Erziehung

6. Januar 2004 Pressekonferenz Bernzen Böwer Neumann: GU Schließen (kein Beitrag für mehr Sicherheit, pädagogisch sinnvolle Arbeit im Gebäude nicht möglich, kein Konzept für Betreuung nach GU) und anderswo im norddt. Verbund neu eröffnen; 18. Mai Hilgers fordert Neuanfang

7. Januar 2004 Pressekonferenz Schnieber-Jastram vor Ort in Feuerbergstraße ("ein Jahr GU Erfolgreich") ­ Tatsächliche Bilanz: Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 3,4 Monate statt ein Jahr, im Jahresschnitt 5 Minderjährige in der GU, Senatorin beschließt Ausbau um weitere 6 Plätze Mitte Januar 2004 Protokoll Dienstbesprechung: "Für die nächsten sechs Wochen, also bis zu den Wahlen, steht der Sicherheitsaspekt bei Ausgängen im Vordergrund." Mitte März 2004 Bericht an Staatsrat Meister über "erhebliche Probleme" (Personal zu wenig und erschöpft, Übergriffe von Minderjährigen, Drogen und Waffen werden über die Mauern in die GU geworfen; Minderjährige drohen, Mitarbeiter anzuzeigen und "Einrichtung wieder zu übernehmen") Juni-Juli 2004 Eskalation Entweichungen und Gewalt in der GU

5. Juli 2004 Mitarbeiterin der GU wendet sich in Bürgersprechstunde an Senatorin (Supervision fehlt, hohe Fluktuation und Krankenstände Mitarbeiter, fehlende Anschlusskonzepte) (.... Das ging dann eigentlich immer so weiter, Warnungen an Behördenleitung und keine Änderungen)

6. Dezember Jugendliche beklagen sich öffentlich über Drangsalierungen und Psychopharmakavergabe in der GUF Mitte Jan. 2005 Aktenvorlage-Ersuchen der Bürgerschaft (Antrag vom 20.12.04) 31. Jan. 2005 Pressekonferenz der Senatorin Bilanz 2004 des FIT (Eine Entweichung vom 21. Januar 2005 wird dabei verschwiegen) Mitte April 2005 Einsetzung PUA (Antrag von Ende März 2005)

MIELKE SONNTAG BERNZEN HEGGMANN Gutachten zur Durchführung der geschlossenen Unterbringung Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Bernzen hat unter Mitwirkung der Rechtsanwälte Dr. Uwe Bernzen, Andreas Borsutzky, Matthias Brandes, Andy Grote, Günter Harringer, Andreas Lubitz, Dr. Gerwin Sonntag und der Rechtsanwältin Larissa Wocken Ende des Jahres 2005 im Auftrag der Behörde für Familie und Soziales eine ausführliche Expertise erstellt, das so genannte "Gutachten zur Durchführung der geschlossenen Unterbringung in der Einrichtung Feuerbergstraße"

Am 17. Oktober 2005 hatte Sozialsenatorin Schnieber-Jastram im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt, sie habe "den in Jugendhilfefragen anerkannten Juristen" Professor Dr. Christian Bernzen beauftragt, "als unabhängiger Gutachter eine juristische Expertise zu erstellen", um "Fehler und rechtliche Unklarheiten im Zusammenhang mit der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße auszuschließen". Der Gutachter solle "das Handeln des Familieninterventionsteams und der Geschlossenen Unterbringung im Detail durchleuchten und aufzeigen, wo Änderungen oder Präzisierungen nötig" seien und gleichzeitig "alle in Zusammenhang mit der Geschlossenen Unterbringung vorhandenen Regelungen, Dienstanweisungen und Handlungsempfehlungen auf juristische Korrektheit, Klarheit und Vollständigkeit" prüfen.

In der vorangegangen Woche waren in den Medien verschiedene Vorwürfe gegen die Sozialbehörde im Zusammenhang mit der Einrichtung in der Feuerbergstraße erhoben worden, etwa im Hinblick auf das Lesen der Post der Minderjährigen durch Betreuer. Zudem waren die Feststellungen des Arbeitsstabes des PUA Feuerbergstraße in seinem Vermerk 18 in die Öffentlichkeit gelangt, wonach eine Vielzahl Minderjähriger in die Einrichtung verbracht worden war, ohne dass hierfür rechtsgültige gerichtliche Beschlüsse vorlagen.

Die rechtlichen bzw. fachlichen Empfehlungen Prof. Bernzens wurden laut Senatsauskunft (vgl. etwa Senatsantworten Drs. 18/3496 und 18/4416) im Laufe des Jahres 2006 umgesetzt, mit Ausnahme des vorgeschlagenen Wechsels zu einem privaten Träger und der Übertragung der Heimaufsicht an eine Stelle außerhalb der hamburgischen Verwaltung.

Prof. Bernzen ist gemeinsam mit seinen Kollegen Rechtsanwalt Andreas Borsutzky und Rechtsänwältin Larissa Wocken vom PUA am 29. September 2006 als Sachverständiger angehört worden (Protokoll Nr. 18/29). Obwohl Begutachtung und Empfehlungen Prof. Bernzens durch diese Anhörung Teil der Untersuchungen des Ausschusses geworden sind, geht der Abschlussbericht der CDU-Mehrheit nicht näher auf seine Feststellungen ein. Daher soll die Zusammenfassung des über 200-seitigen Gutachtens hier wortgetreu wiedergegeben werden (Dabei handelt es sich um die Seiten 198 bis 223 des Gutachtens).

1. Zentrale Aufgabe des Hilfeangebotes muss es sein, einen guten Ort des Aufwachsens in öffentlicher Verantwortung zu schaffen.

Das Senatskonzept sieht den Aufenthalt in der Einrichtung der Freiheitsentziehung in der Feuerbergstraße nur für einen überschaubaren Zeitraum vor. Damit stellt sich die Frage, ob neben einer Hilfe nach den §§ 27, 34 SGB VIII für die Herkunftsfamilie weitere Leistungen gewährt werden müssen, um eine Erziehungsfähigkeit herzustellen. Wird tatsächlich davon ausgegangen, dass eine Rückkkehr nicht in Betracht kommt, stellt sich vor dem Hintergrund der Regelungslogik der §§ 27 ff. SGB VIII die Frage, wie die Einrichtung in der Feuerbergstraße selbst ein Ort dauerhaften Aufenthaltes, ein guter Ort zum Aufwachsen, sein kann oder aber wie die Einrichtung Teil eines Gesamtkonzeptes werden kann, das ein plausibles Angebot für ein gutes Aufwachsen gewährleistet.

2. Für einen guten Ort des außerfamiliaren Aufwachsens in öffentlicher Verantwortung braucht es eine konsistente Hilfeplanung für die gesamte Dauer der Hilfegewährung.

Erforderlich ist eine konsistente Hilfeplanung für die gesamte Dauer der Hilfegewährung. In diesem Plan sind die Beteiligten zu benennen, der erzieherische Bedarf ist konkret zu beschreiben; dieses gilt auch für den bisherigen Verfahrensgang, einschließlich der gewährten Hilfen. Sodann sind die Hilfevorschläge aller Beteiligten aufzuführen. Konkret darzustellen sind alle mit den Hilfen ngestrebten Ziele. Schließlich müssen die Dauer der Hilfe und die mit der Hilfeplanung vorgenommen Prognosen und Perspektiven für den Minderjährigen aufgeführt werden.

Bei der Hilfeplanung ist nach der Konzeption des Gesetzes eine persönliche Zukunftsplanung vorzunehmen, die von individuellen Wünschen und Interessen ausgeht und zunächst nicht an der Auswahl vorhandener institutioneller Optionen orientiert ist. Eine gemeinsame Planung mit allen Beteiligten, in der der Minderjährige die gestaltende Funktion einnimmt, ist sicherzustellen.

Der Gesamtplan muss regelmäßig mit den Personensorgeberechtigten und dem Minderjährigen geprüft und gegebenenfalls geändert werden. Dazu sind Fachgespräche allein nicht geeignet, sondern Erziehungskonferenzen in kurzer Abfolge erforderlich. Eine solche Überprüfung ist an kleinschrittig vereinbarten Hilfezielen vorzunehmen, der Umfang der Zielerreichung ist konkret festzustellen.

Außerdem sind bereits vorhandene und neue mögliche positive Unterstützerkreise zu definieren und zu aktivieren: Hierzu kann etwa die Einbindungen in sportliche und musikalischen Aktivitäten oder in Kirchen und Religionsgemeinschaften gehören.

Das Hilfeplanverfahren muss an einem individuellen, realistischen und vollständigen Hilfeziel ausgerichtet sein.

Diese Ziele lassen sich zunächst in solche, die in der Einrichtung erreicht werden können und solche die nach dem Verlassen der Einrichtung erreicht werden, können differenzieren: Innerhalb der Einrichtung muss die Zieldefinition unabhängig und die Zielerreichung abweichend von einem einheitlichen Modell wie dem Phasenmodell möglich sein.