Bilanz Stadtteilförderung

Der letzte Bericht zur sozialen Stadtteilentwicklung wurde 2003 vorgelegt. Seither hat sich die BSU diese Arbeit gespart, aus diesem Grund ist es dringend geboten eine Übersicht der Maßnahmen und Mittelverwendungen der vergangenen Jahre zu erhalten.

1. Welche Sanierungsgebiete nach BauGB und Gebiete der Sozialen/Aktiven Stadtteilerneuerung (außer die in der Drs. 18/6464 aufgeführten Gebiete) wurden in dem Zeitraum 2001­2007 begonnen und welche wurden wann beendet?

Seit 2001 wurde mit folgenden Städtebaulichen Sanierungsverfahren begonnen:

- St. Pauli S6 ­ Rosenhofstraße,

- Altona-Altstadt S5 ­ Große Bergstraße/Nobistor,

- Eimsbüttel S2 ­ Sternschanze ­,

- Barmbek-Nord S1 ­ Fuhlsbüttler Straße,

- Harburg S6 ­ Phönix Viertel,

- Wilhelmsburg S5 ­ Südliches Reiherstiegviertel,

- Wilhelmsburg S6 ­ Berta-Kröger-Platz.

Beendet wurden seit 2001 die Sanierungsverfahren in St. Georg S1 ­ Lange Reihe (2002), Altona-Altstadt S2 ­ Chemnitzstraße (2005), Altona-Altstadt S3 ­ Thadenstraße (2001), Eimsbüttel S1 ­ Schanzenviertel/Weidenallee (2005), Rahlstedt S1 (2001), Wilhelmsburg S2 ­ Bahnhofsviertel (2002), Harburg S1 ­ S5 (2001).

In das Hamburgische Stadtteilentwicklungsprogramm wurden seit 2001 die in der Drs. 18/6464 erwähnten 12 Gebiete aufgenommen.

Abgeschlossen wurden im Bereich des Hamburgischen Stadtteilentwicklungsprogramms seit 2001 folgende Gebiete: Sonnenland (2003), Dringsheide (2001), Lurup (2006), Altona-Nord (2003), Schnelsen-Süd (2006), Lenzsiedlung (2006), Eidelstedt-Nord (2004), Müggenkampstraße (2002), Linse (2005), Dulsberg (2003), Jenfeld (2004), Großlohe (2005), Weissenhof (2003), Wildschwanbrook (2003), Hegholt (2003), Greifenberger Straße (2003), Bergedorf-West (2002), Heimfeld-Nord (2003), Neuwiedenthal (2006), Sandbek (2003).

Hierbei ist die in einigen Gebieten angeschlossene zwei- bis vierjährige Verstetigungsphase nicht berücksichtigt.

a. Gab es davon Sanierungsgebiete nach BauGB und Gebiete der Sozialen/Aktiven Stadtteilerneuerung (außer die in der Drs. 18/6464 aufgeführten Gebiete) die vorzeitig beendet wurden? Wenn ja, aus welchem Grund?

Nein.

b. Wann sollen die derzeit noch laufenden Sanierungsgebiete und Gebiete der Sozialen/Aktiven Stadtteilerneuerung (außer die in der Drs. 18-6464 aufgeführten Gebiete) beendet werden?

Die in der Drs. 18/6464 nicht erwähnten Gebiete des Hamburgischen Stadtteilentwicklungsprogramms sollen Ende 2008 abgeschlossen sein. Hierbei ist die in einigen Gebieten zu erwartende beziehungsweise bereits angelaufene zwei- bis vierjährige Verstetigungsphase nicht berücksichtigt.

Die voraussichtliche Beendigung der derzeit laufenden 18 Sanierungsverfahren bewegt sich zwischen Ende 2007 (in Gebieten wie zum Beispiel Wilhelmsburg S1 ­ Vogelhüttendeich oder Wilhelmsburg S3 ­ Kirchdorf-Süd) und 2017 (im 2005 festgelegten Gebiet Altona-Altstadt S5 ­ Große Bergstraße/Nobistor).

2. Welche Mittel standen für die Sanierungsgebiete und Gebiete der Sozialen/Aktiven Stadtteilerneuerung in den Jahren 2001­2007 zur Verfügung und wie viel wurde davon ausgegeben?

Für die Sanierungsgebiete und die Gebiete der Aktiven Stadtteilentwicklung standen in den Jahren 2001­2007 folgende Mittel (in Millionen Euro) zur Verfügung:

Diese Mittel sind ­ naturgemäß bis auf die des Haushaltsjahres 2007 ­ ausgegeben, wobei Reste aus Vorjahren regelhaft auf das Folgejahr übertragen wurden.

a. In welchem Umfang und bis wann sind für die derzeit laufenden Gebiete Mittel eingeplant?

Im Rahmen des Haushaltsplanes 2007/2008 beziehungsweise der Mittelfristigen Finanzplanung sind für die derzeit laufenden Gebiete folgende Mittel eingeplant:

3. Welche Projekte mit welchem Finanzvolumen wurden in den unter 1., 1a.-b. zu nennenden Sanierungsgebieten und Gebieten der Sozialen/Aktiven Stadtteilerneuerung (außer die in der Drs. 18/6464 aufgeführten Gebiete) mit welcher Laufzeit wann initiiert?

In den Stadterneuerungsgebieten wurden in den Jahren 2001 bis 2007 einige hundert Projekte der jeweils zuständigen Fachressorts subsidiär aus Mitteln der Stadterneuerung finanziert Dabei handelt es sich in der Regel um nachhaltige investive Vorhaben ohne limitierte Laufzeit. Betroffen sind unter anderem die Bereiche „Wohnen/Wohnumfeld", „Öffentliche Räume", „Bildung", „Soziale und kulturelle Infrastruktur" sowie „Lokale Wirtschaft". Die Förderung der Projekte findet im Rahmen der oben genannten Mittelansätze statt.

4. Welche quantifizierbaren Erfolge gab es in den abgeschlossenen Sanierungsgebieten nach BauGB und Gebieten der Sozialen Stadtteilerneuerung?

a. Wie viel Prozent des geplanten Finanzvolumens sind in den jeweiligen Sanierungsgebieten umgesetzt worden?

Eine gebietsbezogene Kontingentierung der zur Verfügung stehenden Stadterneuerungsmittel wurde und wird nicht vorgenommen, die Mitteldisposition und -bereitstellung erfolgt generell wie auch unterjährig auf Basis konkret erwarteter Bedarfe aus den jeweils vorgesehenen Projekten.

Eine „Umsatzquote" lässt sich lediglich benennen zu den nachstehend aufgeführten, im Zeitraum 2001 bis 2007 aufgehobenen und abgerechneten Sanierungsverfahren, für welche zum Zeitpunkt der förmlichen Festlegung eine Schätzung der erwarteten Kosten dokumentiert ist: Sind die Ziele erreicht worden? Welche Ziele wurden nicht erreicht und wo gibt es gegebenenfalls weiteren Handlungsbedarf?

In sämtlichen Gebieten ist es gelungen, die Bürgerbeteiligung und die Lebensbedingungen vor Ort (zum Beispiel durch Wohnungs- und Wohnumfeldmodernisierung sowie durch Verringerung von Defiziten im Bereich der kulturellen und sozialen Infrastruktur) deutlich zu verbessern.

V. Auswahl der Gebiete für die Initiative „Lebenswerte Stadt Hamburg"

1. Von wem und anhand welcher Kriterien wurden die in das Projekt „LSH" aufgenommen Stadtteile ausgewählt? Wenn es für die Auswahl der „LSH"-Gebiete weitere statistische Auswertungen als die zehn Kriterien der Drs. 18/4781 gab, geben Sie bitte diese Datensätze tabellarisch im Sinne der Fragestellung 1.7. mit an.

2. Welche weiteren Stadtteile wurden untersucht und kamen für das „LSH"-Projekt in Frage?

3. Wenn weitere Stadtteile untersucht wurden und in Frage kamen, warum sind diese Gebiete nicht mit aufgenommen worden?

Siehe Vorbemerkung.

Darüber hinaus nimmt der Senat zu Fragen der internen Meinungsbildung grundsätzlich nicht Stellung.

4. Nach welchen Kriterien erfolgte der Gebietszuschnitt für die „LSH"Gebiete? Bitte für die einzelnen Gebiete spezifizieren.

Der Gebietszuschnitte richteten sich in den Fällen Wilhelmsburg und Billstedt nach den Festlegungen im Hamburger Förderprogramm beziehungsweise im Programm „Aktive Statteilentwicklung". In den Fällen Lohbrügge-Ost und Altona-Altstadt lagen gebietsbezogene bezirkliche Anmeldungen vor. Der Gebietszuschnitt für das Projektgebiet Steilshoop wurde entsprechend dem des ehemaligen Sanierungsgebietes und der von Barmbek-Süd entsprechend dem des bisherigen Gebietes der Aktiven Stadtteilentwicklung ­ räumlich erweitert um das Parkquartier Friedrichsberg ­ vorgesehen.

5. Welche spezifischen Problemlagen liegen in den jeweilig ausgewählten Stadtteilen vor?

6. Mit welcher Begründung wurden die jeweiligen Kernthemen in den jeweiligen „LSH"-Gebieten ausgewählt? Bitte je nach Gebiet spezifizieren.

Die spezifische Situation der ausgewählten Gebiete ist nachfolgend dargestellt. Darauf Bezug nehmend und mit Bezug auf die als geeignet angesehenen Projektansätze steht jeweils eines der in der Vorbemerkung genannten Kernthemen je Projektgebiet im Vordergrund, alle Kernthemen finden gleichwohl in jedem der ausgewählten Projektgebiete Berücksichtigung. Ziel ist es, in den Gebieten die ausgewählten Themen nachhaltig zum Positiven zu entwickeln.