Weitere Nachfragen zur Drs. 18/2833 ­ Statistik über Polizei-Einsätze bei Fußballspielen in Hamburg

Die beim LKA Nordrhein-Westfalen angesiedelte „Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS)", weist in ihrem Jahresbericht 2003/2004 auf Seite 4 darauf hin, dass das Gewaltpotential in der Regionalliga „von der Anzahl sowie [von] der Intensität des anlassbezogenen Auftretens zumindest dem der

2. Bundesliga entspricht." Zu den Punkten „Störerlage" und „Sicherheitslage" werden zusammenfassende Angaben über die Regionalligen Nord und Süd dargestellt. Aus den Antworten auf meine Schriftliche Kleine Anfrage 18/2833 ergeben sich in diesem Zusammenhang Nachfragen.

Ich frage den Senat:

Die Polizei Hamburg stellt der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Daten zu den in der Antwort des Senats zur Drs. 18/2833 genannten Fußballspielen (Spiele der 1. und 2. Bundesliga, DFB-Pokalspiele in Stadien von Bundesligamannschaften sowie internationale Spiele nach den Richtlinien der UEFA oder FIFA) zur Verfügung. Grundlage hierfür sind die „Errichtungsanordnung Datei Gewalttäter Sport" des Bundeskriminalamtes sowie die entsprechende „Hamburger Richtlinie Datei Gewalttäter Sport" vom 9. Juli 2001.

Spiele der Regionalliga Nord sind von der Datenübermittlung nach diesen Vorschriften nicht erfasst. Wie alle Polizeibehörden mit Regionalligavereinen übermittelt die Polizei Hamburg der ZIS jedoch auch zu jedem Regionalligaspiel einen standardisierten Verlaufsbericht, dessen Inhalte allerdings in Hamburg nicht gesondert statistisch erfasst werden. Eine Einzelauswertung der Verlaufsberichte kann in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Warum werden Spiele der Regionalliga Nord in Hamburg trotz der oben zitierten Einschätzung nicht (siehe Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage 18/2833) entsprechend statistisch erfasst?

Siehe Vorbemerkung.

2. Der genannte ZIS Bericht weist für die Saison 2003/2004 407 Strafverfahren in der Regionalliga Nord aus. Es ist folglich davon auszugehen das es auch bei Regionalligaspielen in Hamburg zu Straftaten gekommen ist. In welcher Statistik tauchen diese in Hamburg auf und wie viele Straftaten gab es im Zusammenhang mit Regionalligaspielen im genannten Zeitraum?

Straftaten anlässlich von Regionalligaspielen werden in Hamburg unter dem jeweiligen Straftatenschlüssel in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Eine nachträgliche Zuordnung zu einzelnen Spielen ist nicht möglich; eine weitere statistische Erfassung erfolgt in Hamburg nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Führt die zuständige Behörde in Hamburg eine eigene Statistik über die Dauer und Länge der Polizeieinsätze und erfolgte Straftaten im Rahmen der Spiele des FG St. Pauli? Wenn ja, wo werden diese erfasst?

Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

4. Aus der ZIS ist nicht zu erkennen, warum bzw. welche Bundesländer keine Daten übermitteln. Gibt es Absprachen mit anderen Bundesländern über die Erfassung dieser Daten? Bitte detaillierte Darstellung.

Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Eine Datenweitergabe erfolgt strukturiert für alle Bundesländer einheitlich.