Anhörung vermeintlich guineischer Staatsbürger

Mitarbeiter deutscher Ausländerbehörden, darunter auch die der Freien und Hansestadt Hamburg, haben im Juli 2007 laut Presseberichten und Aussagen des Leiters der Ausländerbehörde Dortmund, Frank Binder, Ausweispapiere in Guinea erstanden. Dabei handelt es sich um Ausweispapiere hier lebender Bürger, deren Herkunft nicht vollständig geklärt beziehungsweise festgestellt ist und sich lediglich auf undurchsichtige und ungenaue Vermutungen einer Delegation aus Guinea ­ von der selbst der guineische Außenminister sowie der Premierminister nichts wussten ­ stützt, die gegen Bezahlung Informationen herausgab.

Der Senat teilte in der Antwort auf die Drs. 19/1775 mit, dass Geldmittel an eine nicht konkret erwähnte guineische Delegation zur vermeintlichen Ermittlung der guineischen Staatsbürgerschaft vonseiten der Hamburger Ausländerbehörde gezahlt wurden. Nach einem Bericht von Transparency International vom November 2006 ist Guinea das korrupteste Land Afrikas. Zudem fand am 22. Dezember 2008 ein Militärputsch in Guinea statt und bestehende Institutionen des Staates wurden aufgelöst.

Deshalb frage ich den Senat:

1. Wie viele konkrete Abschiebungen sind auf Grundlage der beschafften Papiere seit der Senatsantwort (Drs. 19/1775) am 19.12.2008 beziehungsweise seit dem Militärputsch am 22.12.2008 durchgeführt worden beziehungsweise sollen in nächster Zeit abgeschoben werden?

Keine.

Seit wann hielten sich die betroffenen Personen in der BRD auf?

Wie alt waren die betroffenen Personen?

Gab es unter den betroffenen Personen welche, die in Deutschland geboren oder/und aufgewachsen sind?

Gab es unter den betroffenen Personen verheiratete Frauen oder Männer?

Wenn ja, wie viele?

Falls ja: Wie viele dieser verheirateten Frauen oder Männer haben Kinder, die in der BRD beziehungsweise Hamburg lebten beziehungsweise noch leben?

Entfällt.

2. Das Verwaltungsgericht Lüneburg beschloss in einem Urteil vom 22.10.2008, dass Vorführungen und Anhörungen zur Feststellung der Staatsangehörigkeit rechtsstaatlich zweifelhaft sind, wenn sie mit Geldzahlungen an Delegationsmitglieder verbunden sind, die aus einem Land kommen, in dem solche Zahlungen (Korruption) üblich sind; außerdem lasse die Staatsangehörigkeit sich nicht anhand von Kopfform und Sprache feststellen. Weshalb wurden trotz des Urteils dennoch die Abschiebungen angestrebt beziehungsweise durchgeführt?

Siehe Antwort zu 1. Im Übrigen vergleiche Drs. 19/2014.

3. Für den 14.05.2009 hat eine vermeintlich aus Guinea stammende betroffene Person eine „Anordnung der Vorführung bei dem Botschafter von Guinea in Dortmund" bekommen. Wird ein Mitarbeiter der Hamburger Ausländerbehörde bei der Anhörung dabei sein?

Nein.

Sind in Hamburg lebende Betroffene aus dem Personenkreis zur Teilnahme an derselben beziehungsweise weiteren Anhörungen aufgefordert?

Nach Kenntnis der zuständigen Behörde: Nein.

4. Gibt es derzeit einen Abschiebestopp für Guinea?

Wenn nicht: Weshalb nicht?

Wenn ja: Warum?

Wegen der gegenwärtig unklaren Rückübernahmebereitschaft finden derzeit keine Rückführungen nach Guinea statt.

5. Gibt es Vereinbarungen beziehungsweise Absprachen bezüglich der Abschiebungen zwischen der Regierung Guineas und bundesdeutschen (speziell Hamburger) Behörden?

Zwischen Hamburger Behörden und der Regierung Guineas gibt es derzeit keine Vereinbarungen beziehungsweise Absprachen hinsichtlich der Rückführung ausreisepflichtiger guineischer Staatsangehöriger. Ob andere deutsche Behörden derartige Absprachen getroffen haben, ist nicht bekannt.