Jobcenter

Leistungen pro Bedarfsgemeinschaft

Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Leistungen pro Bedarfsgemeinschaft an Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Sozialversicherungsbeiträge und Sonstige Leistungen? Bitte aufgegliedert nach Größe der Bedarfsgemeinschaften.1.2 Wie hoch waren zuletzt die durchschnittlichen Leistungen pro Bedarfsgemeinschaft in der Sozialhilfe?

Die Ausgaben für laufende und einmalige Leistungen sowie Heizungshilfe betrugen im Jahr 2004 insgesamt durchschnittlich 6268,70 Euro pro Bedarfsgemeinschaft.

Wie ist die durchschnittliche Größe der ALG II Bedarfsgemeinschaften in Hamburg?

1,73 Personen.

Wie viele ALG II-Fälle sind in 2005 wegen überhöhter Kosten zum Wohnungswechsel aufgefordert worden?

Diese Daten werden manuell seit September 2005 erfasst. Danach wurden bislang ca. 2800 Bedarfsgemeinschaften zur Reduzierung der Wohnungskosten/zum Wohnungswechsel aufgefordert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 18/2773.

Liegen der ARGE bzw. der BSF inzwischen valide Daten zur Steuerung der Leistung Kosten der Unterkunft vor? Wenn ja, welche?

Nein. Im Übrigen siehe Drsn. 18/2773 und 18/2104.

Wie viele ALG II-Fälle werden inzwischen parallel von den Fachstellen für Wohnungssicherung betreut?

Bis November 2005: 770

In wie vielen Fällen wurden bisher Leistungskürzungen als Sanktion ausgesprochen?

Gibt es eine statistische Auswertung der verhängten Sanktionen und welche Ergebnisse ergeben sich daraus?

Im Zeitraum vom 1. Mai 2005 bis 31. Dezember 2005: 7650 Fälle. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Finanzieller Aufwand

Wie hoch war die Summe der bewilligten Geldleistungen nach dem SGB II in 2005 insgesamt?

Welchen Anteil davon haben jeweils Bund und die Stadt Hamburg getragen?

Die Summe der in 2005 insgesamt bewilligten Geldleistungen gemäß 2.1.1 beläuft sich auf ca. 1,184 Mrd. Euro (736,30 Mio. zzgl. 447,90 Mio. Euro Kosten der Unterkunft (KdU). Hamburg trägt einen Anteil von 70,9 % an den KdU, der Bund die Restsumme.

Welche Ausgaben sind für 2006 eingeplant?

Welchen Anteil davon werden jeweils der Bund und die Stadt Hamburg tragen?

Die vom Bund für 2006 endgültig eingeplanten Ausgaben sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. Der Anteil Hamburgs an den KdU in Höhe von 70,9 % bleibt in 2006 unverändert. Für den Leistungsbereich KdU wurden für das Jahr 2006

449,71 Mio. Euro von der zuständigen Behörde veranschlagt.

3. ARGE Infrastruktur

Trägerstruktur

Ab wann wird die FHH die Führung innerhalb der ARGE übernehmen?

Welche inhaltlichen Zielsetzungen für die ARGE verbindet die FHH mit dieser Entscheidung?

Welche organisatorischen und personellen Konsequenzen innerhalb der ARGE sind mit der Übernahme der Führungsrolle durch die FHH verbunden?

Welche organisatorischen und personellen Auswirkungen ergeben sich für die beteiligten Fachbehörden BWA und BSF?

Wie werden sich im Rahmen dieser neuen Führungsorganisation der ARGE die Kompetenzen des ARGE-Geschäftsführers und die Kompetenzen der ARGE-Standortleiter verändern?

Siehe Vorbemerkung.

Personal:

Nach welchen Vorüberlegungen und Annahmen wurde die Personalverteilung auf die ARGE-Standorte vorgenommen und mit welchen Maßnahmen wurde auf die erheblich größeren Fallzahlen reagiert?

Grundlage der Personalausstattung in den ARGEn bildete die in 2004 vom damaligen Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) geschätzte Annahme erwerbsfähiger Hilfeempfänger. Danach wurde als Startaufstellung zum 1. Januar 2005 eine Mitarbeiterkapazität von 1356 Stellen und als Zielaufstellung zum 1. Juli 2005 eine Kapazität von 1498 festgelegt. Diese Kapazitäten beinhalten jeweils einen kommunalen Anteil von 150 Stellen zur Sachbearbeitung der Kosten der Unterkunft.

Die Personalausstattung in den Job-Centern wurde anhand des geschätzten Kundenaufkommens ermittelt. Zur Berechnung wurde die prozentuale Verteilung von Hilfeempfängern in den Dienststellen der Grundsicherungs- und Sozialämter sowie der Agenturen für Arbeit im Jahr 2004 herangezogen.

Als Reaktion auf die gegenüber den in 2004 zugrunde gelegten Annahmen (siehe Antwort zu 1.1.5) gestiegenen Fallzahlen haben sich die Träger der ARGE auf einen Stellenmehrbedarf von 236 Stellen verständigt. Hiervon wurden 60 Stellen zur Stärkung der Leistungsbearbeitung in den Job-Centern im dritten Quartal 2005 besetzt.

Die weitere Personalaufstockung erfolgt sukzessiv in Abhängigkeit der Anmietung und Schaffung erforderlicher Bürokapazitäten in den jeweiligen Job-Centern. Zur Optimierung von Arbeitsprozessen wurden neue zentrale Organisationseinheiten geschaffen.

Hierzu gehören u. a. ein Ermittlungsdienst mit ordnungspolitischen Aufgaben und ein Service-Center zur Abwicklung telefonischer Anfragen.

Wie ist die Soll-Stärke des ARGE-Personals?

Die gegenwärtige Soll-Stärke der ARGE beträgt 1734 Stellen incl. des Anteils für die Bearbeitung der Kosten der Unterkunft.

Wie wurde der Grundsatz des Gender Mainstreaming in der bisherigen Personalpolitik der ARGE umgesetzt?

Die ARGE beschäftigt kein eigenes Personal (siehe Drs. 18/3537). Die Beschäftigten sind weiterhin Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bzw. der Arbeitsagentur oder anderer Bundesbehörden. Die Träger haben sich auf eine 50%ige Besetzungsquote der Stellenkapazitäten geeinigt. Die Personalgewinnung und -zuweisung von Mitarbeitern der ehemaligen Grundsicherungs- und Sozialämter der FHH erfolgte aufgrund freiwilliger Meldungen. Die Zuordnung zu den Standorten berücksichtigte die von den Mitarbeitern angegebenen Standortwünsche.

Die Gewinnung neuer Mitarbeiter für die ARGE erfolgt im Rahmen der für die FHH verbindlichen Vorgaben des Personalamtes für Ausschreibungs- und Auswahlverfahren. Diese beinhalten u. a. die Grundsätze der Chancengleichheit der Geschlechter in Bewerbungsverfahren, die Förderung der Gleichstellung sowie die Steigerung des Anteils der weiblichen Beschäftigten, insbesondere in Führungspositionen.

Hinsichtlich der Gewinnung der Mitarbeiter der Arbeitsagentur besitzt der Senat keine Zuständigkeiten.

Die ARGE setzt zur direkten Kundenbetreuung ihre Mitarbeiter/-innen in folgenden Funktionen ein: Sachbearbeiter/-innen Eingangszone, Leistungssachbearbeiter/-innen ohne Vermittlung, Leistungssachbearbeiter/-innen mit Vermittlung (persönliche Ansprechpartner), Sachbearbeiter/-innen Vermittlung ohne Leistung, Fallmanager/-innen, Sachbearbeiter/-innen Ermittlungsdienst. Wie lässt sich diese Ausdifferenzierung grundsätzlich mit der politischen Vorgabe vereinbaren, die Leistungen nach dem SGB II im Wesentlichen aus einer Hand zu organisieren?

Wie ist die Anzahl der besetzten Stellen der ARGE differenziert nach Herkunftsorganisation, Eingruppierung, Funktionen und befristet/unbefristet zum 31.12.2005? Bitte differenziert nach Standorten angeben.

Wie hoch ist der durchschnittliche Krankenstand in der ARGE?

Die Erfassung der Krankenstände erfolgt durch die Träger der ARGE für die jeweils zuständigen Mitarbeiter. Die dort genutzten IT-Programme ermöglichen zurzeit noch keine separate Ausweisung des Krankenstandes der Beschäftigten in der ARGE.