Finanzamt

Darauf zahle ich ca. 3500 Euro Umsatzsteuer, Gewerbesteueranteil mit Sicherheit 2000 Euro, keine Ahnung, und der Gastronom kriegt auch noch 50 %. Aber 25 000 Euro minus dreieinhalbtausend Umsatzsteuer bin ich bei 21 500 Euro, und dann will irgendjemand von mir 50 Euro pro Gerät haben, hochgerechnet sind das 10 800 Euro. Das ist bei mir. Und ich verspreche: Wenn dieses Vergnügungssteuergesetz kommt, räume ich bis auf zwei Geräte, die relativ gut frequentiert sind, alle Geräte ab, weil ich das nicht brauche. Ich brauche nicht für ein Überbleibsel von 1000 Euro ­ wenn überhaupt, eher ist das ein Verlustgeschäft ­ diese Geräte anzubieten. Aber es kann doch nicht sein. Ich möchte nicht nur Daddelautomaten aufstellen. Ich nenne die jetzt extra mal so. Ich möchte nicht darauf reduziert werden. Ich möchte die modernen Techniken benutzen dürfen, DSL, Internet. Ich möchte in modernen Kneipen kein Geldspielgerät aufstellen, weil das da vielleicht nicht angebracht ist vom Ambiente. Aber dann lassen Sie mich doch so einen Internetterminal aufstellen. Da sind 133 Euro im Monat drin im Schnitt. Da können Sie doch keine 50 Euro für verlangen. Jeder Otto-Normal-Verbraucher, dem ich das erkläre, der sagt, das kann doch nicht sein. Und ich kann nur appellieren, ich möchte weiterarbeiten. Ich bin 13 Jahre in der Branche. Es macht keinen Spaß. Ich mache alles selbst. Ich mache die Buchhaltung selbst, ich kassiere selbst, es bleibt auch noch was übrig. Aber ich mache alles alleine. Und jetzt nehmen Sie mir noch den Rest. Und das geht nicht. Ich möchte eine Steuerabgabe leisten auf die Kasse, auf was auch immer, die ich kalkulieren kann. Ich möchte Gewerbesteuer entrichten für die Stadt Hamburg, gerne. Aber so machen wir gar nichts mehr. Tut mir leid, dass ich das so ausdrucksstark vielleicht vorbringe, aber das ist wirklich eine Verzweiflung. Ich bitte Sie, über dieses Gesetz noch mal nachzudenken. Es muss eine bessere Lösung geben. Danke sehr.

Vorsitzender: Schönen Dank, Herr Schoettler. Ich sage bei der Gelegenheit, es ist eigentlich nicht üblich in öffentlichen Ausschusssitzungen, dass Beifalls- oder Missfallenskundgebungen gemacht werden. Aber ich verstehe, dass Sie mit Temperament bei der Sache sind.

Der Nächste ist Herr Ingo Grundmann.

Herr Grundmann: Herr Vorsitzender, meinen Damen und Herren. Mein Name ist Ingo Grundmann. Ich bin seit 25 Jahren Automatenaufsteller in Hamburg. Ich war bis Anfang der 80er Jahre eigenverantwortliches Magistratsmitglied in Geesthacht. Ich kenne also auch den Job, den Sie machen. Ich war damit betraut, auch Vorlagen vorzubereiten, für die Ratsversammlung zu entscheiden, war damit betraut, Gespräche mit dem Kultusministerium zu führen und dergleichen. Ich kenne also beide Seiten des Tisches.

Abg. Herr Marx: Welche finden Sie besser?

Herr Grundmann: Das ist eine gute Frage. Wenn Sie mich das vor 20 Jahren gefragt hätten, hätte ich gesagt, diese hier, auf dieser Seite des Tisches, und wenn Sie mich heute fragen, muss ich ehrlich sagen, wenn Sie einen Platz frei haben, denken Sie mal an mich. Vielleicht komme ich wieder rüber.

Ich hatte mich eigentlich ein bisschen darauf vorbereitet auf die neue Spielverordnung abzuheben und darauf hinzuweisen, was sich daraus ergibt. Es ist im Wesentlichen gesagt worden. Ich will gnädig zu Ihnen sein und will mich nicht wiederholen. Gestatten Sie mir trotzdem in dem Zusammenhang eine... Vorsitzender: Verzeihen Sie, mich würde dann doch interessieren: Die neue Spielverordnung gestattet kürzere Spiele, also eine höhere Frequenz in den Spielen, und hat auch noch andere Elemente, die zu einer Veränderung des Spielverhaltens führen. Wie denken Sie, wirkt sich das auf den Einsatz aus?

Herr Grundmann: Eigentlich kann das die Praxis erst beweisen. Diese geforderte Veränderung der Spielverordnung ist aus der Sicht des Spielerschutzes. Das heißt, man hat festgestellt, dass in Spielhallen zum Beispiel ein Gast durchschnittlich 2,6 Geräte bespielt, während in Kasino-Automatenhallen ein Gast nur 1,02 Geräte gleichzeitig bespielt. Um jetzt den Spieltrieb dementsprechend einzudämmen, hat man gesagt, man muss dieses 12-Sekunden-Spiel, was wir jetzt haben, reduzieren und auf eine ähnliche Frequenz bringen wie auch in den Automatenkasinos. Die Verbraucherschützer sind davon ausgegangen, dass das damit erreicht wird. Das heißt, der Spieler wird sich mehr auf das eine Gerät konzentrieren und nicht versuchen, an mehreren Geräten gleichzeitig zu spielen. Außerdem sind die Parameter, wie Herr Bergmann es ja schon andeutete, dahingehend verändert worden, dass auch die Verluste eingedämmt werden. Das heißt, dass der Spieler geschützt ist vor übermäßigem Spiel, der ihm einen ungleich hohen Verlust pro Stunde einbringen kann.

Wie sich das in der Praxis auswirkt, wissen wir leider nicht. Das ist so ähnlich, wie mit der berühmten Werbung, die man betreibt. 50 % sind aus dem Fenster rausgeschmissen, aber man weiß nicht, welche 50 % es sind. Da könnte man also viel Geld sparen.

Das ist eine Sache, die die Praxis erst zeigen muss.

Gestatten Sie mir trotzdem nach all den vorangegangenen Rechenbeispielen noch eins aus dem Stegreif hinzuzufügen: Wenn Sie heute davon ausgehen, dass ­ ich sag einfach mal eine Zahl ­ 1400 Euro in der Kasse sind, dann fließen bei einer Auszahlquote von derzeit ungefähr 70 % ­ eine Zahl die ich aus der Praxis bestätigen kann, sie liegt irgendwo zwischen 66, 67 und 70 % ­ 30 % in die Kasse ­ sprich 1400 Euro

­ das heißt, oben müssen 4700 Euro eingeworfen werden, dass unten 1400 Euro in der Kasse ankommen. Davon musste ich in der Vergangenheit die Mehrwertsteuer bezahlen. Das sind über den Daumen knappe 200 Euro. Und ich musste 300 Euro bei Ihnen hier auf den Tisch legen, im Rathaus. Das sind 500 Euro. Blieben gute 900 Euro für mich in der Kasse. Wenn ich das jetzt umrechne auf die neue Spielverordnung, die von einer Auszahlquote von 77 % ausgeht, aber es gibt auch Leute, die davon was verstehen und die sagen: Sie wird wahrscheinlich bei 85 % liegen. Nehmen wir diese 85 %, dann ist beim selben Einwurf nur noch die Hälfte in der Kasse, nämlich von den 1410 Euro wären dann nur noch 705 Euro in der Kasse. Davon möchten Sie nach Ihrem Gesetz 10 % Einsatzsteuer haben, sprich von den 4700 Euro, die eingeworfen werden, möchten Sie 470 Euro haben. Jetzt habe ich nur noch 905 Euro in der Kasse, soll Ihnen davon auch noch 405 Euro geben. Von dem Rest soll ich nun meine Angestellten, die ständig steigenden Stromkosten und die ständig steigenden Gaskosten bezahlen. Wie soll ich das machen? Vielleicht können Sie mir da einen Rat geben.

Und last but not least: Ich habe natürlich an den Senat dieser Stadt als guter Hamburger Bürger geschrieben: Ein neues Gesetz produziert, das zur Folge hat, dass wieder vor die Gerichte gezogen wird. Es wurde hier bereits angedeutet. Und es kann nicht Sinn der Haushaltspolitik sein, dass immer nur die Steuern, die eingenommen werden, ein paar Jahre verwaltet werden und dann mit 6 % wieder zurückgezahlt werden müssen, weil das Gericht im Nachhinein eine Rechtswidrigkeit feststellt. Da wäre es billiger, das Geld auf dem Markt aufzunehmen, da kostet es nämlich nur die Hälfte.

Und dann wurde mir von der Finanzbehörde geantwortet: Wir haben das sehr gewissenhaft alles erörtert und die Branche kann das sehr wohl tragen, diese ganze Sache.

Dann wurde auf ein Taschenbuch der Automatenbranche verwiesen, aus dem offensichtlich die wesentlichen Daten für diesen Gesetzentwurf herausgepickt worden sind.

Da muss ich sagen als einer, der das wirklich auch mal betrieben hat: So gehts denn wirklich nicht. Und jetzt die Bitte an Sie als Parlamentarier, die noch aktiv sind: Verhindern Sie so was. Danke schön.

Vorsitzender: Es folgt Herr Otto Obes.

Herr Obes: Ich muss dazu mal ein Datenblatt verteilen, denn darauf beziehe ich mich... Vorsitzender: Geben Sie es bitte der Protokollführerin. Wir bekommen es auf diesem Wege. Wir kennen diese Aufstellung. Die hat uns... Herr Obes: Die kennen Sie nicht. Das sind die Zahlen, die mein Unternehmen betreffen, keine Durchschnittszahlen, keine Branchendurchschnittszahlen, sondern Zahlen, die ich individuell habe. Die stammen aus meiner Buchhaltung.

Vorsitzender: Ja. Stimmt. Kannten wir vorher nicht.

Herr Obes: Die kannten Sie vorher nicht. Deswegen ist es ganz wichtig, dass Sie da vielleicht einen Blick drauf schmeißen, damit Sie sich das mal vor Augen führen. Das ist für verständige Leute, die Zahlen lesen können, auch sehr leicht einsehbar.

Ich habe 1990 angefangen mit Spielhallen, habe heute 14 dieser Art, davon sind in Hamburg sechs. Ich habe seit 1990 in Hamburg dafür 1 Mio. Euro investiert, und zwar als Anfangsinvestition, also nicht die laufenden Investitionen, die Ersatzinvestitionen, sondern Anfangsinvestition von 1 Mio. Euro. Und dann stehe ich vor diesem Datenblatt, guck mir das an. Ich habe bisher im Jahre 2004 30000 Euro an Betriebsergebnis gehabt. Das ist gleichzusetzen mit dem Gewinn vor den Ertragssteuern. Ein neues Objekt in Hamburg-Jenfeld ist hier ausgewiesen ­ das sehen Sie gleich in der Spalte fünf ­ dieses weist ein Minus von 68 000 Euro im ersten Jahr des Bestehens aus. Das ist eines Objekt in Hamburg-Jenfeld im ersten Jahr des Bestehens. Es hat sich inzwischen gut entwickelt. In diesem Jahr wird es wahrscheinlich ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen, sodass ich dann im Jahr 2005 vielleicht 100 000 Euro Betriebsergebnis erreiche, d.h. Gewinn vor Steuern. So, nun kommt die neue Besteuerung. Ich habe die alte berechnet, und ich habe die neue berechnet. Die alte Steuer auf diese 5 Objekte beläuft sich auf knapp 360 000 Euro. Künftig unter Zugrundelegung der Zahlen muss ich 505 000 Euro bezahlen. Das ist eine Erhöhung um 145 000 Euro und das sind wiederum gleich eine Erhöhung von 40 %. Von ergebnisneutraler Gestaltung eines Gesetzes kann man glaube ich hier nicht reden. Ich stehe also vor der Frage, selbst wenn sich mein Jenfelder Objekt noch verbessert, sagen wir mal auf Null in diesem Jahr, habe ich immer noch ein Minus von 47 000 Euro. Mir bleibt also gar nichts anderes übrig, als die Läden über kurz oder lang zuzumachen. Ich sehe keine Chance mehr. Ich möchte mich auf weiter Ausführungen verzichten, weil bereits alles gesagt worden ist. Bloß sollten Sie noch daran denken und sich selbst fragen, ob Sie das verantworten können: Meine Existenz zu vernichten und die meiner Mitarbeiter.

Das sind 28 Leute in Hamburg, davon 22 Vollzeitkräfte, sechs Aushilfskräfte. Können Sie das verantworten, dass meine Spielhallen, für die ich 1 Mio. Euro investiert habe, voraussichtlich ab 01.10.2005 nichts mehr wert sind. Ich werde die Miete nicht mehr bezahlen können in ein paar Monaten. Der Vermieter wird mich fragen: Wo ist die Miete? Ich werde nur sagen können: Ich kann sie nicht zahlen, ich werde Konkurs anmelden.

Und dann komme ich noch kurz zur Mehrwertsteuererstattung zurück. Das ist ja wunderschön, das es sie zurück gibt. Niemand wird sie abweisen. Wir als Branche haben die Erstattung nicht angestrebt. Das waren einzelne Leute, die vielleicht sinnlos prozessiert haben ­ aber eben doch nicht sinnlos ­ denn wir bekommen sie ja. Aber diese Gelder in eine neue Steuer, die wahrscheinlich rechtswidrig ist, zu investieren, das kann keiner von uns verlangen, und von mir nicht. Außerdem höre ich jetzt gerade, dass die Steuererstattungen, die Mehrwertsteuer verrechnet werden mit den Vergnügungssteuern, die bisher nicht bezahlt worden sind. Also ist das auch schon fast ein Nullsummenspiel. Herzlichen Dank.

Vorsitzender: Danke Herr Obes. Dann habe ich hier als letzte Wortmeldung noch mal die von Frau Glawe.

Frau Glawe: Zu den Erstattungen möchte ich gleich noch etwas aus eigener Erfahrung berichten. Ich betreibe natürlich auch ein kleines Unternehmen ­ eine einzige Halle ­ bin darüber hinaus Prokuristin in einem Unternehmen, das weitere Hallen betreibt. Diese einzelne kleine Halle war relativ einfach ausrechenbar. Und ich habe die Umsatzsteuererstattung kurz nachdem das Urteil veröffentlich wurde ­ also ich habe mir Zeit gelassen ­ ich habe das dann an das zuständige Finanzamt weitergereicht.

Ich kann Ihnen sagen, was dabei passiert ist: Ich habe per 05.09. die korrigierten Umsatzsteuerbescheide bekommen. Bis dahin ist auch die Verzinsung ausgerechnet worden. Ich habe am gleichen Tag über die Hälfte der Erstattungssumme ­ obwohl kein Mensch weiß, wie mein Unternehmen in diesem Jahr abschließen wird ­ einen Steuerbescheid bekommen über die Hälfte der Erstattungssumme für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Das heißt, die Hälfte ist erst einmal weg. Ich konnte schnell noch einen Verrechnungsantrag stellen, ansonsten hätte ich das bezahlen müssen. Ich habe kein Geld, um das zu bezahlen. Ich habe diese Umsatzsteuererstattung auch nicht ausbezahlt bekommen. Für den überschießenden Teil, der mir noch zusteht, wurde Verrechnung bzw. Überprüfung beim Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz angeordnet, ob da noch ausstehende Spielgerätesteuerbelastungen sind. Ich kann Ihnen Folgendes sagen: Nach dem Urteil des Hamburger Finanzgerichtes wurde flächendeckend angeboten Aussetzung der Vollziehung gegen volle Sicherheitsleistung. Das ist eine Schlechterstellung als vorher. Denn vorher hatten wir hälftige Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung.