Schuldenerlass

III.3 Bewertung der Szenarien Vorab ist festzustellen, dass eine erfolgreiche Sanierung (insbesondere Sicherstellung der Solvenz und Eigenkapitalausstattung) des Verbunds trotz erheblicher Eigenanstrengung der ohne einen signifikanten Beitrag der Freien Hansestadt Bremen nicht realisierbar ist. Die Übernahme aller Pensionsverpflichtungen der durch die Freie Hansestadt Bremen, wie es von Geschäftsführung bereits im Juni diesen Jahres eingefordert wurde, ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Freien Hansestadt Bremen allerdings auch nicht darstellbar.

Szenario 0

Die kann die notwendigen Investitionen ohne Unterstützung durch die Freie Hansestadt Bremen nicht realisieren; eine Insolvenz und Überschuldung für Teile des Verbunds wäre in diesem Fall absehbar. Die Frage der Notwendigkeit eines Beitrags der Freien Hansestadt Bremen zur Sanierung der war bereits Gegenstand der Senatsbefassungen vom 24. Juni 2008.

Szenario 1

· Ein Schuldenerlass von 35 Mio. führt selbst bei moderater Zinsannahme zu gleichzeitig hoher Belastung des Betriebsmittelkredits (- 42,8 Mio. in 2015) und einem negativen Cashflow nach Umsetzung des Sanierungsplans (- 1 Mio. in 2015).

· Bei einer schlechteren Zinsentwicklung steigt der negative Cashflow durch den hohen Schuldenstand stark an (- 4,3 Mio. in 2015).

Die Umsetzung dieses Szenarios reicht daher für eine zukunftsfähige Sanierung der nicht aus.

Szenario 2

· Ein Schuldenerlass von 70 Mio. ermöglicht bei moderater Zinsentwicklung die Investitionen laut vorliegender Planung.

· Bei schlechterer Zinsentwicklung muss der negative Cashflow in 2015

(- 2 Mio.) rechtzeitig durch weitere Maßnahmen ausgeglichen werden. Dies ist bei aufgrund des im Vergleich mit Szenario 1 geringeren Schuldenstandes möglich.

Erweitertes Szenario 2 (Spielraum für zusätzliche Investitionen)

· Im Szenario 2 sind bei moderater Zinsentwicklung weitere Investitionen aus Eigenmitteln bis zu maximal 30 Mio. möglich.

· Bei schlechterer Zinsentwicklung ist keine weitere Investitionstätigkeit möglich.

Im Falle unvorsehbarer Investitionen müsste für die Finanzierung ein neuer Weg gefunden werden.

III.4 Ergebnis

Ein nachhaltiges Gesamtfinanzierungskonzept lässt sich nur im Rahmen des Szenarios 2 darstellen.

Das Konzept basiert ­ wie oben dargestellt ­ auf einer Investitionsplanung der Gesundheit Nord in Höhe von insgesamt 313,4 Mio. bis 2015 und einem durch Bürgschaften des Landes und der Stadt abzusichernden Kreditbedarf in Höhe von 305,4 Mio..

Als Beitrag der Freien Hansestadt Bremen ­ Stadtgemeinde ­ ist die Umwandlung des Betriebsmittelkredites in Höhe von 70 Mio. in eine fundierte Schuld der Stadtgemeinde Bremen vorgesehen.

Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

· 10 Mio. als Ausgleich für das strukturelle Defizit bei der Klinikum · 60 Mio. ­ Übernahme von Pensionslasten der vier Kliniken aus dem sogenannten Besserungsschein für die Zeit von 2009 bis 2019 als Festbetrag.

Hierzu ist vorgesehen, dass die Stadtgemeinde Bremen auf den Ausgleich des Betriebsmittelkredites der Kliniken in Höhe von 70 Mio. verzichtet und dieser in eine fundierte Schuld der Stadtgemeinde Bremen umgewandelt wird (siehe hierzu gesonderte Vorlage zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2008). Durch die Umwandlung des Betriebsmittelkredites in eine fundierte Schuld der Stadtgemeinde erhöht sich die Zinsbelastung der Stadtgemeinde Bremen ab dem Jahr 2009 um rund 3,1 Mio. (entsprechend 4,40 % Zinsanschlag im Doppelhaushalt 2008/2009) bzw. um rund 3,3 Mio. im Finanzplanzeitraum ab 2010 (entsprechend 4,70 % Zinsanschlag im Finanzplan ab 2010).

Da die anteiligen Pensionslasten aus dem Besserungsschein nicht dem aktuellen Schuldenstand der Betriebsmittelkonten pro Einzelgesellschaft entsprechen, wird die Gesundheit Nord vor der Umwandlung des Betriebsmittelkredits in eine fundierte Schuld der Stadtgemeinde durch entsprechende Maßnahmen sicherstellen, dass Liquidität und Kapitalausstattung der einzelnen Krankenhäuser jeweils im gewünschten Umfang gestärkt werden können.

Regelung der Pensionslasten für die Zeit nach 2019

Spätestens im Jahr 2019 ist auf der Grundlage der dann aktuellen wirtschaftlichen Situation der Gesundheit Nord zu prüfen, ob eine Neuregelung des Besserungsscheins erforderlich bzw. möglich ist.

Im Rahmen dieses Gesamtfinanzierungskonzepts plant die für das Geschäftsjahr 2015 ein positives Jahresergebnis von 6 Mio. zu erreichen.

III.5 Beispiele aus Hamburg und Berlin: Umgang mit Pensionslasten und Schulden bei vergleichbaren kommunalen Krankenhausunternehmen

Am Beispiel der kommunalen Krankenhausbetriebe Hamburg und Berlin wird deutlich, dass auch diese Kommunen den Weg einer finanziellen Entlastung bzw. Teilentschuldung gegangen sind.

In Hamburg wurden bei Gründung des städtischen Krankenhausunternehmens diesem die Pensionslasten auferlegt. Beim Verkauf der Kliniken an Private wurden die Pensionslasten im Ergebnis wieder der Kommune übertragen. Dies geschah durch Einrichtung eines Hamburgischen Versorgungsfonds. Zusätzlich fand eine Teilentschuldung in der Höhe von 270 Mio. zuzüglich weiterer indirekter Entlastungen statt.

In Berlin werden die Pensionen für Vivantes-Beamte uneingeschränkt vom Land Berlin (Bezirke) getragen; zusätzlich fand eine Teilentschuldung des Unternehmens in Höhe von 230 Mio. in 2004 statt. Dies erfolgte zum einen durch Übernahme eines fundierten Kredites in Höhe von rund 190 Mio. sowie zum anderen durch Umwandlung des von der Berliner Landeshauptkasse gewährten Betriebsmittelkredites (rd. 40 Mio.) in einen fundierten Kredit durch Anrechnung auf die Kreditermächtigung des Haushalts. Diese Lösung erfolgte in Berlin im Rahmen noch nicht ausgeschöpfter Kreditermächtigungen im Haushaltsvollzug. Demgegenüber wird jedoch vorgeschlagen, im Falle Bremens hierzu eine ausdrückliche Regelung im Haushaltsgesetz zu treffen.

IV. Bürgschaftserteilung/Umwandlung des Betriebsmittelkredits in eine fundierte Schuld der Stadtgemeinde Bremen Prüfung der finanziellen und EU-beihilferechtlichen Voraussetzungen durch PWC im Auftrag der Bremer Aufbau-Bank Gemäß Ziffer 5 der VV zu § 39 LHO dürfen Bürgschaften nicht übernommen werden, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Inanspruchnahme der Freien Hansestadt Bremen gerechnet werden muss.

Vor dem Hintergrund der erforderlichen Absicherung des Kreditbedarfs zur Finanzierung der Investitionen der über Bürgschaften und möglicher Beiträge der FHB zur Sanierung der hat die Bremer Aufbau-Bank im Auftrag des Finanzressorts und in Abstimmung mit dem Gesundheitsressort das Unternehmen (PWC) mit folgenden Aufgabenstellungen beauftragt: IV.1 Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen zu den geplanten Bürgschaftsanträgen der Kreditnehmer

Es sollen die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer analysiert werden. Im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung soll die Frage beantwortet werden, ob und inwieweit der/die Kreditnehmer zukünftig in der Lage sein werden, die zu verbürgenden Kredite ordnungsgemäß zu bedienen.