Tarifverträge

Anlage 4 zum Kontrakt über die strategische Weiterentwicklung der Bremer Straßenbahn AG in den Jahren 2011 bis 2020 vom 29. Mai 2009

Es wird folgender Tarifvertrag abgeschlossen: Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag über Arbeitsplatzund Einkommenssicherung vom 14. Dezember 2004

Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bremen e. V., vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes

­ einerseits ­ und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Niedersachsen-Bremen

­ andererseits ­ wird folgender Tarifvertrag geschlossen:

§ 1:

Änderung des Tarifvertrages über Arbeitsplatz- und Einkommenssicherung

Der Tarifvertrag über Arbeitsplatz- und Einkommenssicherung für die bei der Bremer Straßenbahn AG beschäftigten Arbeitnehmer/-innen vom 14. Dezember 2004 wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 6 wird das Datum 30. 06. 2013 durch das Datum 31. 12. 2020 ersetzt.

2. In Satz 1 der Protokollnotiz zu den §§ 4 und 5 wird das Datum 31. 10. 2004 durch das Datum 31. 03. 2009 ersetzt.

3. In § 8 Satz 3 wird das Datum 30. September 2007 durch das Datum 31. Dezember 2011 ersetzt.

§ 2:

Inkrafttreten:

Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 2009 in Kraft.

Bremen, den...... 2009

Für den Kommunalen Arbeitgeberverband Bremen e. V.

Für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Niedersachsen-Bremen Anlage 5 zum Kontrakt über die strategische Weiterentwicklung der Bremer Straßenbahn AG in den Jahren 2011 bis 2020 vom 29. Mai 2009

1. Für den Fall, dass die BSAG nicht mehr in der Regel mehr als 2000 Arbeitnehmer beschäftigt, verpflichtet sich die FHB zu folgender Regelung:

a) Für die Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden die §§ 6 und 7 entsprechende Anwendung. Die Arbeitnehmervertreter, die dem Aufsichtsrat über die sich aus dem Drittelbeteiligungsgesetz ergebende Quote hinaus angehören, sind von der Hauptversammlung in der sich aus den Wahlen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz ergebenden Reihenfolge zu bestellen. Ein Arbeitnehmervertreter muss leitender Angestellter sein.

b) Für die innere Ordnung und die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates finden die §§ 25 bis 29 entsprechende Anwendung.

c) Für den Vorstand finden die §§ 30 bis 33 entsprechende Anwendung.

2. Die Verpflichtungen der FHB nach Nr. 1 bestehen bis zum Ende der das Jahr 2020 umfassenden regelmäßigen Amtszeit des Aufsichtsrates.

Bericht der Verwaltung für die Sitzung der Deputation für Bau und Verkehr am 4. Dezember 2008

Maßnahmen im schienengebundenen ÖPNV und SPNV

1. Problem

Am 19. September 2008 wurde der Deputation für Bau und Verkehr im Rahmen eines Berichtes der Verwaltung die Kostensteigerung der Programmplanung für die geplanten Maßnahmen im straßengebundenen ÖPNV dargestellt. Die Deputation hat daraufhin beschlossen, dass in einem weiteren Bericht ein Zeit- und Maßnahmenkatalog einschließlich einer Finanzierung für alle Straßenbahnlinien und den Linien im SPNV dargestellt wird. Zugleich wird erwartet, dass die aktuelle Kostenüberprüfung auf alle Linien ausgeweitet wird.

2. Aktueller Stand der Straßenbahnverlängerungen

Inzwischen sind alle Linien überprüft worden, dabei hat sich die in der oben genannten Vorlage dargestellte Situation bestätigt. Die Kostenentwicklung (in Mio. brutto) stellt sich im Vergleich mit der Deputaionsvorlage 2005 somit weiterhin wie folgt dar:

Im Einzelnen setzen sich die Kostensteigerungen wie folgt zusammen:

Für die geplante Linienverlängerung der Linie 1 nach Mahndorf wurden Einzelheiten bereits in dem Bericht der Verwaltung am 19. September 2008 dargestellt. Die Maßnahme weist jetzt Kosten (brutto) in Höhe von 72,7 Mio. auf. Die Kostenveränderungen betreffen vorrangig die Bereiche Straßenbau und Bahnanlagen.

Die Kosten belaufen sich im Rahmen der Kostenannahme zwischen 3,6 und 4,5 Mio. im Gegensatz zur ursprünglichen Kostennannahme in Höhe von 1,3 Mio.. Zum einen wurde die Realisierung der Linien bis zum Jahr 2015 dargelegt; zum anderen eine Variante, die die Umsetzung der einzelnen Linien zeitlich hintereinander mit einer einjährigen Überlappung und den dafür erforderlichen Kostenbedarf darlegt. Auf der Finanzierungsseite konnte nach weiteren Erörterungen mit BSAG, Bund und der Senatorin für Finanzen keine für die Haushalte 2009 bis 2011 bestehende Verbesserungsmöglichkeit festgestellt werden. Durch die gerade in den Jahren bis 2011 bestehende hohe Inanspruchnahme bzw. Überzeichnung der Drittmittelprogramme (ÖPNVG und GVFG) besteht ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf, da teilweise Landesmittel die sonst theoretisch möglichen Drittmittel ersetzen müssen.

Die BSAG hat zwischenzeitlich erste konzeptionelle Überlegungen vorgetragen, die auf eine zusätzliche Mittelliquidität hinauslaufen könnten und weiter geprüft werden müssen. Ob und in welcher Höhe diese Chance besteht und ab welchem Jahr sie gegebenenfalls zusätzliche Finanzierungsquellen erschließen könnte, ist derzeit noch offen.

Die sich daraus eventuell ergebenden Umsetzungsmöglichkeiten der Linienverlängerungen und die Mittelherkunft sind in Abbildung 5 dargestellt.

In diesem Szenario wird der Bau in drei Stufen umgesetzt. Unter Finanzierungsaspekten sind dabei aufgrund der längeren Zeiträume die durch Bremen aufgrund der Überzeichnung zu ersetzenden Drittmittel deutlich geringer als im Szenario 2015, sodass die Haushaltsbelastung entsprechend geringer, die Drittmittelfinanzierung entsprechend höher ausfällt. Wir erleben zurzeit bei Rohstoffen wie den Öl- und Stahlpreisen einen teilweise dramatischen Rückgang. Da jedoch keine verlässliche Aussage über die weitere Entwicklung gemacht werden kann, gehen wir bei der Fortschreibung der Kosten der einzelnen Linien davon aus, dass die Preise jährlich um 2 % ansteigen.

Ob diese Variante in die Haushaltsaufstellung einfließen wird, entscheidet sich nach Auffassung des SUBVE aufgrund der schon bei der Finanzplanung des Ressorts bestehenden Überzeichnung maßgeblich im Zusammenhang mit der Frage der Eckwertaufstellung und der sich gegebenenfalls noch ergebenden Chancen aus dem in Prüfung befindlichen Finanzierungsmodell der BSAG.