.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

5. Müsste die CleaniG aufgelöst werden, wenn sie den Auftrag zur Reinigung der LBK Häuser verliert?

6. Wird der Senat in diesem Fall als Mehrheitseigener des LBK über die „LBK Immobilien" Widerspruch gegen die Auflösung der Gesellschaft einlegen?

Der Senat äußert sich grundsätzlich nicht zu hypothetischen Fragen.

7. Wird sich der Senat als Mehrheitseigner des LBK für die Akzeptanz von Mindestlöhnen im LBK einsetzen?

Die Frage der Entlohnung wird auf Basis der Tarifvereinbarungen geregelt.

8. Welche Beschäftigungsgarantien gibt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicebetriebe des LBK?

Siehe Antwort zu 4. bis 4. b).

9. Welche anderen Servicebetriebe des LBK sind mit welcher Anzahl von Mitarbeitern von der Aufhebung des Kontraktierungszwangs betroffen?

Keine.