Heizkosten

Technische Anweisung Nr. 1 „Heizungsbetriebsanweisung für die Bedienung und Betriebsführung technischer Anlagen und Geräte".

Der Rechnungshof hat daher der BSU empfohlen, die Wirtschaftlichkeit einer intensiveren Betriebsüberwachung zu prüfen und gegebenenfalls die Kontrollfrequenzen in den Schulen zu erhöhen.

Die BSU hat erklärt, sie verkenne nicht, dass sich durch eine Intensivierung der Betriebsüberwachung weitere Einsparpotenziale erschließen ließen. Um die sorgfältige Bedienung der Anlagen vor Ort sicherzustellen, werde deshalb auch eine Verstärkung der Betriebsoptimierung durch Dritte von einer zentralen Stelle aus verfolgt. Die Festlegung von Prioritäten bei der künftigen Wahrnehmung der Aufgabe Betriebsüberwachung obliege jedoch nach der Umorganisation der BWA. Standards für die Heizungsregelung

In einer Technischen Anweisung9 der BSU wird beschrieben, dass die Optimierungsfunktion bei Heizkreisregelungen vorteilhaft ist, weil diese Funktion z. B. die Vorlauftemperatur und Nachtabsenkung eigenständig anpasst. Obwohl der Einsatz von Optimierern besonders in Schulen häufig wirtschaftlich ist, ist er nicht vorgeschrieben und die meisten vorhandenen Heizkreisregelungen sind nicht damit ausgerüstet.

39. Der Rechnungshof hat der BSU empfohlen, Standards zur Optimierung von Heizkreisregelungen zu erarbeiten, und angeregt, diese Anforderungen in den nächsten Jahren als Programm schrittweise umzusetzen.

Die BSU hat dargelegt, sie habe im Rahmen der Sanierung von Heizkreisregelungen bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit bereits Optimierungsfunktionen vorgesehen, sei dabei bisher aber nicht im Rahmen von Programmen vorgegangen, weil andere Maßnahmen wie der Austausch von Heizkesseln aufgrund eines besseren Verhältnisses zwischen Aufwand und Nutzen höhere Priorität gehabt hätten. Künftig habe die BWA über die Durchführung eines Sanierungsprogramms und die Erarbeitung einer Technischen Anweisung hinsichtlich Standards für optimierende Heizkreisregelungen zu entscheiden.

Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass eine Bündelung der Optimierung von Heizkreisregelungen in einem Programm zu einer kostengünstigeren Umsetzung führen würde als die Realisierung vieler Einzelmaßnahmen.

Fernwärmevertragsleistungen 40. Wegen der Gebäudestruktur mit teilweise vielen Einzelbauten je Liegenschaft und der oftmals unzureichenden Wärmedämmung der Gebäude weisen die Schulen im Durchschnitt einen hohen jähr28

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Betriebsüberwachung intensivieren Standards für Heizkreisregelungen erarbeiten lichen Heizenergieverbrauch auf. Selbst unter diesen Rahmenbedingungen können aber durch eine günstigere Gestaltung der Fernwärmeverträge noch Einsparpotenziale realisiert werden.

In der Heizkostenabrechnung von mit Fernwärme beheizten Gebäuden10 bilden die verbrauchsunabhängigen Kosten (Leistungskosten) den wesentlichen Anteil. In einigen Schulen, bei denen der Leistungskostenanteil größer als 60 % ist,11 erscheint es sinnvoll, diese Vertragsleistung zu senken, wodurch nach Ermittlungen des Rechnungshofs Einsparungen von insgesamt überschlägig rund 50.000 Euro pro Jahr realisierbar sind.

41. Der Rechnungshof hat die BSU gebeten, die Vertragsleistung bei Anlagen mit einem entsprechend hohen Leistungskostenanteil zu prüfen und gegebenenfalls auf eine Anpassung hinzuwirken.

Die BSU hat mitgeteilt, sie bereite eine entsprechende Überprüfung für die kommende Heizperiode 2005/2006 vor.

Fernüberwachung

Im Zuge eines Pilotprojekts werden seit 2001 die Heizzentralen von 70 Schulen durch ein Unternehmen fernüberwacht. Dadurch konnten insbesondere Mängel in der Betriebsweise aufgedeckt und beseitigt werden. Aufgrund der positiven Ergebnisse des Pilotprojekts hatten sich BBS und BSU bereits 2003 geeinigt, die Fernüberwachung durch Dritte fortzuführen und auf weitere Schulen auszuweiten. Bisher ist der Vertrag aber lediglich für die bereits betreuten Schulen verlängert worden.

43. Der Rechnungshof hat die BBS aufgefordert, die Ausweitung der Fernüberwachung von Heizzentralen in Schulen zügig voran zu treiben.

Die BBS hat zugesagt, der Aufforderung nachzukommen.

Energiemanagement Stromverbrauchscontrolling

Die Hausmeister der Schulen erfassen die für ein Stromverbrauchscontrolling unverzichtbaren monatlichen Daten über Verbrauch und Leistung bisher nicht, die Entwicklung des Stromverbrauchs und der Stromleistung ist damit in den meisten Schulen unbekannt.12 Im Unterschied zu Heizwärme und Wasser13 existiert für Strom keine Regelung der BSU zur regelmäßigen Erfassung und Auswertung der Verbrauchs- und Leistungsdaten.

Insgesamt betrifft das 92 Schulen, die zum Zeitpunkt der Prüfung mit HEW-Fernwärme beheizt wurden.

Auf ungefähr dieses Kostenverhältnis hat die BSU in den letzten Jahren Fernwärmevertragsleistungen angepasst.

Die BSU erhält vom Stromversorger die Standort bezogenen Jahresabrechnungsdaten.

Vgl. Technische Anweisung Nr. 1.

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Fernwärmevertragsleistungen optimieren Fernüberwachung ausweiten

Der Rechnungshof hat die BSU aufgefordert, ein monatliches dezentrales Stromverbrauchscontrolling in den Schulen einzuführen und dafür eine entsprechende Anweisung zu erarbeiten. Er hat die BSU darüber hinaus gebeten ­ zumindest für besonders kostenintensive Abnehmer ­, die Wirtschaftlichkeit einer zentralen monatlichen Stromdatenauswertung14 sowie ein darauf aufbauendes, von der Fachbehörde durchzuführendes Verbrauchscontrolling zu prüfen.

Die BSU hat erklärt, auch ihr erscheine ein dezentrales eigenverantwortliches Überwachen des Stromverbrauchs besonders wirksam. Weitergehende Festlegungen seien künftig Aufgabe der BWA. Kostencontrolling

Der BBS liegen bei fifty/fifty Energie- und Wasserverbrauchsdaten (für Strom auch Leistungswerte) der Schulen vor. Auf Basis dieser Verbrauchswerte berechnet fifty/fifty im Rahmen der Prämienermittlung durch Multiplikation mit einheitlichen Durchschnittspreisen schulbezogene Energie- und Wasserkosten. Diese sind nicht mit den tatsächlich abgerechneten Kosten identisch und bieten keine ausreichende Transparenz hinsichtlich der Kostenzusammensetzung. So sind z. B. bei Fernwärme nicht nur Verbrauchs-, sondern auch Leistungskosten zu berücksichtigen. Ein differenziertes Kostencontrolling auf der Grundlage von Abrechnungen der Energieversorger findet insoweit nicht statt.

Die von fifty/fifty berechneten Kosten reichen nicht aus, um weitere z. B. vertraglich begründete Einsparpotenziale zu identifizieren.

Durch die Kenntnis der genauen Kostenzusammensetzung insbesondere der Energieabrechnungen lässt sich für die einzelnen Schulen feststellen, ob beispielsweise der Leistungskostenanteil bei Fernwärme oder Strom zu hoch ist. Weitere Besonderheiten und Einsparpotenziale lassen sich zudem durch die Überprüfung der Medienkosten (Strom, Brennstoffe/Fernwärme, Wasser) je Schule und ihres Kostenverhältnisses feststellen.15 Weil ein differenziertes Kostencontrolling fehlt, bleiben überhöhte Leistungskosten in Kostenabrechnungen sowie ungewöhnlich hohe Medienanteile derzeit unerkannt und ihren Ursachen wird nicht nachgegangen.

47. Der Rechnungshof hat der BBS als Voraussetzung für die Ermittlung weiterer Einsparpotenziale eine systematische Kontrolle der tatsächlichen Energie- und Wasserkosten aller Schulen anhand von schulbezogenen Kostenkennzahlen empfohlen.

48. Die BBS hat mitgeteilt, dass fifty/fifty bereits seit Jahren auf Basis spezifischer Verbräuche Kennzahlen bilde, anhand derer sie im Rahmen der Prämienberechnung auffälligen Kostenentwicklungen 14 Dazu wären der BSU von den Hausmeistern die monatlichen Stromverbräuche und Stromspitzenleistungen zu melden.

Üblich ist in Schulen, dass die Stromkosten (20-40 %) deutlich geringer sind als die Heizkosten (60-80 %), vgl. Energieeinsparung in Schulen in Nordrhein-Westfalen, Band II, herausgegeben vom Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Mai 1999.

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