Flächen für Versorgungsanlagen. Das Grundstück des Umspannwerkes wird als Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt

In zwei Teilbereichen ist mit Rücksicht auf die vorhandene Nachbarbebauung eine maximale Gebäudehöhe von 7,0 m festgesetzt.

3. Bauweise und Baugrenzen

Im überwiegenden Teil des Plangebiets wird die offene Bauweise verbunden mit Baugrenzen festgesetzt. Die Festsetzungen ermöglichen eine Variationsbreite bei der Planung der Baukörper hinsichtlich Gebäudestellung und Gebäudeabmessung. In dem nordwestlichen Teil des Plangebiets wird die abweichende Bauweise (Festsetzung Nr. 4) festgesetzt. Sie regelt die Grenzbebauung der Grundstücke Leher Heerstraße 3/5 zwischen dem Gebäudebestand und einer möglichen Neuentwicklung auf dem Grundstück Leher Heerstraße 5.

4. Verkehrsflächen

An der Leher Heerstraße wird eine bereits heute als Gehweg genutzte Fläche als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. An der Berckstraße wird ein Grundstücksstreifen zwecks der Erweiterung der Nebenanlagen als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Im Bereich des Grundstücks Berckstraße Hausnummer 4 (Gaststätte) wird mit Rücksicht auf das historische Gebäude die im Bebauungsplan 676 festgesetzte Verkehrsfläche zugunsten des Baulandes verringert.

5. Flächen für Versorgungsanlagen

Das Grundstück des Umspannwerkes wird als Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt. Die über die heutigen Maße des Gebäudes hinausgehende Bauzone lässt bauliche Entwicklungen zu.

6. Sonstige Festsetzungen

· Bäume

Auf dem Parkgelände und an der Leher Heerstraße befinden sich dominante Linden- und Eichenbestände, die das Ortsbild positiv prägen.

Weitere Baumbestände befinden sind am Rande des Umspannwerkes.

Beide Baumbestände sind zu erhalten. Eine Festsetzung dieser Standorte wird als geboten angesehen, um sie langfristig zu sichern.

· Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Entlang der östlichen Grundstücksgrenze des rückwärtigen städtischen Grundstücks wird ein Streifen von 4,5 m Breite mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. In diesem Bereich befinden sich verschiedene Laubbaumarten, wie Eiche, Ahorn und Esche; im Unterwuchs sind gemischte Strauchpflanzungen vorzufinden. Zur optischen Abschirmung zu dem Nachbargrundstück (Wohnen) sollen diese Bestände erhalten bleiben.

· Mit Rechten zu belastende Flächen

Vom Umspannwerk führen von zwei Anschlusspunkten Kabeltrassen zur Berckstraße und zur Leher Heerstraße. Unterirdisch befinden sich dort 110-KV-Leitungen, die von Bebauung freizuhalten sind (siehe sonstige Festsetzung O).

Das Umspannwerk muss auch nach einer baulichen Entwicklung weiterhin anfahrbar sein. Daher sind zugunsten der swb AG Flächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belastet werden sollen, festgesetzt.

Die Flächen des kleinen Parks, einschließlich des Weges zur Leher Heerstraße, sollen auch in Zukunft für die Bevölkerung zugänglich sein, daher werden zugunsten der Stadtgemeinde Bremen Flächen, die mit Gehrechten belastet werden sollen, festgesetzt.. D) Umweltbericht

Die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und nach § 1 a werden im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens bewertet und berücksichtigt.

Zur Prüfung der Umweltbelange wurden folgende Unterlagen herangezogen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung zugänglich waren und die Grundlage für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Umweltbericht nach § 2 a darstellen:

· Schallimmissionsprognose für das Bebauungsplangebiet Nr. 2338, Leher Heerstraße/Berckstraße in Horn-Lehe, Bremen, Oktober 2007.

· Berechnung der magnetischen Feldstärke am Umspannwerk Horn, Berckstraße 10, swb Netze & Co. KG, Bremen, Februar 2007.

1. Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes

Die Planinhalte, der Flächenbedarf und die Festsetzungen des Bebauungsplans sind unter Punkt B und C der Begründung beschrieben. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die Umweltbereiche mit ihren entsprechenden Wirkungsfeldern betrachtet und bewertet, die durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes berührt sind.

2. Ziele des Umweltschutzes, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

a) Auswirkungen auf Natur und Landschaft

Die ca. 1000 m2 große, dem Ortsamt vorgelagerte Parkfläche besteht aus einigen dominanten Gehölzbeständen, die als charakteristischer Bestandteil des Stadtteilzentrums erhalten werden sollen. Es handelt sich größtenteils um alte Linden und einige Eichen.

Das städtische Grundstück Berckstraße 10 soll veräußert werden. Im Kaufvertrag soll die Erarbeitung eines Freiraumkonzeptes vereinbart werden. Stellplätze und Garagen sind hier nicht zulässig, um den Baumbestand zu erhalten (siehe textliche Festsetzung Nr. 5). Östlich des Umspannwerks befinden sich ebenso erhaltenswerte Baumstandorte, die in das Baukonzept zu integrieren sind. Die Standorte sind im Bebauungsplan festgesetzt.

Eingriffe in Natur und Landschaft, die über die nach dem geltenden Planungsrecht zulässigen Eingriffe hinausgehen, sind mit der Planung nicht verbunden. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich.

b) Auswirkungen durch Lärm

Gemäß § 1 sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt zu ist bei der Planung sicherzustellen, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm auf Wohn- und sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden.

Bei der Beurteilung der schalltechnischen Situation sind für die städtebauliche Planung die Orientierungswerte der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau maßgeblich. Von folgenden Orientierungswerten soll in der Bauleitplanung bei Einfluss von Verkehrslärm ausgegangen werden: Kerngebiete tagsüber 6.00 bis 22.00 Uhr nachts 22.00 bis 6.00 Uhr 65 55 Beschreibung und Bewertung der Lärmauswirkungen

Auf das Plangebiet wirken Straßen- und Schienenverkehrsgeräusche ein, die von der Leher Heerstraße, von der Berckstraße und von der Bahnstrecke Bremen ­ Hamburg ausgehen. Um die Beeinträchtigungen bewerten zu können, ist ein Schallgutachten erstellt worden. Gutachten: Schallimmissionsprognose für das Bebauungsplangebiet Nr. 2338, Leher Heerstraße/Berckstraße in Horn-Lehe, Bremen, Büro ted, technologie entwicklungen & dienstleistungen Oktober 2007.

Für die Straßen- und Schienenverkehrsberechnungen wurden Prognosewerte für das Jahr 2015 zugrunde gelegt. Der öffentliche Busverkehr in der Berckstraße wurde berücksichtigt. Es wurden zwei Bebauungsvarianten mit unterschiedlichen Gebäudehöhen betrachtet. Da die DB aktive Schallschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke plant, sind die Varianten auch unter der Voraussetzung einer 2 m hohen Lärmschutzwand berechnet worden.

Exemplarisch werden die Ergebnisse bei einer Immissionshöhe von 5,0 m über Gebände ohne und mit Lärmschutzwand dargestellt.

Ergebnisse ohne Lärmschutzwand:

Die Orientierungswerte werden tagsüber an der Leher Heerstraße um bis zu 10 überschritten; sie liegen zwischen 70 bis 75 An der schienenzugewandten Seite ermittelt das Gutachten an den Gebäuden Werte von 60 bis 70 und an der schienenabgewandten Seite Werte von 55 bis 60 Die Orientierungswerte nachts werden an der Leher Heerstraße um 15 bis 20 überschritten, sie liegen zwischen 65 bis 70 in Einzelbereichen bis 75 An der schienenzugewandten Seite der Gebäude werden Werte von 65 bis und an der lärmabgewandten Seite Werte von 55 bis 60 erreicht.

Ergebnisse mit Lärmschutzwand:

Die Orientierungswerte werden tagsüber an der Leher Heerstraße um bis zu 10 überschritten; sie liegen zwischen 70 bis 75 An der schienenzugewandten Seite ermittelt das Gutachten an den Gebäuden Werte von 55 bis 60 und an der schienenabgewandten Seite Werte von 50 bis 55 Somit werden in Teilbereichen an der schienenabgewandten Seite die Orientierungswerte eingehalten.

Die Orientierungswerte nachts werden an der Leher Heerstraße um 15 überschritten, sie liegen zwischen 60 bis 70 An der schienenzugewandten Seite werden Werte von 55 bis 60 und an der schienenabgewandten Seite Werte von 50 bis 55 erreicht.

Im Ergebnis kommt unter Gesundheitsaspekten das Wohnen nur auf Teilflächen und dort nur unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 Nr. 2 infrage, dass an der Bahnstrecke Bremen ­ Hamburg eine Lärmschutzwand errichtet wird. Auf anderen Teilflächen ist das Wohnen gesundheitlich nicht zuträglich.

Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms zur Minderung des Lärms an bestehenden Schienenstrecken des Bundes hat die Deutsche Bahn die Ortsdurchfahrt in Horn-Lehe untersucht. Nach derzeitigem Informationsstand wird es voraussichtlich zu der Errichtung einer Lärmschutzwand kommen. Die schalltechnischen Untersuchungen sowie das Plangenehmigungsverfahren sind bisher noch nicht abgeschlossen.

Im Kerngebiet MK werden sonstige Wohnungen gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 ausgeschlossen. Auch die in § 7 Abs. 3 genannten ausnahmsweise zulässigen Wohnungen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplans (siehe textliche Festsetzung Nr. 2).

Im Kerngebiet MK können Wohnungen ausnahmsweise zugelassen werden, wenn zuvor an der DB-Strecke Bremen ­ Hamburg eine Lärmschutzwand errichtet worden ist (siehe textliche Festsetzungen Nr. 3).

Im Kerngebiet (MK) ist das Wohnen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 6 allgemein zulässig.

c) Auswirkungen auf den Menschen durch elektromagnetische Felder

Gemäß § 1 sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt zu berücksichtigen.