Steuer

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2008

Die HPA hat erklärt, die Vergabe der Ingenieurleistungen sei aufgrund personeller Engpässe infolge personalwirtschaftlicher Vorgaben unvermeidbar gewesen. Im Zuge der Ausgliederung der HPA als Anstalt öffentlichen Rechts seien die Funktionen für eine Besetzung durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inzwischen ausgeschrieben und seit Jahresbeginn 2007 neu besetzt worden. Die Ingenieurverträge seien ausgelaufen.

Mängel bei der Vorbereitung und Steuerung der Gesamtmaßnahme führten zu fehlerhaften Kostenermittlungen, zeitlichen Verzögerungen sowie vermeidbaren Ausgaben.

Ausreichend ausgearbeitete Variantenbetrachtungen wurden nicht durchgeführt.

Durch Mängel im Leistungsverzeichnis kam es zu vermeidbaren Mehrkosten von rund 210.000 Euro.

Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Hamburg Messe am jetzigen Standort sind Baumaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur vorgesehen bzw. zum Teil realisiert worden.

Hierzu gehören im Wesentlichen die Umgestaltungen im Bereich der Gnadenkirche, der Bau einer Gleisunterführung am Bahnhof Sternschanze sowie der Rück-, Um- und Neubau von Straßen und Nebenflächen.

Veranschlagung

Der Senat hat der Bürgerschaft im Januar 2003 über die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Zusammenhang mit dem Ausbau der Messe berichtet.

Der Bürgerschaft wurden insgesamt neun Maßnahmen an unterschiedlichen Standorten mit Gesamtkosten von 22,2 Mio. Euro genannt.

Aufgeführt waren z. B. Maßnahmen wie die Umgestaltung im Bereich der Gnadenkirche mit voraussichtlichen 5,4 Mio. Euro und die Unterführung am Bahnhof Sternschanze mit voraussichtlich 5,0 Mio. Euro.

Die Maßnahmen werden seit dem Haushaltsjahr 2004 beim Titel 7100.741.01 „Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur im Zusammenhang mit dem Ausbau der Hamburg Messe" veran1

Vgl. Bürgerschaftsdrucksache 17/2061 vom 14. Januar 2003.

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2008 schlagt. Die für die „Umgestaltung Karolinenstraße / Rentzelstraße / St. Petersburger Straße" im Verlauf des Haushaltsjahres 2004 aufgestellte Haushalts- und Ausführungsunterlage ­ Bau (HU/AUBau) weist Kosten von 6,8 Mio. Euro aus. Die Kosten für die „Umgestaltung im Bereich Gnadenkirche" wurden von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) auf rund 6,9 Mio. Euro, die für die „Unterführung Sternschanze" auf rund 8,4 Mio. Euro geschätzt.

Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Einzelmaßnahmen dürfen erst dann veranschlagt werden, wenn eine Haushaltsunterlage ­ Bau (HU-Bau) vorliegt (§ 24 Absatz 1 LHO). Die HU-Bau begründet Art und Umfang der notwendigen Ausgaben für eine Maßnahme und dokumentiert ihre Etatreife. Daher sind Ausnahmen von der Vorlagepflicht nur zulässig, wenn es im Einzelfall nicht möglich ist, die Unterlagen rechtzeitig fertigzustellen, und aus der späteren Veranschlagung Hamburg ein Nachteil erwachsen würde. Die Notwendigkeit einer Ausnahme ist in den Erläuterungen des Haushaltsplans zu begründen. Solange keine genehmigte HU-Bau vorliegt, sind Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gesperrt (§ 24 Absatz 3 LHO, Verwaltungsvorschriften (VV) Nr. 7 zu §§ 24, 54 LHO).

In Globaltiteln dürfen Tief- und sonstige Ingenieurbaumaßnahmen sowie Landschaftsbaumaßnahmen nach VV Nrn. 1.1, 1.2 zu §§ 24 und 54 LHO grundsätzlich nur dann veranschlagt werden, wenn die Betragsgrenze von 2,5 Mio. Euro für die Maßnahmen nicht überschritten wird. Andernfalls sind diese Maßnahmen einzeln zu veranschlagen. Diese haushaltsrechtliche Verpflichtung hat zum Ziel, der Bürgerschaft durch eine HU-Bau nach § 24 LHO mit u.a. bautechnischen Einzelheiten, Plänen und Kostenberechnungen eine aussagefähige und transparente Entscheidungsgrundlage zu liefern. Damit soll verhindert werden, dass die Verwaltung bei Maßnahmen von erheblicher Größenordnung ­ ohne ihre Ausgestaltung in der Qualität einer HU-Bau zu belegen ­ sich einen unzulässigen finanziellen und inhaltlichen Spielraum für Entscheidungen schafft, die nur der Bürgerschaft zustehen. Zudem wird hierdurch erreicht, dass haushaltsrechtliche Pflichten infolge Planungs- und Kostenänderungen nicht aufgrund fehlender Bezugsunterlagen umgangen werden.

Die Kosten für die Maßnahmen „Karolinenstraße / Rentzelstraße/ St. Petersburger Straße", „Umgestaltung im Bereich Gnadenkirche" und „Unterführung Sternschanze" überschreiten jeweils diese Betragsgrenze für eine Globalveranschlagung. Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) hat diese Maßnahmen zusammen mit Infrastrukturmaßnahmen, deren Kosten unter 2,5 Mio. Euro liegen,2 bei einem Titel veranschlagt. Die BWA hat dazu mitgeteilt, sie habe die Maßnahmen bei einem Einzeltitel veranschlagen wollen.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die BWA die dafür einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorgaben nicht beachtet und den Titel wie einen Globaltitel veranschlagt und bewirtschaftet hat: Haushaltsrechtliche Vorgaben wurden nicht beachtet

Z.B. „Verlegung der Lagerstraße, Weg zur Grabenstraße".