Immissionsschutzgesetz

Beurteilung der Geräuschsituation

Das schalltechnische Gutachten hat im Wesentlichen folgendes Ergebnis: Verkehrslärmbelastung tagsüber

Der Orientierungswert von 55 wird innerhalb der schutzbedürftigen Freiflächen und im Bereich der Bauzonen überall eingehalten.

Verkehrslärmbelastung nachts

Der Orientierungswert von 45 wird innerhalb der schutzbedürftigen Freiflächen und im Bereich der Bauzonen um bis zu 4,5 sowie bei der vorhandenen Bebauung im äußersten Eckbereich Dockstraße/Luchtbergstraße um ca. 8,5 überschritten. Die Mittelungspegel liegen jedoch in der Nachtzeit bei den geplanten Wohnhäusern unter 50 Aktive Schallschutzmaßnahmen

Der Verkehrslärm der Werftstraße breitet sich über eine ca. 150 m breite Lücke des öffentlichen Grünzuges Dockstraße auf das Plangebiet aus.

Aktive Schallschutzvorkehrungen, wie Lärmschutzwälle oder Lärmschutzwände, an der Lärmquelle zum Schließen der Lücke wären unrealistisch, weil der finanzielle Aufwand in keinem Verhältnis zum geplanten Wohngebiet stehen würde. Die zu fördernde Wiedernutzbarmachung der brachliegenden Flächen und die damit verbundene Innenentwicklung könnten nicht durchgeführt werden. Insofern soll der erforderliche Lärmschutz zur Nachtzeit durch passive bauliche Maßnahmen erfolgen.

Bei der Beurteilung der Nachtsituation ist von einem Aufenthalt innerhalb der Gebäude auszugehen. In der Nachtzeit ergibt sich für den Gartenbereich in der Regel keine höhere Schutzbedürftigkeit als tagsüber. Der entsprechende Anhaltswert innen für Schlafräume nachts beträgt nach VDIRichtlinie 2719 max. 30 Zur Gewährleistung einer ausreichenden Nachtruhe sind Schallschutzvorkehrungen an den Gebäuden erforderlich.

Sollten Schlafzimmer und Kinderzimmer zur Lärmseite orientiert sein, sind allerdings sonstige Lärmschutzvorkehrungen durch bauliche Ausbildung (z. B. besondere Grundrissgestaltungen, lärmabsorbierende Fensterlaibungen, Zwangsbelüftungen bei geschlossenen Fenstern) notwendig, die diesen Mittelungspegel gewährleisten.

Nach neueren Erkenntnissen kann davon ausgegangen werden, dass bei einem Außenpegel von max. 50 z. B. durch besondere Ausgestaltung der Fensterlaibungen eine Dämmwirkung von 20 und somit am Ohr des Schläfers 30 bei gekipptem Fenster erreicht werden können.

Aufgrund der Entfernung ist nicht mit nennenswertem Gewerbelärm zu rechnen. Im Übrigen sind Betriebe gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet, Lärmminderungsmaßnahmen vorzunehmen. Bezüglich des Gewerbelärms ist davon auszugehen, dass seitens der südlich und südwestlich außerhalb des Plangebietes bestehenden Betriebe der Stand der Lärmminderungstechnik gemäß TA Lärm eingehalten wird.

Passive Schallschutzmaßnahmen

Der Bebauungsplan setzt daher fest, dass in dem mit WA gekennzeichneten Teil des allgemeinen Wohngebietes gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 24 bei der Errichtung von Wohngebäuden bzw. Wohnungen und bei wesentlichen baulichen Änderungen zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch die Werftstraße insbesondere durch bauliche Ausbildung (z. B. Grundrissgestaltung, lärmabsorbierende Fensterlaibungen) zu gewährleisten ist, dass in überwiegend Wohnzwecken dienenden Aufenthaltsräumen folgende Mittelungspegel nicht überschritten werden: tagsüber 35 (A) nachts 30 (A) bei freier Belüftung (gekipptes Fenster) (siehe textliche Festsetzung Nr.).

Die Gebäude an der Luchtbergstraße und am Pastorenweg genießen Bestandsschutz. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind dort nur im Falle von wesentlichen baulichen Veränderungen vorzusehen.

Geräusche der Kindertagesstätte

Nach den schalltechnischen Ermittlungen ist davon auszugehen, dass bei einer etwa zweistündigen Nutzung der angrenzenden Freifläche durch etwa 100 spielende Kinder der für WA-Gebiete maßgebliche Immissionsrichtwert der 18. bzw. Orientierungswert der DIN 18005 im westlichen Bereich des Wohngebietes am Tage eingehalten wird. Dabei ist die geplante Garagenanlage mit einer geschlossenen Wand zur gemeinsamen Grenze Voraussetzung für die Einhaltung der Werte.

Minimierung der Umweltauswirkungen

Für den untersuchten Straßenabschnitt wird zukünftig eine deutlich geringere Lkw-Belastung prognostiziert als im Jahre 2002, weil der zurzeit über die Hafenrandstraße fließende Lkw-Verkehr künftig zum Teil über die neue Bundesautobahn A 281 geführt werden soll. Die Lärmbeeinträchtigungen für das geplante Wohngebiet werden sich weiter reduzieren.

c) Energetische Regelungen/Klimaschutz Klimaschützende Wirkungen können durch eine die Kohlendioxydemission senkende Stadtentwicklung erzielt werden.

Die Flächen im Plangebiet lagen jahrelang brach. Mit der Nutzung der Fläche wird die Flächeninanspruchnahme in den Außenbereichen der Stadt der Stadt gefördert und eine optimale Verknüpfung mit dem Versorgungsnetz der Stadt ermöglicht.

Darüber hinaus haben Reihenhäuser, die in geschlossener Bauweise errichtet werden, im Verhältnis zur Wohnfläche einen relativ geringen Energieverbrauch.

Bei der Neubebauung soll ein reduzierter Energiebedarf von Gebäuden insbesondere durch bauliche und technische Maßnahmen, so zum Beispiel durch eine verbesserte Wärmedämmung, erreicht werden. Eine überwiegende Südausrichtung der Gebäude und der Einsatz von regenerativen Energien tragen ebenfalls zum Klimaschutz bei. Insgesamt sollen die Maßnahmen dazu führen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf mindestens 30 % unter den Anforderungen der Energieeinsparverordnung vom 1. Oktober 2007) liegt.

d) Boden/Altlasten Boden Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme (§ 1 a Abs. 2 Nach § 1 a Abs. 2 Satz 1 soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind die Möglichkeiten zur Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Durch die Nutzbarmachung der brachliegenden Flächen für den Wohnungsbau wird die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich verringert. Natur und Landschaft werden geschont. Darüber hinaus werden zusätzliche Verkehre vermieden bzw. minimiert.

Geowissenschaftliche Informationen

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Geologischer Dienst Bremen, hat Folgendes mitgeteilt: Für die Bearbeitung wurden 20 Bohrungen aus dem Archiv des Geologischen Dienstes für Bremen ausgewertet, die alle um das Gelände herum abgeteuft wurden. Auf dem Grundstück selber liegen uns keine Informationen über die Untergrundverhältnisse vor. Die um das Gebiet herum abgeteuften Bohrungen repräsentieren jedoch vermutlich das Bild recht gut. Zudem wurden die Baugrundkarte Bremen (1980/1981) sowie die Geochemische Kartierung Bremen mit zur Auswertung herangezogen.

Die natürliche Geländehöhe des Planungsgebietes liegt um 4 m NN. Im Planungsgebiet liegen geringfügige anthropogene Auffüllungen vor, die in der Regel aus Sanden bestehen.

Die Frage nach Altablagerungen und Altlasten kann im Rahmen dieser Bearbeitung nicht geklärt werden und ist auch bereits Gegenstand laufender Untersuchungen.

Als jüngste geologische Schicht stehen unter den Auffüllungen zunächst Fein- bis Mittelsande in Mächtigkeiten von etwa 5 m, maximal bis zu 6 m an. Unter der Basis dieser Dünensande lagern Schluffe, Tone und Torfe in Mächtigkeiten von 0,5 m bis 1 m, mit größeren Mächtigkeiten (> 1 m) muss in einigen Bereichen gerechnet werden (Basis der Weichschichten überwiegend bei 2 m NN, in einigen Bereichen bis zu - 2,5 m NN). In der Baugrundkarte Bremen ist für das Planungsgebiet aufgrund dieser Weichschichtenlage die Tragfähigkeit mit sehr gering bis gering angegeben. Es können Tiefgründungen erforderlich werden.

Es empfehlen sich vor der Bebauung Baugrunduntersuchungen.

Unter den holozänen Weichschichten folgen die Mittel- und Grobsande der Weichsel- und Saale-Kaltzeit. Diese Wesersande bilden den oberen Grundwasserleiter. Ihre Basis wird in Tiefen ab - 10 m NN (= tiefer als 14 m unter Geländeoberfläche) durch die Lauenburger Schichten gebildet.

Entsprechend der jahreszeitlichen Verhältnisse treten unterschiedliche Grundwasserstandshöhen auf. Stichtagsmessungen (7. April 1976) ergaben Grundwasserstände um 0,75 m NN; Höchststände sind bei 1,75 m NN zu erwarten (Angaben aus der Baugrundkarte Bremen 1980/1981, Teile E1 und E2). Das Grundwasser fließt Richtung Nordosten.

Aufgrund der hydrogeologischen Situation ist eine Versickerung von Niederschlagswasser aus Oberflächen und Dachentwässerungen möglich.

Das Grundwasser ist nach DIN 4030 als schwach betonangreifend einzustufen 5,5 - 6; Gesamteisen: 1 - 5 mg/l; Chloride: 250 - 500 mg/l; Sulfate: 40 - 80 mg/l; Magnesium: 5 - 10 mg/l; Calcium: 50 - 75 mg/l).

Wir weisen darauf hin, dass die hydrogeologischen Möglichkeiten für geothermische Anlagen für die Gebäudebeheizung gegeben sind.

Altlasten:

Gemäß § 1 sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Auswirkungen auf den Boden, der sachgerechte Umgang mit Abfällen und die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt zu berücksichtigen.

Das Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz, Bremen (ifab), hat aufgrund von Adressbuchrecherchen eine historische Recherche auf schädliche Bodenverunreinigungen und Altlasten durchgeführt, bei der für zwei Grundstücke potenziell altlastenrelevante Nutzungen ermittelt wurden.

Auf dem Grundstück Pastorenweg 82 befand sich eine chemische Reinigung; auf dem Grundstück Pastorenweg 100 eine Benzinzapfsäule.

Die daran anschließenden Bohrungen sowie Bodenluft- und Grundwasserproben haben ergeben, dass die heranzuziehenden Prüfwerte unterschritten wurden. Im Bereich der Freifläche, die bislang kleingärtnerisch bzw. als Grabeland genutzt wurde, wurden keine erhöhten Schadstoffgehalte festgestellt. Die Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung für Kinderspielflächen wurden unterschritten. Im Gebiet zeigten sich nur vereinzelt unauffällige anthropogene Auffüllungen, die keine organoleptischen Besonderheiten aufwiesen. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Der Planbereich wurde im Hinblick auf Kampfmittel luftbildmäßig kontrolliert. Die Auswertung der Luftbilder ergab, dass dort mit Kampfmitteln gerechnet werden muss. Vor Realisierung der Planung sind diese Kampfmittel zu beseitigen. Zur Sicherstellung, dass dies beachtet wird, erfolgt die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplan.