In der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bestehen Pläne zur Bewässerung der Feuchtgrünfläche Westerweiden

Naturschutzfachliche Betreuung der Westerweiden durch den Verein Schlickfall e.V.

Das Finkenwerder Naturschutzgebiet Westerweiden wird von dem Verein Schlickfall e.V. betreut. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte setzte sich für die Betreuung dieses Naturschutzgebietes durch den Verein Schlickfall e.V. ein.

In der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bestehen Pläne zur Bewässerung der Feuchtgrünfläche Westerweiden. Die Bewässerung ist erforderlich geworden, um die mittlerweile fast zugewachsenen Blänke (Tümpel) im Naturschutzgebiet zu erhalten. Hintergrund ist der mangelnde Zufluss von Oberflächenwasser durch die Drainagen auf dem Airbus-Werksgelände in der Nachbarschaft. Eine Windpumpe sollte dazu das Wasser aus der Alten Süderelbe pumpen. Gegen diese Maßnahme kämpft der Verein Schlickfall e.V. Die Maßnahme wird hingegen vom Be- und Entwässerungsverein Finkenwerder befürwortet. Der Be- und Entwässerungsverein ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Hauptaufgabe ist die Überwachung des Zustandes der Gräben im südlichen Teil Finkenwerders. Mit allen Mitteln versucht der Verein Schlickfall e.V., die vom BEV Finkenwerder Süd verfochtene Maßnahme zu verhindern. Der Vereinvorsitzende versucht darüber hinaus, dem BEV das Betreten der Verbandsflächen zu verbieten. Am 17.11. führte der Be- und Entwässerungsverband Finkenwerder Süd (BEV) die jährliche Grabenschau durch. Teil des Schaugebietes waren auch die Feuchtgrünflächen Westerweiden. Gegen die 20 Teilnehmer der Grabenschau wurde Strafantrag durch den Verein Schlickfall e.V. gestellt. Strafantrag wurde ebenfalls gegen die beteiligten Behörden- und Pressevertreter gestellt. Der Verein Schlickfall e.V. ­ angeblich 50 Mitglieder stark ­ pocht schon seit Längerem darauf, im Naturschutzgebiet Westerweiden das alleinige Sagen zu haben. Auch Grundeigentümer und Pächter sind schon am Betreten ihrer Flächen gehindert worden. Des Weiteren wurden außerhalb des Naturschutzgebietes Jäger angezeigt, die ihr Jagdrecht ausübten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage besteht eine Zuständigkeit des Vereins Schlickfall e.V. für das Gebiet Westerweiden?

Die Betreuung von geschützten Gebieten und Gegenständen durch Verbände ist in § 44 des Hamburgischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege ­ Hamburgisches Naturschutzgesetz (HmbNatSchG) ­ in der Fassung vom 9. Oktober 2007 geregelt. Danach kann die jeweils zuständige Behörde juristischen Personen des Privatrechts, die nach § 40 a Absatz 1 des Hamburgischen Naturschutzgesetzes anerkannt sind oder die sich sonst vorwiegend den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege widmen und Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bie ten, im gegenseitigen Einvernehmen in bestimmtem Umfang geschützte Teile von Natur und Landschaft zur Betreuung oder Maßnahmen nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm zur Durchführung übertragen. Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten wird dadurch nicht begründet. Hoheitliche Befugnisse können nicht übertragen werden.

Mit dem Verein Schlickfall wurde am 30. Juni 1989 ein Betreuungsvertrag abgeschlossen.

2. Aus welchen Gründen wurde der Verein Schlickfall e. V. ausgewählt?

Aufgrund des ehrenamtlichen Engagements der Mitglieder des Vereins Schlickfall für das Naturschutzgebiet Alte Süderelbe, der örtlichen Verankerung des Vereins in Finkenwerder (Mitglieder sind dort wohnhaft) und des durch Studium erworbenen biologischen Sachverstands von Vorstandsmitgliedern wurde der Verein mit der Betreuung beauftragt.

3. Welche Dienststelle hat die Auswahlentscheidung getroffen?

Das Naturschutzamt der damals zuständigen Behörde.

4. Wird die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Vereins durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt oder das Bezirksamt Hamburg-Mitte überwacht?

Wenn ja: wie?

Wenn nein: warum findet keine Überwachung statt?

Eine generelle Überwachung der Geschäftsführung des Vereins erfolgt nicht, da eine Überwachung von privatrechtlichen Vereinen durch Behörden grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Betreuung des Gebietes ist allerdings zu prüfen, ob die sich aus dem Betreuungsvertrag und dem Gesetz (§ 44 HmbNatSchG „Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung") ergebenden Pflichten erfüllt werden. Im Rahmen der Aufsicht wurden bei der damals zuständigen Behörde entsprechende Gespräche geführt.

5. Wird naturschutzfachliche Kompetenz des Vereins Schlickfall e.V. überprüft?

Wenn ja: wie?

Wenn nein: warum wurde diese Kompetenz nicht festgestellt?

Durch Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 28. Januar 2003 wurde in einem Rechtsstreit mit der damals zuständigen Behörde festgestellt, dass der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen als anerkannter Naturschutzverein erfüllt. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.

6. Welche Kenntnisse hat der Senat über die bestehenden Konflikte und Probleme zwischen dem Verein Schlickfall e.V. und dem BEV Finkenwerder Süd sowie den Pächtern und Grundeigentümern auf Finkenwerder?

Der zuständigen Behörde und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte sind unterschiedliche Auffassungen des Vereins Schlickfall und anderer räumlicher Akteure bekannt. So lehnt der Verein eine zusätzliche Bewässerung der Westerweiden ab und tritt im Übrigen für einen weitgehenden Prozessschutz (Entwicklung von nicht bewirtschafteten Naturflächen) ein.

7. Wie will der Senat einer Eskalation der Konflikte zwischen Bürgern und dem Verein Schlickfall e.V. entgegentreten? Warum ist dies trotz Behördenkenntnis bislang unterblieben?

Nach der Übergabe der Zuständigkeit für die Naturschutzgebiete Finkenwerder Süderelbe und Westerweiden von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt an das Bezirksamt Hamburg-Mitte haben im September 2007 Gespräche der Bezirksamtsleitung mit den Konfliktparteien stattgefunden.

Das Bezirksamt hat beschlossen ­ und dies den Beteiligten mitgeteilt ­ das weitere Geschehen zunächst etwa ein Jahr lang aufmerksam zu beobachten und dann zu entscheiden.

8. Welche Kenntnisse hat der Senat über vom Verein Schlickfall e.V. gegen Finkenwerder Bürger gestellte Strafanträge in den Jahren 2004, 2005 und 2006?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

9. In welcher Höhe wurde der Verein Schlickfall e.V. in den Jahren 2004, 2005 und 2006 durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt oder durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte finanziell unterstützt?

Im Einzelfall wurden einzelne Pflegemaßnahmen finanziell bezuschusst, eine institutionelle Förderung aus Haushaltsmitteln erhielt der Verein nicht. Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

10. Welche finanzielle Unterstützung erhält der Verein Schlickfall e.V. im Jahr 2007?

11. Welche finanzielle Unterstützung ist für das Jahr 2008 geplant?

Keine.

12. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die finanzielle Unterstützung des Vereins Schlickfall e.V.? Grundlage für finanzielle Unterstützungen von Naturschutzverbänden sind ein entsprechender Haushaltsansatz und das Zuwendungsrecht.

13. Woraus leitet sich die naturschutzfachliche Kompetenz des Vereins Schlickfall e.V. aus Sicht des Senats ab?

Siehe Antworten zu 2. und zu 5.

14. Wann ist mit einer verlässlichen Bewässerung der ehemaligen Feuchtgrünfläche zu rechnen?

Die erforderlichen Maßnahmen sind für das Jahr 2008 geplant.