Integration

Die Modernisierung der Hamburger Staatsanwaltschaft

Der frühere Generalstaatsanwalt Dr. Arno Weinert hat bei seiner Verabschiedung beklagt, daß die Neuorganisation undTechnisierung der Hamburger Staatsanwaltschaft aufgrund von Bürokratiehemmnissen noch nicht abgeschlossen sei, wodurch die Erledigung der täglichen Arbeit erheblich leide. Dieser Vorwurf ist deshalb besonders schwerwiegend, weil sich die Staatsanwaltschaft seit längerer Zeit am Rande ihrer Arbeitskapazität befindet. Die Effektivität ihrer Arbeit hängt wesentlich von der zügigen räumlichen Konzentration der einzelnen Abteilungen ab, ohne sie kann die Staatsanwaltschaft nicht ingesamt vernetzt und MESTA sinnvoll genutzt werden. Auch die Motivation der Mitarbeiter leidet, weil die Ermittlungstätigkeit ohne den Einsatz von MESTA erheblich länger dauert und jeder Tag Verspätung Nachteile für die Innere Sicherheit bringt.

Wir fragen den Senat:

1. Warum konnte die Technisierung und Neuorganisation der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen werden? Wann wird die geplante Technisierung und Neuorganisation voraussichtlich beendet sein? Auf welche Höhe werden die hierfür anfallenden Gesamtkosten beziffert?

Ein Abschluß der EDV-Ausstattung und der Neuorganisation der Staatsanwaltschaft bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt war zu keiner Zeit vorgesehen und angesichts des Umfangs dieses Reformvorhabens auch weder möglich noch zu erwarten. Die in mehrfacher Hinsicht innovative und ganzheitliche Automationslösung MESTA, deren Entwicklung mit Verwaltungsabkommen vom 20. November 1996 zwischen den Ländern Schleswig-Holstein, Brandenburg und Hessen sowie der Freien und Hansestadt Hamburg vereinbart worden ist, stellt eine unabdingbare Voraussetzung für die umfassende Automationsunterstützung dar und bietet zugleich den Rahmen für die effektivere Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation der Staatsanwaltschaft. Sie konnte nach zügiger Entwicklung bereits im Dezember 1998 abgenommen werden, nachdem etwa ein Jahr zuvor mit der Einführung desVerfahrens in der Zentralkartei der Staatsanwaltschaft begonnen worden war. MESTA ist inzwischen in zahlreichen weiteren Arbeitsbereichen der Hamburger Staatsanwaltschaft eingeführt worden.

In mehreren Fachgruppen des Projekts zur Neuorganisation und Automationsunterstützung der Staatsanwaltschaft sind zeitgleich Konzepte zur Neuorganisation sowie zur räumlichen Integration der auf zahlreiche Dienstgebäude zersplitterten Behörde erarbeitet worden.Mit der Pilotierung bzw.Umsetzung dieser Konzepte ist in Teilen bereits begonnen worden. Die vollständige Realisierung ist von verschiedenen Faktoren wie z. B. dem Abschluß der Pilotierung der Einheitssachbearbeitung und der Klärung hiermit im Zusammenhang stehender vergütungsrechtlicher Fragen abhängig. Der Senat hat die Bürgerschaft hierüber bereits mehrfach unterrichtet, siehe Antworten des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/651 und auf die Große Anfrage Drucksache 16/991 sowie Bericht des Rechtsausschusses über das Thema MESTA-Projekt Staatsanwaltschaften Drucksache 16/873.

2. In welchen Gebäuden wird die Staatsanwaltschaft nach der Neuorganisation abschließend räumlich untergebracht sein? Wann werden alle Abteilungen der Staatsanwaltschaft miteinander vernetzt sein?

Die Staatsanwaltschaft soll nach Abschluß der Neuorganisation mit ca. 170 Personen im Gebäude Gorch-Fock-Wall 15, mit ca.180 Personen im Gebäude Johannes-Brahms-Platz 12/14, mit ca.140 Personen im Gebäude Kaiser-Wilhelm-Straße 100, mit ca. 60 Personen im Gebäude Kaiser-WilhelmStraße 50 und mit etwa zehn Personen im Strafjustizgebäude Sievekingplatz 3 untergebracht sein. Es ist vorgesehen, dass nach dem Bezug des Gebäudes Kaiser-Wilhelm-Straße 100 mit Ausnahme der im Strafjustizgebäude tätigen Mitarbeiter der Asservatenstelle und des Archivs alle Abteilungen der Staatsanwaltschaft für den Gebrauch elektronischer Kommunikationsmittel miteinander vernetzt sein werden.

3. Wann waren die Planungen für den Umzug des Sozialgerichts in den Kapstadtring abgeschlossen? Wann ist mit welchen Umbaumaßnahmen für den Einzug des Sozialgerichts in den Kapstadtring begonnen worden, und wann werden diese abgeschlossen sein?

Die vorbereitenden Planungen wurden in der zweiten Hälfte des Jahres 1998 abgeschlossen. Mit den Umbaumaßnahmen wird am 1. Juni 1999 begonnen. Sie werden voraussichtlich Ende Oktober 1999, eventuell auch erst im November 1999 abgeschlossen sein. Auf der Grundlage dieser Daten werden die exakten Umzugsplanungen gegenwärtig vervollständigt.

4. Wie hoch werden die Kosten für den Umbau der Räumlichkeiten am Kapstadtring 1 geschätzt? Wie hoch sind die Anteile, die vom Vermieter und die von der Behörde hierfür getragen werden?

Siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/771, dort zu 8. Allerdings wird auf der Grundlage des bisherigen Planungsstandes von Kosten in Höhe von ca. 3,2 Millionen DM ausgegangen, die zu etwa zwei Drittel vom Vermieter, zu etwa ein Drittel von der zuständigen Behörde getragen werden.

5. Welche Kosten sind durch den Umzug der zwei großen Strafkammern, des Schiffsregisters sowie des Ausbildungszentrums aus dem Kapstadtring entstanden?

Keine. Die erfragten Umzüge haben bislang noch nicht stattgefunden. Im übrigen siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/771, dort zu 9.

6. Haben diese Kosten, die vom Projekt „Neuorganisation und Automationsunterstützung der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht" getragen werden müssen, zu einer Verzögerung der Modernisierung der Staatsanwaltschaft geführt? Wenn ja: In welchem Bereich und in welchem Umfang? Wenn nein: Wie sollten diese Mittel ursprünglich verwendet werden?

Nein. Siehe im übrigen die Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Drucksache 15/1245.

7. Wann und mit welchem Inhalt haben Gespräche zwischen Präses der Sozialbehörde, Frau Roth, den Präsidentinnen und Präsidenten der Sozialgerichte sowie Vertretern des Personalrats und des Richterrats stattgefunden mit dem Ziel, eine Beschleunigung des Umzugs der Sozialgerichte zu bewirken?

Der zeitliche Ablauf des Umzugs ist in erster Linie von der Durchführung der Umbaumaßnahmen abhängig. Begleitend zu den entsprechenden Planungen hat es laufend Gespräche der zuständigen Behördenleitung mit den Beteiligten über den Fortschritt des Umzugsvorhabens gegeben.

8. Wann wird das Sozialgericht in den Kapstadtring 1 einziehen? In welchem Umfang wird sich dann das Sozialgericht gegenüber seinem alten Standort räumlich verbessern? Wie ist diese räumliche Vergrößerung begründet? Hat hierbei der Umstand, dass das Sozialgericht ursprünglich nicht in den Kapstadtring umziehen wollte, eine Rolle gespielt? Wenn ja: Welche?

Der Sozialgerichtsbarkeit wird am Kapstadtring eine Gesamtfläche von 4480 m2 zur Verfügung stehen.

Bei einem Verbleib am bisherigen Standort würde unter Einbeziehung des fünften Stockwerks nur eine Gesamtfläche von 4155 m2 genutzt werden können.

Der Umstand, dass das Landessozialgericht und das Sozialgericht an den Umzug hinsichtlich der Unterbringung bestimmte Anforderungen gestellt haben, hat für die Erweiterung der Nutzflächen keine Rolle gespielt.

Die Erweiterung wird nur durch die baulichen Gegebenheiten des Gebäudes Kapstadtring, insbesondere Beschränkungen der möglichen Raumzuschnitte durch feuerpolizeiliche Erfordernisse, verursacht.

Ein konkreter Zeitpunkt für den Einzug kann noch nicht benannt werden.

Im übrigen siehe Antwort zu 3.

9. Auf welche Höhe belaufen sich nunmehr die Mietkosten für die von der Staatsanwaltschaft seit August 1997 bzw. März 1998 geräumten und leerstehenden Stockwerke am Kapstadtring 1?

Siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/651, dort zu 3.

10. Auf welche Höhe werden sich voraussichtlich die Gesamtkosten für den Umzug des Sozialgerichts zum Kapstadtring belaufen?

11. Wann wird das von den Sozialgerichten zu räumende Gebäude in der Kaiser-WilhelmStraße 100 für die Staatsanwaltschaft bezugsfertig sein? Sind auch hier bauliche Veränderungen notwendig? Wenn ja: Welche und auf welche Höhe werden diese Kosten geschätzt? Mit welchen Kosten wird dieser Umzug verbunden sein?

Die im Gebäude Kaiser-Wilhelm-Straße 100 belegenen Räume werden etwa vier Monate nach dem Auszug der Sozialgerichte für die Staatsanwaltschaft bezugsfertig sein. Eine exakte Angabe aller entstehenden Kosten ist nach gegenwärtigem Planungsstand nicht möglich.

12. Wie hoch sind die bisherigen Kosten für den Umzug der Staatsanwaltschaft vom Kapstadtring in die Räumlichkeiten in der Kaiser-Wilhelm-Straße 50, deren Anmietung und Bewirtschaftung? Was soll künftig mit diesen Räumlichkeiten geschehen?

Siehe zunächst Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/771, dort zu 10.

Die bisherigen Umzugskosten belaufen sich auf rund 36 000 DM, die Bewirtschaftungskosten betrugen 1997 und 1998 etwa 8700 DM. Die Anmietung, in der dieWirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaft untergebracht sind, bleibt bestehen. Sie ist Bestandteil der räumlichen Konzentration der Staatsanwaltschaft.

13. Die in Ziffer 9 genannten Umzugs-, Miet- und Bewirtschaftungskosten sind bisher von einem Fonds zur Effizienzsteigerung zwischenfinanziert worden (siehe Drucksache 16/771).

Bis wann und durch welche Maßnahmen sollen diese Kosten durch die Staatsanwaltschaft erstattet werden? Sind hierfür auch Personalkürzungen bei der Staatsanwaltschaft geplant?

Aus dem Effizienzsteigerungsfonds sind nur die Umzugs- und Mietkosten, nicht jedoch die Bewirtschaftungskosten zwischenfinanziert worden (1997 und 1998 insgesamt rund 1 Million DM). Die Refinanzierung erfolgt 1999 und 2000 durch Absetzung von jeweils rund 0,5 Millionen DM im Kontenrahmen für Dienstbezüge des Einzelplans 2. Außerdem wird der Kontenrahmen ab 1999 in Höhe der Anmietungskosten für das Gebäude Kaiser-Wilhelm-Straße 50 abgesenkt. Als Ergebnis der GMO-Studie können auch Personalkürzungen im Bereich der Staatsanwaltschaft nicht dauerhaft ausgeschlossen werden.

14. Welche Pläne gibt es zur Neustrukturierung der Hamburger Staatsanwaltschaft? Ist es richtig, dass die Zahl der Amtsanwälte erheblich erhöht werden soll? Wenn ja: Um wie viele Stellen und zu Lasten welcher Abteilungen? Sollen Abteilungen zusammengeschlossen werden? Wenn ja:Welche und wie soll sich dies personell auf die jeweiligen Abteilungen auswirken?

Das von dem Projekt zur Neuorganisation und Automationsunterstützung der Staatsanwaltschaft erarbeitete Konzept zur Neuorganisation dieser Behörde beinhaltet folgende Schwerpunkte:

­ Neuordnung des Ermittlungsbereichs,

­ Schaffung eines zentralen Vollstreckungsbereichs,

­ Einrichtung einer Hauptabteilung Amtsanwaltschaft,

­ Einführung eines zentralen Verwaltungsbereichs und

­ Neukonzeption der Aufgabenstruktur in den Hauptabteilungen.

Dabei ist vorgesehen, bis zu zehn Staatsanwaltschaftsstellen überwiegend aus den allgemeinen Abteilungen in den Bereich der Amtsanwaltschaft zu verlagern.Weitergehend sollen in einem neu zu schaffenden zentralen Vollstreckungsbereich die zukünftig nach Buchstabenbereichen zuständigen 28

Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft zusammengefaßt werden. Bei der Neuordnung des Ermittlungsbereichs sollen die Hauptabteilungen nach fachlichen Aufgabenbereichen als räumliche Einheiten mit verstärkter Eigenständigkeit und Ressourcenverantwortlichkeit eingerichtet werden. Die Zuständigkeit der Amtsanwälte soll erweitert und ihre Anzahl durch die Umwandlung von Staatsanwaltstellen erhöht werden. Die zukünftigen Amtsanwaltsabteilungen werden in einer Hauptabteilung zusammengefaßt.

15. Wann werden die drei Staatsanwälte, die für die Bereiche Neuorganisation und Automation vollständig von der Ermittlungstätigkeit freigestellt wurden, diese Aufgabe wieder ganz oder teilweise aufnehmen?

Es ist beabsichtigt, die Staatsanwälte bereits vor Projektende insoweit wieder in die originären Aufgaben der Staatsanwaltschaft einzubeziehen, wie es die Projektarbeiten zulassen. Aufgrund des bisherigen Projektfortschritts wird dies voraussichtlich schon im laufenden Jahr möglich sein. Allerdings nehmen die für die Projektarbeit abgestellten Staatsanwälte auch laufend Aufgaben (z.B. die Mitwirkung im Rahmen des MESTA-Länderverbundes, Organisations- und Ausbildungsangelegenheiten) wahr, die auch nach Abschluß des Projekts weiterhin von Staatsanwälten wahrgenommen werden müssen. Im übrigen siehe den Bericht des Rechtsausschusses über das Thema MESTA-Projekt Staatsanwaltschaften.

16. Wie und wo sind derzeit die IuK-Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft untergebracht? Wie werden diese Mitarbeiter besoldet? Ist es richtig, dass hochqualifizierte EDV-Spezialisten aufgrund ihrer niedrigen Bezahlung nicht weiter bei der Staatsanwaltschaft bleiben wollen bzw. schon weggegangen sind?

Das IuK-Personal der Staatsanwaltschaft ist dem Projekt „Neuorganisation und Automationsunterstützung der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg" zugeordnet und in Räumen im Gebäude Gorch-Fock-Wall 15 untergebracht. Die Mitarbeiter (Anzahl in Klammern) gehören folgenden Besoldungsgruppen an: A12 (1), A11 (2), A9 + Zulage (1), A9 (1), BAT III (1), BAT IVa (2), BAT Vb (2). Eine Stelle BAT Vb ist derzeit nicht besetzt. Zwei in der Vergangenheit bei der Staatsanwaltschaft ausgeschiedene Mitarbeiter sind im öffentlichen Dienst verblieben.

17. Wie hoch ist nunmehr der Anteil der vernetzten Arbeitsplätze bei der Staatsanwaltschaft?

Siehe Bericht des Rechtsausschusses über das Thema MESTA-Projekt Staatsanwaltschaften, Drucksache 16/873.

18. Welche Maßnahmen sind zur Steigerung der Effektivität im Vollstreckungsbereich eingeleitet worden? Sind die einzelnen Abteilungen imVollstreckungsbereich nunmehr vernetzt?

Wenn nein:Wie wird ein hinreichender Informationsaustausch zwischen ihnen gewährleistet und damit verhindert, dass sich widersprechende Entscheidungen getroffen werden (vgl. Drucksache 16/873)?

Die Effektivität imVollstreckungsbereich wird durch die Einrichtung der zentralenVollstreckungs-Hauptabteilung gesteigert. Die Arbeit der Rechtspfleger wird zudem weitestmöglich durch die Automationslösung MESTA unterstützt werden. Schließlich wird mit der in die Geldstrafenvollstreckung einbezogenen Justizkasse eine gemeinsame EDV-Schnittstelle realisiert, die einen umfassenden Datenaustausch ermöglicht. Die einzelnen Abteilungen zugeordneten Rechtspfleger sind untereinander noch nicht vernetzt. Widersprechende Entscheidungen werden bis zur Neuorganisation des Vollstreckungsbereichs durch Ermittlung weiterer Vollstreckungsverfahren, Sachstandsanfragen und Aktenanforderungen vermieden.

19. Seit wann und in welchen Abteilungen gibt es bei der Staatsanwaltschaft den Einheitssachbearbeiter? Wann wird der Schreibdienst endgültig von den Einheitssachbearbeitern abgelöst sein? Wie viele Einheitssachbearbeiter gibt es jetzt, und wie viele wird es nach Abschluß der Neuorganisation geben? Wie viele sind bzw. werden davon neue Mitarbeiter sein? Welche Kosten hat dieses Qualifizierungsprogramm bisher verursacht, und welche Kosteneinsparungen werden zukünftig hiermit jährlich verbunden sein?

Seit Juni 1998 wird in sieben Abteilungen der Staatsanwaltschaft (Abteilungen 60 bis 62, 65 bis 67 und 71) neben dem EDV-Verfahren MESTA auch die Einheitssachbearbeitung pilotiert. Ziel ist es, nach flächendeckender Vereinbarung von MESTA die Einheitssachbearbeitung möglichst vollständig in allen Unterstützungsbereichen der Staatsanwaltschaft einzuführen.

Der Schreibdienst wird nach Abschluß der Neuorganisation weitestgehend durch die Einheitssachbearbeitung abgelöst werden.Voraussichtlich werden in einigen Serviceteams Arbeitsplätze für LangtextSchreibkräfte verbleiben.

Die Einheitssachbearbeitung wird mit dem vorhandenen Personalbestand oder im Rahmen der üblichen Fluktuation umgesetzt werden. Das Qualifizierungsprogramm hat bisher Kosten in Höhe von rund 16 500 DM (Unterrichtsvergütung) verursacht. Die mit der Einführung der Einheitssachbearbeitung verbundenen Kosteneinsparungen können zur Zeit noch nicht beziffert werden.