Wachstumspolitik

Hamburg hat in den letzen Jahren mit seiner Wachstumspolitik unter dem Leitbild „Metropole Hamburg ­ Wachsende Stadt" große wirtschaftliche Erfolge sowie stadtentwicklungspolitische Fortschritte erzielt.

Auch die öffentliche Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg hat sich erheblich gewandelt. Sie hat sich im Rahmen des Leitbildes zum Ziel gesetzt, sich den neuen, höheren Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger, der regionalen wie internationalen Wirtschaft und der Politik organisatorisch wie auch von den Verwaltungsabläufen her besser anzupassen und damit einen wichtigen Beitrag als Standortfaktor für Hamburg im internationalen Wettbewerb zu leisten.

Der Hamburger Senat verfolgt seit sechs Jahren einen kontinuierlichen Prozess der Verwaltungsreform, der aktuell seit 2004 mit einem umfassenden Konzept zur Reorganisation der Aufgaben und Abläufe in der Verwaltung und im Verhältnis zu den Kunden der Verwaltung in eine neue Phase getreten ist.

Durch die Einführung des Neuen Steuerungsmodells (NSM) wird die Hamburger Verwaltung weitgehend über moderne betriebswirtschaftliche Instrumente gesteuert und hat zudem in vielen Bereichen eine umfassende Strukturreform eingeleitet. Ab 2002 war zunächst ein Programm mit intensiver Aufgabenkritik, Deregulierung sowie ein Maßnahmenpaket zur gezielten Effizienzsteigerung, das zu einer strukturellen Haushaltsentlastung von über 500 Mio. Euro p.a. geführt hat, umgesetzt worden. Parallel dazu wurde die Modernisierung des Haushaltswesens soweit vorangetrieben, dass seit 2007 die kaufmännische Buchführung als ­ zunächst ­ paralleles Rechnungswesen zur Kameralistik eingeführt, die Grundlagen für eine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung geschaffen sowie ein Konzept zur vollständig produktorientierten Reorganisation des Haushalts auf Basis des kaufmännischen Rechnungswesens entwickelt wurde.

Im ersten Kapitel dieser Drucksache wird das Konzept der Verwaltungsreform erläutert und ein Ausblick auf weitere Reformschritte gegeben.

In den Kapiteln 2 ­ 9 informiert der Senat über den aktuellen Stand der Umsetzung der Verwaltungsreform und zeigt die nächsten Schritte auf. Zur besseren Vergleichbarkeit orientiert sich die Gliederung der Drucksache im Wesentlichen an dem Feinkonzept der Verwaltungsreform (Drucksache 18/2498) sowie der Berichtsdrucksache 2006 (Drucksache 18/5011). Eine umfassende Auflistung von Senats- und Bürgerschaftsdrucksachen zu Themen der Verwaltungsreform findet sich im Anhang.

In Kapitel 10 findet sich ein erster Versuch, gezielt den Nutzen sowie auch evtl. wirtschaftliche Vorteile der Maßnahmen der Verwaltungsreform sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch verwaltungsintern darzustellen sowie, soweit ermittelbar, aktuelle und zukünftige Kosten einzuschätzen. Die Vielzahl und die Heterogenität der Nutzen- und Kostenpositionen lassen eine unmittelbare Gegenrechnung oder auch eine formalisierte KostenNutzen-Analyse allerdings nicht zu. Wo immer konkrete Zahlen ermittelbar waren, sind diese als Einzelposten in den jeweiligen Abschnitten dargestellt.

Konzept der Verwaltungsreform in Hamburg

Das Grundkonzept der aktuellen Verwaltungsreformmaßnahmen hat insbesondere zum Ziel, die staatlichen Dienstleistungen in ihrer Außenwirkung, d. h. gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Verbänden als Kunden der Verwaltung, deutlich zu verbessern. Die staatlichen Institutionen sollen in die Lage versetzt werden, die ihnen verbliebenen Kernaufgaben qualitativ hochwertig, schnell und vor allem kundenfreundlich zu erstellen. Dazu werden die organisatorischen Strukturen der Verwaltung modernisiert, die Abläufe optimiert und ­ wo noch erforderlich ­ ein Mentalitätswechsel bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung vollzogen.

Kernpunkt der Hamburger Verwaltungsreform ist die vollständige Umstellung der organisatorischen Strukturen und der Verwaltungsverfahren hin zu einer komplett an den Kunden- bzw. Bürgerwünschen ausgerichteten, dienstleistungsorientierten Verwaltung.

Das Reformkonzept ist umfassend angelegt und folgt den vom Senat im Mai 2002 beschlossenen handlungs- und strukturbestimmenden Ordnungskriterien:

­ Fallabschließende Bearbeitung bei der ersten Anlaufstelle;

­ Entflechtung Fachbehörden/Bezirksämter;

­ Gleicher Maßstab für gleiche Leistungen;

­ Anreize für verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen;

­ flache, leistungsfähige Organisationsstrukturen,

­ aktive Nutzung neuer Medien (E-Government),

­ stärkere Arbeitsteilung zwischen Privat und Staat.

Aufbauend auf diesen Kriterien ist von Senat und Bürgerschaft im Jahre 2005 eine Grundstruktur der Verwaltungsreform mit den Schwerpunkten:

­ Entflechtung;

­ Optimierung von Standardprozessen;

­ Bezirksverwaltungsreform;

­ E-Government; beschlossen worden.

Umsetzung:

Zwei Hauptbestandteile der Verwaltungsreform, die Entflechtung und die Bezirksverwaltungsreform, sind innerhalb von 3 Jahren weitgehend abgeschlossen worden.

Mit dem Regierungsprogramm für die 18. Legislaturperiode hat der Senat im März 2004 die Grundzüge der Verwaltungsreform festgelegt. Ende 2004 wurde ein Grobkonzept dem Senat und der Öffentlichkeit vorgelegt und auf Basis der dazu entwickelten Vorschläge das noch gültige Feinkonzept (Drucksache 18/2498) im Juni 2005 vom Senat und am 28. Juni 2006 von der Bürgerschaft beschlossen. Parallel dazu wurden umfangreiche Änderungen an Gesetzen und Verordnungen verabschiedet, die jeweils Teilbereiche der Verwaltungsreform rechtlich verbindlich absichern.

Die Reorganisation der Bezirksverwaltung, die Entflechtung von Durchführungsaufgaben und die Stärkung der politischen Verantwortung vor Ort werden z. Z. konkret umgesetzt.

Die organisatorischen Veränderungen in der Bezirksverwaltung sind zum 1. Februar 2007 mit

­ der Realisierung der neuen Dezernatsstruktur,

­ der Einrichtung neuer Fachämter für Sozialraummanagement und für das Management des öffentlichen Raums,

­ der Einrichtung von Sozialen Dienstleistungszentren sowie Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt und

­ der Auflösung der Ortsämter in der Praxis realisiert. Auch die personelle Besetzung der neuen bzw. veränderten Positionen sowie die Eröffnung von 5 ­ 6 Pilotzentren werden, wie geplant, bis zum Frühjahr 2008 abgeschlossen sein.

Der Zeitplan der Verwaltungsreform sieht weiterhin vor, dass die neuen Kundenzentren, Sozialen Dienstleistungszentren und Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren, d. h. bis zum Jahre 2011 fertig gestellt werden. Die dazu notwendigen Haushaltsmittel sind bzw. werden in den jeweiligen Haushaltsplänen veranschlagt.

Das Thema E-Government hat in den letzten Jahren eine immer größere strategische Bedeutung für die Weiterentwicklung der öffentlichen Verwaltung, aber insbesondere auch für die Wahrnehmung der öffentlichen Verwaltung in der Bevölkerung gewonnen. Umfassende Struktur- und Prozessveränderungen sind vielfach von E-GovernmentAnsätzen ausgelöst worden bzw. werden durch diese in ihrer Wirksamkeit maßgeblich gestützt. Über die strategische Ausrichtung des E-Governments in Hamburg und die umfangreichen Einzelmaßnahmen sind Senat und Bürgerschaft mit der Drucksache 18/6908 im September 2007 unterrichtet worden. Die Verwaltungsreform wird mit einem Schwerpunkt auf der Optimierung kundennaher Verwaltungsprozesse in den nächsten Jahren fortgesetzt.

Die Verwaltungsreform in Hamburg hat nach einer konzentrierten Entwicklungsphase nun die Praxis erreicht.

Dort haben sich zunächst die kundennahen Dienstleistungsbereiche komplett neu organisiert und werden zu erheblichen Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen führen. Da für das Image und die Effektivität der öffentlichen Verwaltung die Kundensicht und das Eingehen auf Kundenwünsche die wichtigsten Indikatoren sind, ist nach 2000 und 2003 im Jahre 2006 zum dritten Mal eine umfassende Bürgerbefragung zur Ermittlung der Zufriedenheit mit der Arbeit der Hamburger Verwaltung durchgeführt worden. Das Konzept sowie ausgewählte Ergebnisse sind im Folgenden kurz dargestellt.

Bürgerbefragung:

Die Beurteilung der Kundenorientierung der Hamburger Verwaltung war ein wesentlicher Bestandteil der dritten repräsentativen Bürgerbefragung 2006. Dabei wurden insgesamt 7.000 Hamburgerinnen und Hamburger im Alter von 18­80 Jahren nach ihrer Zufriedenheit mit Hamburgischen Verwaltungsdienststellen befragt, mit einem Rücklauf von ca. 43 % liegt Hamburg im guten Durchschnitt vergleichbarer Befragungen in Deutschland.

Die Ergebnisse der Befragung lassen auf Grund der hohen Beteiligung und der Repräsentativität auch eine Auswertung nach Bezirken zu. Gefragt wurde nach der Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit unterschiedlichen Lebensbereichen, u. a.:

­ Image der Hamburger Verwaltung;

­ Formen der Kontaktaufnahme;

­ Zufriedenheit mit den Dienststellen der Hamburger Verwaltung;

­ Telefonische Kontaktmöglichkeiten;

­ Online Services;

­ Zufriedenheit mit der Wohnumgebung (u. a.: Öffentlicher Nahverkehr, Straßen, Plätze, Parks und Grünflächen, Sport- und Spielplätze, Kultureinrichtungen, Sauberkeit).

Die Antworten zu allen Fragen sind bezirksweise nach 16 Merkmalen (u. a. Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Berufstätigkeit) auswertbar. Die Ergebnisse der Bezirksauswertung bieten Anknüpfungspunkte, die Anstrengungen zur Verbesserung der Kundenfreundlichkeit gezielt weiter zu verstärken. Den Handelnden vor Ort werden damit Hinweise für ihre Arbeit und ihre Prioritätensetzungen gegeben.

Ausgewählte Ergebnisse:

In Bezug auf die Verwaltung zeigen die Ergebnisse der Befragungen einerseits, dass die Verwaltungsreform auf dem richtigen Weg ist, andererseits, dass die Reformen tatsächlich notwendig sind. Aus Sicht der Hamburger ist ihre Verwaltung bürgerfreundlich, kompetent und modern, allerdings noch zu wenig übersichtlich und nicht schnell und sparsam genug.

­ Im Vergleich mit den Befragungen in den Jahren 2000 und 2003 fällt die Einschätzung der Hamburger Bürger noch positiver aus. Zufrieden mit der Erledigung ihres Anliegens durch die öffentliche Verwaltung bei ihrem letzten Besuch in der Dienststelle waren 59 Prozent der Bürger, unzufrieden lediglich 15 Prozent der Befragten;