Geplante Verlagerung der unteren Verkehrsbehörde

Im Vertrag über die Zusammenarbeit in der 19. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen GAL und CDU wird von einer Verlagerung der unteren Straßenverkehrsbehörde gesprochen.

Ich frage den Senat:

In Hamburg werden die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde überwiegend von der Behörde für Inneres wahrgenommen. Neben den ministeriellen Aufgaben und den Aufgaben der obersten Landesbehörde sind die Verkehrsdirektion der Polizei und der Landesbetrieb Verkehr mit zentralen beziehungsweise übergreifenden straßenverkehrsbehördlichen Aufgaben betraut. Alle anderen straßenverkehrsbehördlichen Aufgaben vor Ort werden von den Polizeikommissariaten als sogenannte Untere Straßenverkehrsbehörde wahrgenommen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Über wie viele Stellen welcher Wertigkeiten verfügte der Bereich der unteren Straßenverkehrbehörde zum 01.01.2008?

Zum 1. Januar 2008 verfügte die Polizei über 50 Stellen mit der Aufgabe „Sachbearbeitung/Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten" in der Wertigkeit A7 bis A11.

Die in diesem Tätigkeitsfeld arbeitenden Mitarbeiter nehmen neben straßenverkehrsbehördlichen Aufgaben auch Aufgaben des polizeilichen Vollzuges wahr.

2. Mit wie vielen Personen waren diese Stellen zum 01.01.2008 besetzt (bitte aufschlüsseln nach Vollzeit und Teilzeitstellen)?

Die Stellen waren mit 46 Vollzeit- und acht Teilzeitbeschäftigten besetzt.

3. Wie viele Stellen waren zum 01.01.2008 davon unbesetzt?

Es war ein Stellenanteil von 0,0334 unbesetzt.

4. Wann sollen die Beschäftigten in ihre neuen Dienstorte in den Bezirken überführt werden?

5. Plant der Senat, Teile/Mitarbeiter der unteren Straßenverkehrsbehörde aus dem jetzigen Aufgabenbereich herauszulösen und in der Fachbehörde zu belassen?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.