Ausbildung

Gemeint sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen.

b) In welchen Abteilungen kommt dieses Personal hauptsächlich zum Einsatz? Bitte prozentuale Verhältnisse zum absoluten Einsatz aller im UKE eingesetzten nicht beim UKE angestellten Personen?

Der Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Zeitarbeitsfirmen in den Dienstarten Pflegedienst und Funktionsdienst erfolgt im UKE hauptsächlich im Zentrum für Anästhesiologie und Intensivmedizin, im Zentrum für Innere Medizin, im Zentrum für Operative Medizin sowie in der Zentralen OP-Organisation.

Die abgefragten Prozentangaben können in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht erhoben werden.

c) Sind auch andere Berufsgruppen außer Pflegekräften durch den Einsatz von Fremdfirmen betroffen und wenn ja welche?

Ja. Ein Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Zeitarbeitsfirmen erfolgt insbesondere in den Dienstarten Pflegedienst, Funktionsdienst, Medizinischtechnischer Dienst sowie Verwaltungsdienst.

d) Mit welchen Zeitarbeitsfirmen hat das UKE Verträge abgeschlossen und welche Kosten entstehen jährlich dadurch?

Das UKE hat mit circa 25 Zeitarbeitsfirmen Rahmenverträge abgeschlossen. Von näheren Angaben sieht der Senat zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des UKE und der betroffenen Drittfirmen ab.

e) Gibt es ein spezielles Personalausfallmanagement im UKE und gegebenenfalls wie funktioniert das?

Zur Kompensation von kurzfristigen Personalausfällen bestehen seit mehreren Jahren ein Intensivpflegepool für die Klinik für Intensivmedizin sowie ein weiterer Pflegepool für die Normalpflegestationen. Zudem besteht ergänzend ein Pool mit angelernten Kräften wie zum Beispiel studentischen Aushilfskräften und Zivildienstleistenden. Zur Deckung darüber hinausgehender Bedarfe werden in einem geregelten Verfahren des Fremdpersonalmanagements Zeitarbeitsfirmen eingeschaltet.

11) Die Frage 16 erbittet Antworten über die Entwicklung der Gefährdungsanzeigen. Geantwortet wurde, dass die Daten statistisch nicht erfasst würden.

a) Wie kann die UKE-Leitung eine Einschätzung über die Situationen treffen, wenn sie sich keinen Überblick über die Gefährdungsanzeigen verschafft und anhand von Statistiken Lösungen ­ sofern sie nicht konkret individuell für die der anzeigende Person gelöst werden kann ­ finden?

b) Wie ist in diesem Zusammenhang das Berichtswesen an den UKEVorstand organisiert?

Der Vorstand erhält einen Überblick und eine Einschätzung der Arbeitssituation und -belastung der Mitarbeiter über Berichte der jeweils zuständigen Leitungen der betroffenen Bereiche. Diese Berichte werden, soweit nicht bereits im jeweiligen Bereich eine Lösung gefunden werden kann, in dem zuständigen Vorstandsbereich im Hinblick auf Abhilfemöglichkeiten erörtert. Die Berichterstattung an das jeweils zuständige Vorstandsmitglied erfolgt entweder durch Einzelmitteilungen oder im Rahmen der regelmäßigen Dienstbesprechungen der Pflegedienstleitungen und der kaufmännischen Leitungen mit dem für sie zuständigen Vorstandsmitglied.

12) In der Antwort auf Frage 18 der Kleinen Anfrage, Drs. 19/3029, gibt der Senat an, dass es fünf Bettenkoordinatoren und -koordinatorinnen im UKE gibt.

a) Welche Berufsgruppe wurde mit der Bettenkoordination betraut und über welche Zusatzqualifikationen verfügen sie?

b) Wie ist das Weisungsverhältnis zwischen ihnen und den Klinikoberärztinnen und -ärzten?

Eine spezielle berufliche Ausbildung oder Qualifikation zum „Bettenkoordinator" existiert nicht. Die Aufgabe der Bettenkoordinatoren wird durch langjährig in den Zentren des UKE erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ärztlichen Dienstes und des Pflegedienstes wahrgenommen. Durch die Oberärztinnen und Oberärzte erfolgt die fachliche Beurteilung bei der Festlegung der Reihenfolge der elektiv (geplant) aufzunehmenden Patienten.

13) Der Senat antwortete in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 29. Mai 2009, dass Pflegefachkräfte bei einer personellen Unterbesetzung angewiesen werden, zuerst auf sogenannte Serviceleistungen zu verzichten. Diese seien unter anderem Waschen, Drehen und Aufstellen der Patienten und Patientinnen. Der Begriff „Serviceleistungen" impliziert, als wenn es sich hierbei um zusätzliche, durchaus verzichtbare Maßnahmen handelt. Waschen, Drehen und Aufstellen eines Patienten oder einer Patientin sind aber sehr wohl medizinisch nötig, um zum Beispiel Druckstellen oder Thrombosen zu verhindern und hygienischen Ansprüchen zu genügen.

a) Wie bewertet der Senat, dass die personelle Unterbesetzung im UKE dazu führt, dass medizinisch notwendige Maßnahmen zurückgefahren werden?

b) Wie verträgt sich diese Aussage mit der abschlägigen Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage, Drs. 19/3029, ob UKE-Patienten und -Patientinnen Gefahr laufen, nicht richtig behandelt zu werden?

Alle notwendigen Elemente der Versorgung der Patientinnen und Patienten werden auch bei unvorhersehbaren, kurzfristigen Personalausfällen oder -engpässen eingehalten. Lediglich über das obligatorische Maß hinausgehende Leistungen müssen in diesen Situationen eingeschränkt werden.

14)

a) Trifft es zu, dass es nach der Auslagerung der Sterilisation häufiger dazu kommt, dass OP-Besteck nicht ausreichend sterilisiert ist, erneut in die Sterilisation muss und es daher zu Verzögerungen von OP-Terminen kommt?

Nein.

b) Welche Folgen hat dies für die gegebenenfalls bereits narkotisierten Patienten und Patientinnen?

c) Wie verträgt sich diese Annahme gegebenenfalls mit der abschlägigen Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage, Drs. 19/3029, ob UKE-Patienten und -Patientinnen Gefahr laufen, nicht richtig behandelt zu werden?

Entfällt.

15) In der Vergangenheit hat das Amt für Arbeitsschutz bereits mehrfach Bußgelder gegen einzelne Personen verhängt, weil gegen Maßnahmen des Arbeitsschutzes verstoßen wurde.

a) Wie hoch waren diese Bußgelder jeweils (letzte fünf Jahre)?

b) Trifft es zu, dass nicht die betroffenen Personen die Bußgelder zahlen mussten, sondern das UKE und damit der/die Steuerzahler/-in dafür aufgekommen ist?

c) Um welche Summe handelt es sich insgesamt (letzte fünf Jahre)?

Soweit in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand feststellbar, hat es lediglich einen Fall gegeben, in dem das Amt für Arbeitsschutz ein Bußgeld gegen ein Mitglied des Vorstands des UKE festgesetzt hat, und zwar im Jahr 2008 wegen eines Verstoßes gegen gesetzliche Arbeitszeitregelungen im ärztlichen Dienst der Anästhesiologie. Gegen das Vorstandsmitglied des UKE, das in Vertretung des UKE die Letztverantwortung für diesen Verstoß übernommen hatte, wurde ein Bußgeld in Höhe von 5.700 Euro festgesetzt. Dieses wurde nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch das UKE als juristische Person getragen, da es sich bei dem in Rede stehenden Vorwurf nicht um ein persönlich vorwerfbares schuldhaftes Verhalten des Vorstandsmitgliedes handelte.

d) Wenn dies nicht der Fall ist: Wurde dies vor 2004 so gehandhabt?

Entfällt.