Doch Unregelmäßigkeiten in der BAGS bei Zulassungsverfahren für Anbieter künstlicher Befruchtung?

Die Antwort des Senates zur Vortragstätigkeit von BAGS-Mitarbeitern in meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drucksache 16/1403 gibt Anlaß zu Nachfragen.

Der zuständigen Behörde lagen keine Erkenntnisse über die Vortragstätigkeit von Mitarbeitern im Umfeld einer Anbieterpraxis von IVF-Behandlungen (künstliche Befruchtung) vor.

Nach meinen Informationen hat der Leiter des Amtes für Gesundheit, Senatsdirektor Norbert Lettau, im Rahmen des 6. Jenapharm Symposiums „Praktische Endokrinologie für Frauenärzte" am 22. März 1996 in Weimar einen Vortrag zum Thema „Gesundheitliche und soziale Situation älterer Menschen in einer Metropole am Beispiel Hamburg" gehalten.

Die wissenschaftliche Leitung des Seminars oblag Prof. Dr. F. A. Leidenberger. In den Jahren 1994 bis 1998 wurde zwei Ärzten aus den Gemeinschaftspraxen Bispink/Bohnet und Leidenberger, Weise & Partner die Genehmigung für IVF- Behandlungen erteilt (Antwort des Senates auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/1403).

Ich frage den Senat:

1. Liegen der Behörde mittlerweile Erkenntnisse über den Vortrag des Leiters des Amtes für Gesundheit SD Norbert Lettau am 22. März 1996 in Weimar vor, und warum war die Behörde nicht schon vorher über die Vortragstätigkeit des Leiters des Amtes für Gesundheit informiert?

2. Ist die Vortragstätigkeit in genehmigter Nebentätigkeit oder im Auftrag der Behörde durchgeführt worden?

3. In welcher Höhe wurde für die Vortragstätigkeit Honorar gezahlt, und wie wurde dieses in der Behörde abgerechnet?

4. Wie verträgt sich nach Auffassung des Senates die Vortragstätigkeit des Leiters des Amtes für Gesundheit SD Norbert Lettau im Umfeld eines Anbieters von IVF-Behandlungen mit der gebotenen Neutralität der BAGS bei der Erteilung von Zulassungen für IVFBehandlungen?

Der Leiter des Amtes für Gesundheit der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am Samstag, den 23. März 1996 auf Einladung der Firma Jena-Pharm im Rahmen des „6. Jena-Pharm-Symposiums" einen Vortrag zu dem bundesweit beachteten Bericht „Die Gesundheit älterer Menschen in Hamburg" gehalten. Weder die Thematik dieses Vortrages noch der Veranstalter sind dem „Umfeld eines Anbieters von IVF-Behandlungen" zuzuordnen. Die Übernahme des Referates erfolgte ­ wie in vergleichbaren Fällen ­ als Dienstaufgabe. Ein Honorar wurde nicht gezahlt.

5. Welche Konsequenzen leitet die BAGS aus diesem Vorgang für ihre künftige Arbeit ab?

Keine.