Versicherung

I. Anlass

Die neue, etwa 4,2 km lange U-Bahnstrecke soll in einem Tunnel von der Haltestelle Jungfernstieg in die HafenCity geführt werden. In der HafenCity sind zwei Haltestellen vorgesehen, die Haltestelle Überseequartier im westlichen und die Haltestelle Lohsepark im östlichen Bereich. Der Plan für die U-Bahnanbindung ist am 15. September 2006 festgestellt worden und vollziehbar. Der Planfeststellungsbeschluss ist bestandskräftig geworden, nachdem alle gegen ihn erhobenen Klagen zurück genommen worden sind.

Die Strecke unterfährt im Innenstadtbereich eine Anzahl privater Grundstücke, deren Eigentümer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung haben. Die hierfür erforderlichen Mittel gehen über die Ansätze des Titels hinaus, so dass eine entsprechende Aufstockung beantragt wird.

Nach dem in der Drucksache 18/3135 dargestellten Finanzierungskonzept soll der Bau der U 4 der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) übertragen und durch Zuwendungen Hamburgs finanziert werden. Die HOCHBAHN hat das Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen weitgehend abschlossen.

Voraussetzung für den Baubeginn ist der Abschluss eines Bau- und Finanzierungsvertrages.

Die bisherigen Kostenschätzungen, die nach dem Stand von 2005 von einer Bausumme von insgesamt 255 Mio. Euro für das Projekt ausgingen, sind aus den unten näher zu erläuternden Gründen auf insgesamt 297,590 Mio. Euro zu korrigieren. Mit dieser Drucksache wird die Bürgerschaft über den derzeitigen Projektstand und die Gründe für die Kostensteigerungen unterrichtet und um Bereitstellung der notwendigen Mittel im Haushaltsplan 2007/2008 gebeten. Die ab 2009 erforderlichen Haushaltsmittel wird der Senat bei der Fortschreibung der Finanzplanung berücksichtigen. Kostensteigerungen nach dem aktuellen Stand des Projekts

Die bisherigen Kostenberechnungen für das Projekt U 4

HafenCity, die dem in der Drucksache 18/3135 auf dem Stand des Jahres 2005 dargestellten geschätzten Kostenumfang zu Grunde lagen, gingen davon aus, dass die Baukosten entsprechend der marktüblichen Baupreisentwicklung (Basis: Baupreisindex) fortgeschrieben werden und auch sonstige geänderte Rahmenbedingungen bei einer Fortschreibung der Baukosten berücksichtigt werden.

Auch nach betrieblicher und wirtschaftlicher Optimierung des geplanten Vorhabens hat sich insbesondere im Zuge der Verhandlungen für die Vergabe der Rohbauarbeiten, sowie unter Berücksichtigung der Kostenschätzungen für die noch in 2008 und 2009 auszuschreibenden Leistungen für die erforderliche Bahn- und Gebäudetechnik und den Ausbau der Haltestellen eine deutliche Kostensteigerung gezeigt. Unter Einbeziehung der erforderlichen Aufwendungen für Projektsteuerung und Bauüberwachung durch die HOCHBAHN belaufen sich die Kosten für den Bau des Abschnittes Jungfernstieg­ HafenCity nach derzeitigem Kenntnisstand auf eine Summe von rund 288,75 Mio. Euro.

Bestimmend für diese Mehrkosten sind zum Beispiel:

­ die Preissteigerungen gegenüber dem Stand von 2005 sowie die in die Festpreise einzukalkulierenden zukünftigen Preisentwicklungen,

­ die im Vergleich zu früheren Maßnahmen auf Grund der internationalen Nachfrage und dem sehr begrenzten Anbietermarkt wesentlich höheren Kosten für die Schildvortriebsmaschine,

­ das erst im Rahmen der Feinanalyse deutlich gewordene Erfordernis, geogen (= durch natürliche, während der Eiszeit eingelagerte erhöhte Stoffkonzentrationen im gewachsenen Boden) belasteten Bodenaushub im Schildvortrieb behandeln/entsorgen zu müssen,

­ die Kosten für die Kampfmittelräumung, die hier nicht der Grundeigentümer sondern mittlerweile der Vorhabensträger als Veranlasser zu tragen hat, und

­ die auf Grund hoher Schadenssummen bei anderen Vorhaben um ein Vielfaches erhöhten Versicherungsprämien für derartige Risiken.

Einzelheiten auf der Basis von Angaben der HOCHBAHN ergeben sich aus der Anlage 2.

Vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) liegt eine Zusage zur Aufnahme in das Bundesförderprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die beantragte Maßnahme einschließlich des Umbaus am Berliner Tor über 113,542 Mio. Euro vor. Diese Zusage war an die Erbringung einiger Nachweise und Bestätigungen gebunden; diese Nachweise sind zwischenzeitlich erbracht. Basis dieser Förderzusage war der in dem formalisierten Verfahren der Standardisierten Bewertung erbrachte Nachweis eines Nutzen-Kosten-Faktors von über 1. Die Standardisierte Bewertung wird zurzeit in Abstimmung mit dem BMVBS mit den erhöhten Kostenansätzen überprüft.

Die für den Bau der U-Bahn-Linie zur Anbindung der HafenCity gewählte Form der staatlichen Finanzierung durch Zuwendung an einen Vorhabensträger ist für vergleichbare Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur typisch. Sie gilt z. B. auch für den Bau der Flughafen-S-Bahn oder den Zentralen Omnibusbahnhof in Bergedorf. Hiermit wird der spezifische Sachverstand der Vorhabensträger für die planerische und technische Baudurchführung und die internen Controllingverfahren im beiderseitigen Interesse nutzbar gemacht, was auch eine Kontrolle der sachgerechten Verwendung der Mittel erleichtert. Dies bedeutet aber nicht, dass auf eine Kontrolle seitens des Zuwendungsgebers gänzlich verzichtet werden kann. Vielmehr verlangt § 44 der Landeshaushaltsordnung auch zur Sicherung der parlamentarischen Verantwortung des Regierungshandelns eine wirksame Kontrolle seitens der Verwaltung. Daher werden in den projektbezogenen Kosten und Ingenieurleistungen Hamburgs die erforderlichen Mittel veranschlagt.

III. Entschädigung privater Grundeigentümer

Für die neue U-Bahnlinie ist zwar kein Grunderwerb erforderlich; die Unterfahrung privater Grundstücke ist jedoch durch Grunddienstbarkeiten zu sichern, die Entschädigungsansprüche auslösen.

Nach dem U-Bahn-Verkehrswegevertrag zwischen Hamburg und der Hamburger Hochbahn AG vom 21./22. Dezember 1998 ist die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet, für Grundstücke, die nicht im Eigentum Hamburgs stehen, auf eigene Kosten die für die Errichtung und Benutzung von U-Bahn-Verkehrswegen erforderlichen Dienstbarkeiten zu beschaffen. Die Nebenkosten trägt ebenfalls Hamburg.

Betroffen sind 58 Grundstücke im Abschnitt zwischen Jungfernstieg und Binnenhafen. Regelungen für die Bestellung der erforderlichen Rechte an den anderen betroffenen Grundstücken von Kehrwieder/Am Sandtorkai bis zum Endpunkt am Lohsepark werden von der HafenCity GmbH in den jeweiligen Verträgen über den Verkauf der Flächen getroffen.

Auf Grund der erheblichen Tiefenlage des Tunnels kann für alle betroffenen Grundstücke festgestellt werden, dass eine Beeinträchtigung der gegenwärtigen bzw. der planerisch möglichen Nutzung nicht erfolgt. Allerdings sind für die angenommene Wertminderung durch die Tunneldienstbarkeiten Entschädigungen zu zahlen. Als wertmindernd ist hier die Rechtsbeeinträchtigung des Grundstückes anzusehen, die sich auf Grund der Eintragung der Belastung in das Grundbuch ergibt.

Für die Höhe der Entschädigung wird ein Mindestsatz von 10.000 Euro je Grundstück bei nur geringfügiger Unterfahrung zu Grunde gelegt; in den übrigen Fällen wird sie nach einem Vom-Hundert-Satz des Wertes des Gesamtgrundstücks bemessen, wobei neben dem Anteil der unterfahrenen Fläche auch die ausgeübte Nutzung berücksichtigt wurden.

Die Gesamtkosten für die Entschädigungszahlungen für die 58 betroffenen Grundstücke belaufen sich danach auf rund 7,154 Mio. Euro. Zu dieser Summe hinzu zu rechnen sind insbesondere Notariats-, Anwalts- und Gutachtenkosten, so dass einschließlich dieser Nebenkosten ein Gesamtbedarf von 8,000 Mio. Euro entsteht.

Für die Abwicklung der Entschädigungszahlungen muss der vorhandene Titel 6300.821.06 „Grunderwerb und Entschädigungen bei Maßnahmen des Schnellbahnbaues inkl. P+R Anlagen" aufgestockt werden. Im Haushaltsjahr 2007 ist dafür die Verpflichtungsermächtigung von 100.000 Euro um 8 Mio. Euro auf 8,100 Mio. Euro zu erhöhen, um die Verträge mit den betroffenen Grundeigentümern schließen zu können. Dementsprechend ist der Kassenmittelansatz des Jahres 2008 ebenfalls von 100.000 Euro um 8 Mio. Euro auf 8,100 Mio. Euro zu erhöhen.

IV. Verbindungstunnel zwischen U-Bahnhof Lohsepark und dem Quartier Oberhafen.

Das östlich und nördlich der Pfeilerbahn gelegene Oberhafenquartier ist ca. 7,0 ha groß. Der Masterplan HafenCity sieht den Bau von ca. 80.000 m² Geschossflächen ­ vorwiegend für Büros ­ vor, wobei die Zahl eher das angestrebte Mindestmaß der Ausnutzung beschreibt und eine höhere Ausnutzung erreicht wird.

Das Oberhafenquartier wird durch die Pfeilerbahn von der übrigen HafenCity getrennt, die Zahl der möglichen Querungen wird allein auf Grund der Kosten begrenzt sein. Der Masterplan geht bisher nur von drei Querungen aus, die alle eher am Rande des Quartiers und relativ weit von der Haltestelle Lohsepark entfernt liegen.

Die Entscheidung zum Bau der U 4 ermöglicht es, die Verbindung des Oberhafenquartiers für Fußgänger und Radfahrer mit der Haltestelle Lohsepark durch einen Fußgängertunnel unter der Pfeilerbahn deutlich zu verbessern. Eine weitere Anbindung zum Großmarkt und zur City-Süd ist möglich.

Hierdurch kann die Lagequalität des Quartiers Oberhafen als Arbeits- und Bürostandort optimiert, die Verteilung des Verkehrsaufkommens im Quartier zugunsten des Öffentlichen Nahverkehrs verbessert und zusätzliches Fahrgastaufkommen für die U 4 erschlossen werden. Eine erste Abschätzung der Nutzerzahl für den Verbindungstunnel bilanziert ca. 1.100 Personen, die die U-Bahn als Ziel haben, und weitere 800 Personen, die den Tunnel als zusätzliche Querung nutzen werden.

Im Auftrag der HafenCity Hamburg unter Beteiligung der BSU wurde eine Studie zur Lage des Tunnels und zu den notwendigen Vorabmaßnahmen erstellt. Die Studie sieht eine direkte geradlinige Tunnelführung von ca. 48 m in ca. 7 m lichter Breite und einer lichten Höhe von 3,32 m Höhe vor, der die Pfeilerbahn im Bereich des neu zu bauenden Kreuzungsbauwerks Ericus unterquert. Der Fußgängertunnel soll barrierefrei an die östliche Schalterhalle der Station Lohsepark anbinden.

Für die Schalterhalle sind bauliche Anpassungen erforderlich.

Die DB hat sich im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Pfeilerbahn bereit erklärt, technische Vorkehrungen zu treffen, die einen späteren Bau des Tunnels ermöglichen.

Voraussetzung ist die Übernahme der Kosten und die Abgabe einer entsprechenden Übernahmeerklärung durch Hamburg.

Für die erforderlichen Vorabmaßnahmen im Bereich der Pfeilerbahn belaufen sich die Kosten auf ca. 280.000 Euro. Der Bau des Tunnels soll gemäß Zielaussage des Masterplans Hafencity im Zeitraum 2010 bis 2015 erfolgen. Die notwendigen Anpassungen im Bereich der Haltestellen Lohsepark belaufen sich auf 250.000 Euro, die bei den Mehrkosten für den Bau der U-Bahn-Linie bereits berücksichtigt sind.

V. Zeitrahmen

Die zeitnahe Bewilligung der erforderlichen Mittel durch die Bürgerschaft und der Abschluss des Bau- und Finanzierungsvertrages sind erforderlich, um die zeitlichen Vorgaben für den Bau der U-Bahnanbindung der HafenCity einzuhalten.

Mit der nach Abschluss des Vergabeverfahrens seitens der Hochbahn angestrebten Auftragserteilung Anfang Juni 2007 nach Befassung in der Hamburgischen Bürgerschaft ist die Fertigstellung der neuen U-Bahnlinie bis zum Jahresende 2011 nach derzeitigem Kenntnisstand gesichert. Weitere Verzögerungen hätten allerdings erhebliche Verschiebungen der Inbetriebnahme zur Folge.

Beim weiteren Verlauf der Bauarbeiten sind insbesondere die in der Bürgerschaftsdrucksache 18/3054 unter 3.4 dargestellten Rechte der Käuferin und Pflichten der Verkäuferin aus dem Grundstückskaufvertrag zum Überseequartier einzuhalten.