Pflegeversicherung

1. Anlaß und Ziel der Drucksache

Der 1990 gegründete Verein Hamburger Hospiz plant die Realisierung eines stationären Hospizes mit 16 Plätzen und eines Tageshospizes mit etwa 4 Plätzen im ehemaligen Helenenstift in der Max-Brauer-Allee 133 in Altona. Der Verein arbeitet bereits seit vielen Jahren im Hospizbereich, insbesondere im Rahmen der bereits seit 1991 bestehenden Beratungsstelle des Vereins in der Arnoldstraße 43 in Altona. Die Vereinsgründer verfügen somit über umfassende Erfahrung in der Arbeit mit Tumorpatienten und -patientinnen. Der Verein Hamburger Hospiz ist Mitinitiator der „Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz und Palliativmedizin" in Hamburg, in der sich die in dem Bereich der Sterbebegleitung arbeitenden Einrichtungen der Hansestadt Hamburg zusammengeschlossen haben.

Mit der Einrichtung eines stationären Hospizes soll das bisherige Versorgungsangebot des Hamburger Hospizes e. V., das vor allem in der Beratung bestand, um ein stationäres und ein teilstationäres Angebot zur Begleitung Schwerstkranker und Sterbender in ihrer letzten Lebensphase erweitert werden.

Ziel ist es, unheilbar kranken Menschen besonders in der letzten Lebensphase ein menschenwürdiges Leben bis zum Tode zu ermöglichen. Der Tod und das Sterben werden dabei als intensiver Teil des Lebens berücksichtigt und präsent gemacht. Ermöglicht werden soll, in Frieden und mit Würde in einer vertrauten Umgebung bis zum Tode selbstbestimmt zu leben. In der neuen Einrichtung sollen nur diejenigen Patientinnen und Patienten aufgenommen werden, die zu Hause auch mit intensiver Versorgung durch einen Hausbetreuungsdienst und/oder ambulante Pflegedienste nicht oder nicht mehr ausreichend betreut werden können. Damit soll eine Versorgungslücke für schwerstkranke und sterbende Menschen geschlossen werden. Das Hospizprojekt versteht sich als Ergänzung im bestehenden Gesundheitswesen.

Standort, Raumprogramm und Ausstattung des Hospizes

Das Hamburger Hospiz e. V. hatte in den vergangenen Jahren auch mit Unterstützung des Senats vergeblich ein Gebäude zur Realisierung des Hospizes gesucht. Nunmehr bietet sich die Möglichkeit, das Hospiz mit 16 Plätzen in zentraler Lage in Altona im ehemaligen Helenenstift der DRK-Schwesternschaft Hamburg in der Max-BrauerAllee 133 zu realisieren. Das Helenenstift ist ein langgestreckter dreigeschossiger Baukörper, der die gesamte Grundstückstiefe einnimmt und dessen südöstlicher Giebel unmittelbar an das zweigeschossige, zur Max-BrauerAllee orientierte Kindergartengebäude anschließt. Das Gebäude wird von der nordwestlich verlaufenden Helenenstraße über einen parkähnlich gestalteten „Vorgarten" erschlossen.

Das 1901 als Krankenhaus errichtete und bis vor kurzem als Pflegeheim genutzte Gebäude ist für die beabsichtigte Nutzung als Hospiz behinderten und patientengerecht umzubauen und herzurichten. Der Verein Hamburger Hospiz will für das Gebäude mit der DRK-Schwesternschaft einen Erbpachtvertrag über 20 Jahre schließen.

Nach Durchführung der umfangreichen Umbauarbeiten wird das Hospiz auf drei Geschossen sowie Keller eine Nutzfläche von rund 820 m2 haben und 16 behindertengerechte Einzelzimmer mit individuell zugeordneten Sanitärbereichen aufweisen. Im Keller wird u. a. ein spezieller Aufbahrungsraum eingerichtet. Im Erdgeschoß befinden sich ein größerer Mehrzweckraum, ein kleiner Speiseraum eine Küche, Räume für die medizinische Behandlung, Büroräume, Räume für das Tageshospiz und ein Empfangsbereich. In der ersten und zweiten Etage des Gebäudes befinden sich neben den Einzelzimmern insbesondere Aufenthaltsräume.

Für das Hospiz sollen examinierte Pflegekräfte eingestellt werden. Sie sollen durch geschulte ehrenamtliche HelfeBÜRGERSCHAFT

03.11.9816. Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Haushaltsplan 1998

Schaffung eines Hospizes durch den Verein Hamburger Hospize e. V. im ehemaligen Helenenstift hier: Nachforderung von 368 000,­ DM bei dem neu einzurichtenden Titel 4640.893. „Zuschuß an den Verein Hamburger Hospize e. V. zur Schaffung eines Hospizes im ehemaligen Helenenstift" Darüber hinaus wird die notwendige psychosoziale Betreuung der Patientinnen und Patienten, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt. Diese sind durch die ständige Konfrontation mit Sterben und Tod stark belastet.

Konzeption und Zielgruppe

Aufgrund der Erfahrungen anderer Hospizeinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch in Hamburg, ist von einer Aufenthaltsdauer im Hospiz von maximal 6 Wochen auszugehen. In dieser Zeit versterben die betreuten Menschen oder sie können nach einer Stabilisierung ihres Zustandes ganz oder für einen befristeten Zeitraum wieder in die Häuslichkeit zurückkehren. Das „Sterben in der Häuslichkeit" bleibt dabei in jeder Betreuungsphase oberstes Ziel.

Aufgenommen werden sollen in das Hospiz insbesondere an Tumorerkrankungen leidende Patientinnen und Patienten vor allem aus onkologischen Abteilungen der Hamburger Krankenhäuser. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten (Hausärztinnen / Hausärzte) ist vorgesehen, um in der den Patientinnen und Patienten noch verbleibenden Lebensspanne einen reibungslosen Wechsel von einer Institution oder Betreuung in eine andere zu gewährleisten. Diese gemeinsame Betreuung beim Wechsel zwischen den Institutionen soll eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellen und Informationsverluste minimieren. Die Kooperation erstreckt sich nicht nur auf den ärztlichen, sondern auch auf den pflegerischen Bereich unter Einbeziehung von vorhandenen Pflegediensten und Sozialstationen.

Gemäß Rahmenvereinbarung nach § 39 a Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie zur Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13. März 1998 sind stationäre Hospize selbständige Einrichtungen mit dem eigenständigen Versorgungsauftrag, für Patienten mit unheilbaren Krankheiten in der letzten Lebensphase palliativ-medizinische Behandlung zu erbringen. Sie sind kleine Einrichtungen mit familiärem Charakter mit in der Regel höchstens 16 Plätzen.

Ein Hospiz ist somit kein Krankenhaus und auch kein Pflegeheim. Es leistet jedoch Versorgungsanteile dieser stationären Einrichtungen. Ein Hospiz steht z. B. nicht unter ärztlicher Leitung. Die medizinische Behandlung wird vielmehr von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, insbesondere Hausärztinnen und Hausärzten geleistet.

Im Vordergrund der Versorgung im Hospiz steht die intensive Betreuung, das Abschiednehmen von Angehörigen und Lebensgefährten, aber auch die erforderliche palliative Behandlungsmöglichkeit, zu der insbesondere bei Tumorerkrankungen eine adäquate Schmerztherapie gehört.

Zur Hospizarbeit gehört auch die intensive psychosoziale Betreuung der einzelnen Patientin bzw. des Patienten durch entsprechend geschultes Pflegepersonal sowie durch Psychologinnen und Psychologen.

Bedarf an Hospizplätzen in Hamburg

Versorgung von Menschen mit Tumorerkrankungen

Die besondere physische und psychische Situation von Menschen mit Tumorerkrankungen in der letzten Lebensphase kann es erforderlich machen, eine Versorgung und Betreuung in einem Hospiz sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für Menschen, die alleinstehend sind oder deren Partner bzw. Partnerin oder Pflegeperson nicht in der Lage ist, die erforderliche Pflege und Betreuung in der Häuslichkeit sicherzustellen. Auch für eine häusliche Betreuung ggf. ungeeignete Wohnbedingungen können einen Hospizaufenthalt begründen.

Die Situation in Hamburg Jährlich sterben in Hamburg etwa rund 5000 Menschen an einer Tumorerkrankung.

Bisher gibt es in Hamburg zwei stationäre Hospizeinrichtungen. Dabei handelt es sich um das Hospiz von Sinus e. V. in Eimsbüttel, das im November 1997 seinen Betrieb aufgenommen hat und das im Juli 1998 in Betrieb genommene, insbesondere auf die Versorgung und Betreuung von Menschen mit Aids ausgerichtete Hospiz der Hamburg Leuchtfeuer Aids-Hilfe GmbH in St. Pauli.

Die teilweise schwierige Lebenssituation von Tumorkranken in der letzten Lebensphase macht es erforderlich, neue Versorgungsstrukturen zu schaffen. Das Hamburger Hospiz soll mit seiner spezifischen Konzeption diesen Besonderheiten adäquat Rechnung tragen.

Mit den insgesamt 25 derzeit bestehenden Hospizplätzen ist der Bedarf für die stationäre Hospizversorgung von Menschen in Hamburg noch nicht ausreichend gedeckt.

Die vorgesehenen 16 Hospizplätze des Vereins Hamburger Hospiz e. V. sollen dazu beitragen, die Versorgung und Betreuung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase, hier speziell für Menschen mit Tumorerkrankungen, zu verbessern. Die Einrichtung dieses zusätzlichen Angebotes an Hospizleistungen gewährleistet nach Auffassung des Senats eine bedarfsgerechte und damit ausreichende Versorgung der Hamburger Bevölkerung mit Hospizleistungen. Die finanzielle Unterstützung weiterer Hospizprojekte ist nicht vorgesehen.

Ergänzend wird hierzu auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drucksache 16/73 Sachstand Hospize in Hamburg, verwiesen.

Förderung des Projektes durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) und das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) haben sich eingehend mit dem Projekt des Vereins Hamburger Hospiz und dem Antrag auf finanzielle Unterstützung und Aufnahme in das Modellprogamm des Bundes zur Verbesserung der Pflegesituation der Pflegebedürftigen befaßt.

BMA und KDA sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das geplante Vorhaben „Hamburger Hospiz im Helenenstift" in jedem Fall die Anforderungen des Modellprogramms des Bundes zur Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen erfüllt. Daher hat das KDA eine Aufhahme in das Modellprogramm befürwortet. Insbesondere die engagierte inhaltliche und planerische Konzeption des Hamburger Hospizes, eines bedarfsorientierten Versorgungsangebotes am ausgezeichneten innerstädtischen Standort verdient nach Auffassung des KDA unzweifelhaft die Aufnahme in das Modell-Förderprogramm des Bundes.

Eine finanzielle Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) im Rahmen des Modellprogrammes ist nur möglich, wenn sich auch das Land finanziell in angemessenem Umfang an der Finanzierung des Hospizprojektes beteiligt. Es ist daher vorge sehen, dass sich die Freie und Hansestadt Hamburg mit 10 % an dem Hospizprojekt beteiligt. Üblicherweise wird für derartige Projekte eine 20 %ige Beteiligung des Landes vorausgesetzt. Das BMA hat sich jedoch bereit erklärt, eine 10 %ige Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg zu akzeptieren. Das BMA hat Mitte März 1998 mitgeteilt, daß anteilig die Finanzierung übernommen wird, sofern im Bundeshaushalt 1998 entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Das Raumprogrannn des Hospizes ist im April 1998 vom BMA genehmigt worden. Mit Schreiben vom 20. Oktober 1998 hat das BMA nunmehr einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlassen. Für 1998 stellt das BMA 400 000,­ DM zur Verfügung, für 1999 sollen dann 2 155 284,­ DM zur Verfügung gestellt werden. Es ist nunmehr erforderlich, dass schnellstmöglich eine konkrete Fördermittelzusage auch von Hamburg erfolgt, da die Mittel des BMA aus dem Modellprojekt nur zur Verfügung gestellt werden können, wenn das Land Hamburg sich mit dem erforderlichen 10 %igen Anteil an den Gesamtinvestitionen an dem Projekt beteiligt.

2. Kosten

Sicherstellung der laufenden Finanzierung

Die laufende Finanzierung von stationären und teilstationären Hospizen folgt § 39 a SGB V, der mit dem zweiten Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-Neuordnungsgesetz) in das Krankenversicherungsrecht eingefügt wurde.

Die auf Bundesebene geschlossene Rahmenvereinbarung (vgl. 1.2) sieht vor, dass stationäre Hospize mit den Krankenkassen eine Vergütung („Tagesbedarfssatz") vereinbaren. Die Refinanzierung dieses Tagesbedarfssatzes setzt sich zusammen

1. aus Eigenleistungen des Trägers in Höhe von mindestens 10 % des Tagesbedarfssatzes,

2. aus dem Zuschuß nach § 39 a SGB V (derzeit rund 260,­ DM täglich), der Versicherten zusteht, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen und in Hospizen versorgt werden, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann,

3. aus der Pflegeversicherung gemäß § 43 SGB XI, in der Regel für Pflegestufe 3 (derzeit 2 800,­ DM monatlich bzw. rund 92,­ DM täglich), sowie

4. gegebenenfalls aus einem Eigenanteil des Patienten.

Der Verein Hamburger Hospiz ist bereits seit längerem im Gespräch mit den Kranken- und Pflegekassen in Hamburg. Vergütungsverhandlungen können aber erst abschließend geführt werden, wenn der Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Hospizes feststeht. Die Anerkennung des Hospizes als Pflegeeinrichtung nach SGB XI, die Voraussetzung für die Pflegeversicherungsleistung gemäß § 43 SGB XI ist, wird vom Verein Hamburger Hospiz bei den Pflegekassen beantragt, sobald die abschließenden Finanzierungzusagen des BMA und aus Hamburg vorliegen. Die Anerkennung des Hospizes als Pflegeeinrichtung nach SGB XI wurde jedoch von den Pflegekassen bereits in Aussicht gestellt. Da das Hospiz des Hamburger Hospiz e.V. alle Voraussetzungen des § 71 SGB XI erfüllen wird, sind die Pflegekassen (im Einvernehmen mit dem Sozialhilfeträger) im übrigen verpflichtet, gemäß § 72 SGB XI die Einrichtung zuzulassen und einen Versorgungsvertrag abzuschließen.

Der Verein Hamburger Hospiz e.V. wird aus laufenden Spendenmitteln die gesetzlich festgelegten 10 %igen Eigenleistungen des Trägers decken. Hierzu benötigt der Verein jährliche Spendenmittel in Höhe von mindestens 200 000,­ DM. Sofern das Spendenvolumen nicht erreicht werden kann, müßte der Verein Hamburger Hospiz e.V. durch entsprechende Einsparungen Minderausgaben erzielen.

Der Tagesbedarfssatz abzüglich der Eigenleistung des Trägers wird nach den Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Trägers den Betrag von 400,­ DM täglich nicht überschreiten.

Wenn die Krankenkassen mit dem Hamburger Hospiz einen Tagesbedarfssatz von 400,­ DM (zuzüglich Eigenleistung des Trägers) vereinbaren, verbleibt den Patienten nach Abzug der Krankenkassen- und Pflegekassenzuschüsse ein Eigenanteil in Höhe von rund 48,­ DM täglich. Im Einzelfall ist dieser Betrag bei Vorliegen der sozialhilferechtlichen Voraussetzung (insbesondere niedrigen Einkommen und Vermögen) vom Sozialhilfeträger zu übernehmen.

In dem aus Sicht des Sozialhilfeträgers ungünstigsten Fall haben alle Bewohnerinnen und Bewohner des Hospizes einen vollen Anspruch auf Sozialhilfe. Bei einer seitens Hamburger Hospiz e.V. geplanten durchschnittlichen Auslastung von 85 %. Es wären dies rund 5000 Belegungstage im Jahr. Das maximale Haushaltsrisiko für den Sozialhilfeträger kann somit auf rund 240 000,­ DM beziffert werden.

Die Rahmenvereinbarung für stationäre Hospize legt eine Auslastung von nur 80 % zugrunde. Der Verein Hamburger Hospiz geht jedoch davon aus, dass eine 85 %ige Belegung erreicht werden kann.

Real werden die Haushaltsauswirkungen jedoch geringer ausfallen, da in vielen Fällen anrechenbares Einkommen und Vermögen vorliegen wird. Außerdem würde ein Teil der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner ohne das Hamburger Hospiz wahrscheinlich in einem Pflegeheim versorgt werden, wo ebenfalls Hilfe zur Pflege zu leisten wäre, ohne dass dort Ansprüche nach SGB V bestehen.

Die genannte maximale Haushaltsbelastung von 240 000,­ DM stellt einen Anteil vom 0,2 % des Haushaltsansatzes in der Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen (Titel 4640.671.23) dar. Eine Anpassung des Ansatzes ist nicht erforderlich.

Die laufende Finanzierung des Hamburger Hospiz e.V. kann deshalb insgesamt als gesichert angesehen werden.

Investitionskosten

Zur Realisierung des Hospizes müssen relativ umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in der MaxBrauer-Allee 133 vorgenommen werden. Bisher vorhanden sind 2- und 3-Bett-Zimmer ohne direkte Anbindung an Sanitärräume. Für die Aufnahme in das Modellprogramm der Bundesregierung zur Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger ist es erforderlich, dass die heute noch unzureichende Ausstattung der Patientenzimmer durch den direkten Zugang zu Sanitärräumen erheblich verbessert wird. Darüber hinaus verlangt das KDA eine deutliche Aufwertung der bestehenden Eingangssituation. Hierzu ist ein vorgestellter verglaster Anbau vorgesehen, der durch seine freundliche Gestaltung zum Verweilen einlädt und eine Beziehung zum Außenraum herstellt. Zur Verbesserung der Eingangssituation sollen das Treppenhaus und der Aufzug verlagert werden und dadurch eine neue Qualität erhalten. Der alte Treppenraum in den Obergeschossen soll auf diese Art als Aufenthaltsraum für Patientinnen und Patienten gewonnen werden.

Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt, sich an den Gesamtinvestitionskosten für das Hospiz von Hamburger Hospiz e. V. mit 368 000,­ DM zu beteiligen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen im Haushaltsjahr 1998 bei dem neu einzurichtenden Titel 4640.893.09 „Zuschuß an den Verein Hamburg Hospiz e. V. zur Schaffung eines Hospizes im ehemaligen Helenenstift" ausgebracht werden. In gleicher Höhe werden die Ansätze der Titel 4600.893.42 „Zuschüsse für Investitionen im sozialen Bereich" um 50 000,­ DM sowie 4620.893.02 „Zuschüsse an Träger zur Bereitstellung des Eigenanteils bei der Durchführung des Wohnungsbaus für Obdachlose" in Höhe von 318 000,­ DM herabgesetzt. Diese Mittel können zur Verfügung gestellt werden, da sich bei dem Titel 4600.893. geplante Projekte in der Umsetzung verzögert haben und bei dem Titel 4620.893.02 der Mittelabfluß abhängig ist vom akquirieren neuer Projekte bzw. vom Baufortschritt schon bewilligter Projekte. Hierbei werden geringere Mittelbedarfe als vorgesehen erwartet.

Die Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg an dem Modellprojekt ist unabdingbar erforderlich, damit der Verein Hamburger Hospiz e. V. Fördermittel vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in nicht unerheblicher Höhe erhalten kann.

4. Petitum

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft möge

­ von den Ausführungen der Drucksache Kenntnis nehmen,

­ im Haushaltsplan 1998 bei dem neu einzurichtenden Titel 4640.893.09 „Zuschuß an Hamburger Hospiz e. V. zur Schaffung eines Hospizes im ehemaligen Helenenstift" 368 000,­ DM nachbewilligen,

­ zur Deckung der Nachforderung den Ansatz bei dem Titel 4600.893.42 „Zuschüsse für Investitionen im sozialen Bereich" von 1 300 000,­ DM um 50 000,­ DM auf 1 250 000,­ DM und den Ansatz des Titels 4620.893.02 „Zuschüsse an Träger zur Bereitstellung des Eigenanteils bei der Durchführung des Wohnungsbaus für Obdachlose" von 2 000 000,­ DM um 318 000,­ DM auf 1 682 000,­ DM herabsetzen.