Kredit

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Übernahme von Bürgschaften durch Anstalten öffentlichen Rechts

- 8 3.1.1.2 Finanzierung

(6) Die Molita finanzierte das Vorhaben während der Bauphase (Zwischenfinanzierung) in Abhängigkeit vom Baufortschritt über die BayLB.

Nach Fertigstellung des Neubaus zahlte die KfW (gegen modifizierte Ausfallbürgschaft der FHH, vgl. Drs. 18/2813 „Bereitstellung einer modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten der ... Molita zur Absicherung des KfW-Anteils an der Finanzierung des Neubaus des Klinikums Barmbek") aus ihrem Infrastrukturprogramm einen Kredit in Höhe von 81.460.705 Euro an die Molita aus.

Sowohl für die Zwischenfinanzierung während der Planungs- und Bauphase (2001 ­ 2005) als auch für die Endfinanzierung nach Übergabe des Neubaus bis zum Ende des Tilgungszeitraums (2005 ­ 2025) wurde zunächst ein variabler Zins vereinbart.

(7) Der Immobilien-Mietvertrag sieht vor, dass der Krankenhausbetreiber nach Abnahme und Übergabe des Neubaus auf 20 Jahre verteilte Mietkaufraten an die Objektgesellschaft zahlt. Berechnungsgrundlage für die Mietkaufraten sind die Gesamtinvestitionskosten, die sich aus Bau- und Finanzierungskosten, während der Bauzeit angefallenen Kosten (Konzeptionsgebühr, Zwischenfinanzierungszinsen, Bereitstellungsentschädigung, Zinsen auf Vorsteuer) und Verwaltungskosten zusammensetzen. Hiervon trägt die FHH über die dem Krankenhausbetreiber zustehenden Fördermittel einen Anteil in Höhe von rund zwei Dritteln.

Daneben muss der Krankenhausbetreiber Zahlungen an Molita zum Ausgleich der Mietnebenkosten leisten.

(8) Die genaue Höhe der sich daraus ergebenden einzelnen Mietkaufraten war bis zum Abschluss der Untersuchung nicht ermittelbar, weil die Gesamtkosten der Maßnahme noch nicht feststanden.

Die für das Gesundheitswesen zuständige Behörde hat mitgeteilt, die Höhe der endgültigen Baukosten stehe noch nicht fest. Es fehle noch eine Abrechnung der Erschließungskosten, die der Höhe nach einen wesentlichen Teil der Kosten ausmachten, durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Diese habe in Aussicht gestellt, die Erschließung voraussichtlich im Sommer 2006 abzurechnen.

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- 9 Nach internen Berechnungen der LBK Hamburg GmbH10 betragen die voraussichtlich zu leistenden Zahlungen (einschließlich Kosten der Finanzierung) für das Bauvorhaben

- 188.233.178 Euro für die FHH,

- 94.116.589 Euro für die LBK Hamburg GmbH.

Die Zahlungsströme im Zusammenhang mit dem Neubau des Klinikums Barmbek sind in dem folgenden Schaubild dargestellt:

(9) Im Investitionsprogramm nach § 16 des Hamburgischen Krankenhausgesetzes wurden ab 2005 jährlich Mittel in Höhe von 10,15 Mio. Euro für die Abfinanzierung des Klinikums Barmbek berücksichtigt.

Die Fördermittel-Raten wurden als Verpflichtungsermächtigungen beim Titel 3610.893.79 veranschlagt.

(10) Die veranschlagten Raten sind nach vorläufigen Berechnungen der LBK Hamburg GmbH und der für das Gesundheitswesen zuständigen Behörde ­ zumindest in den ersten Jahren der Mietzeit vor dem Absinken der Raten - nicht auskömmlich: nach gegenwärtigen Erkenntnissen würden an Stelle der veranschlagten 10,15 Mio. Euro zunächst ca. 12 Mio. Euro jährlich benötigt.

Vgl. Drucksache 18/2474 vom 21.06.2005 „Krankenhausinvestitionsmittel ­ Vierter Bericht". Die Drs. 18/4435 „Krankenhausinvestitionsmittel ­ Fünfter Bericht -" vom 6. Juni 2006 weist geleistete Zahlungen in Höhe von 912.943 Euro in 2005 und 2,45 Mio. Euro in 2006 sowie als Prognose für die weitere Abfinanzierung des AK Barmbek für 2006 7,7 Mio. Euro sowie für die Folgejahre jeweils 10,15 Mio. Euro aus. Fn. 17) 2 abgesichert durch modifizierte Ausfallbürgschaft der FHH zugunsten Molita Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Übernahme von Bürgschaften durch Anstalten öffentlichen Rechts

Die Behörde hat mitgeteilt, sie werde nach Endabrechnung der Baumaßnahme und Festsetzung der endgültigen Höhe der Mietkaufraten durch die Molita in 2007 die Höhe der endgültigen Fördermittel-Raten ermitteln.

Die Bürgerschaft habe mit der Drucksache 16/6080 der Finanzierung des Anteils der FHH an den Gesamtinvestitionskosten des Neubaus Barmbek über Mietkaufraten zugestimmt und so die grundlegende Entscheidung über deren Finanzierung getroffen. Die Fördermittel-Raten würden in den kommenden Investitionsprogrammen nachrichtlich aufgeführt und im Rahmen der jährlichen Haushaltsanmeldungen beim Globaltitel 4810.893.79 berücksichtigt.

Teilprivatisierung des LBK (11) Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse des Landesbetriebs Krankenhäuser Hamburg ­ Anstalt öffentlichen Rechts - errichtete die FHH zum 1. Januar 2005 die Betriebsanstalt LBK neu; der LBK alt wurde umbenannt in LBK-Immobilien (Besitzanstalt). Träger des LBK neu war zunächst der LBKImmobilien.

(12) Mit Wirkung zum Errichtungsstichtag wurden alle Aktiva und Passiva, die wirtschaftlich dem Krankenhausbetrieb des LBK alt zuzuordnen sind, als Sachgesamtheit auf den LBK neu übertragen; das gesamte Grundvermögen, die in einem Übertragungsplan (Anlage zum Gesetz zur Errichtung der Betriebsanstalt LBK Hamburg ­ LBKBetriebG) verzeichneten Vermögensgegenstände sowie bestimmte Versorgungsverpflichtungen wurden auf den LBK-Immobilien übertragen (vgl. § 2 Abs. 1 LBKBetriebG).

Der LBK neu wurde hinsichtlich der übertragenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten partieller Gesamtrechtsnachfolger des LBK alt und ist insoweit in das in Tz. 5 dargestellte Vertragswerk eingetreten (§ 2 Abs. 2 LBKBetriebG). (13) Der LBK neu haftet für seine Verbindlichkeiten mit seinem gesamten Vermögen; für die im Zeitpunkt der Übertragung bestehenden Verbindlichkeiten haftet der LBK-Immobilien nachrangig. Die Nachhaftung gilt für die Dauer von fünf Jahren, soweit die Haftung nicht aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen bereits vorher endet (§ 3 LBKBetriebG).