Rehabilitation

HmbPsychKG geregelten Vorschriften zur Fixierung, einige notwendige Änderungen z. B. in Bezug auf die Dokumentation der Fixierungen und die Überwachung während der Fixierung.

Für die Aufsichtskommission war es etwas überraschend, wie lange die betroffenen Einrichtungen benötigten, um sich auf diese Änderung einzustellen und z. B. neue Formblätter für die Fixierung zu entwickeln.

Nach wie vor kann es bis zu mehreren Wochen dauern, bis nach einer gerichtlichen Anhörung die schriftlichen Beschlüsse in den Krankenhäusern eintreffen. Die Aufsichtskommission sieht hier ­ wie auch schon in den Jahren zuvor ­ dringenden Handlungsbedarf.

II. 1. Abteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie des Klinikums Nord ­ Betriebsteil Ochsenzoll

Die Aufsichtskommission hat im Berichtszeitraum ihren Besuchsrhythmus für das Klinikum Nord ­ Betriebsteil Ochsenzoll geändert. Während sie bisher die psychiatrischen Abteilungen des Klinikums Nord als Gesamtheit, analog den psychiatrischen Abteilungen an den anderen Krankenhäusern, nur einmal im Jahr besuchte, ist sie seit Anfang 1996 dazu übergegangen, zwei turnusmäßige Besuche im Klinikum Nord ­ Betriebsteil Ochsenzoll zu machen und jeweils bis zu drei psychiatrische Abteilungen bei den Besuchen zusammenzufassen.

Die psychiatrischen Abteilungen des Klinikums Nord versorgen nach wie vor den Großteil der Bevölkerung der Freien und Hansestadt Hamburg, wenn auch durch die Eröffnung der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie am Allgemeinen Krankenhaus Harburg 1996 das Versorgungsgebiet kleiner geworden ist. Durch die damit verbundene Reduzierung der vollstationären Betten konnte endlich, nach jahrelangen Diskussionen, die innere Sektorisierung des Krankenhauses realisiert werden. Die Aufsichtskommission begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Bedauerlicherweise mußten schon wenige Monate nach Einführung der inneren Sektorisierung, aufgrund der vom Landesbetrieb Krankenhäuser zusätzlich durchgeführten Bettenreduzierung, die Sektoren neu geschnitten und die Zuordnung der Stationen zu den Sektoren geändert werden.

Hierfür konnte die Aufsichtskommission wenig Verständnis aufbringen, da der Sinn einer inneren Sektorisierung gerade die stabilen Strukturen und Beziehungen zwischen klinischem und außerklinischem Versorgungsbereich sind, die ­ kaum im Aufbau begriffen ­ bereits wieder zerstört wurden.

Trotz oder doch gerade wegen der inneren Sektorisierung wurde im Klinikum Nord ­ Betriebsteil Ochsenzoll die Diskussion zur Spezialisierung der Versorgungsangebote versus Vollversorgungsauftrag weitergeführt. Die meisten Abteilungen befürworten zwar einerseits die innere Sektorisierung, sind aber gleichzeitig bemüht, spezielle Versorgungsangebote aufzubauen, die nicht der Sektorversorgung dienen. Hierzu gehören z. B. eine Borderline-Station und Angebote für bestimmte Nationalitäten. Die Aufsichtskommission sieht sehr wohl, dass fremdsprachliche Angebote nützlich sind, befürchtet aber auch, dass gerade solche Angebote der Integration der Patienten und Patientinnen nicht förderlich sind. Dieser Konflikt zwischen Sektorisierung und Spezialisierung wird sicherlich dauerhaft und immer wieder kritisch reflektiert werden müssen. Grundsätzlich begrüßt die Aufsichtskommission auch, dass Bestrebungen bestehen, in der III. Psychiatrischen Abteilung ein frauenspezifisches Angebot aufzubauen, wenn es denn gelingt, daß dieses Angebot wirklich auf allen Hierarchieebenen nur von Frauen geführt wird. Die Aufsichtskommission möchte aber auch betonen, dass die besondere Berücksichtigung frauenspezifischer Aspekte bei der psychiatrischen Versorgung Bestandteil der Arbeit aller psychiatrischen Abteilungen sein muß.

Die Aufsichtskommission mußte feststellen, dass durch die Zusammenlegung der Allgemeinen Krankenhäuser Heidberg und Ochsenzoll zum Klinikum Nord eine erhebliche Unruhe und Verunsicherung in das Haus hineingetragen wurde. Als Folge der Sparmaßnahmen ist es zu einer deutlichen Unterschreitung des eigentlich nach der PsychiatriePersonalverordnung notwendigen Personals gekommen.

Auch wurde zur Kostenersparnis die Auflösung kleinerer Stationen beschlossen, was sich z. B. in der Schließung der Station für klinische Frührehabilitation (Haus 7) ausdrückte. Die Psychiatrie-Personalverordnung ist ­ und dies ist unter Fachleuten eigentlich unumstritten ­ sehr bewußt von kleinen Stationen ausgegangen, um die klinisch-psychiatrische Versorgung psychisch Kranker zu optimieren.

Die Aufsichtskommission sieht die derzeitige Entwicklung im Klinikum Nord, nach den begrüßenswerten Anstrengungen der letzten Jahre, mit großer Besorgnis.

Ein ständiges Thema im Berichtszeitraum war die Anpassung der Dokumentation bei Fixierungen nach § 18 der neuen Vorgaben des novellierten Hamburgischen Unterbringungsgesetzes. Die Lösung dieses eigentlich relativ eingegrenzten Problems zog sich ­ für die Aufsichtskommission nicht nachvollziehbar ­ über zwei Jahre hin und für die Aufsichtskommission war auch wenig verständlich, warum jede psychiatrische Abteilung des Landesbetriebes Krankenhäuser ein eigenes neues Fixierungsprotokoll zu entwickeln bemüht war, anstatt die Erfahrungen der jeweils anderen zu nutzen. Letztendlich ist auch im Klinikum Nord ­ Betriebsteil Ochsenzoll ein neues Fixierungsprotokoll entwickelt worden, welches, nunmehr nach mehr als 2 Jahren des Inkrafttretens des novellierten Hamburgischen Unterbringungsgesetzes, zukünftig genutzt werden soll.

Eine ähnlich langwierige Diskussion führte die Aufsichtskommission mit dem Klinikum Nord ­ Betriebsteil Ochsenzoll in bezug auf die bei den jeweiligen Besuchen zur Verfügung gestellten statistischen Daten zur Zahl der Untergebrachten. Diese Zahlen schienen der Aufsichtskommission aus vielerlei Gründen zu ungenau, so dass sie Anfang 1996 um eine andere Zusammenstellung und Auflistung bat.

Nach Angaben des Klinikum Nord ­ Betriebsteil Ochsenzoll wurden in 1997 knapp 10 % der Patientinnen und Patienten nach § 12 HmbPsychKG eingewiesen und 2,4 % nach § 1906 BGB. In diesen Zahlen nicht enthalten sind die Patientinnen und Patienten, bei denen unmittelbar zu Beginn des stationären Aufenthaltes oder während des stationären Aufenthaltes eine Unterbringung notwendig wurde.

Die Aufsichtskommission ist von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Klinikums Nord ­ Betriebsteil Ochsenzoll mehrfach darauf hingewiesen worden, dass nach wie vor außerhamburgische außerklinische Einrichtungen genutzt werden müssen, da insbesondere für ältere, psychisch aber nicht demenzkranke Patientinnen und Patienten keine ausreichenden außerklinischen Angebote in Hamburg zur Verfügung stehen. Da diesbezüglich aber keine genauen Zahlen genannt werden konnten, hat die Aufsichtskommission das Klinikum Nord ­ Betriebsteil Ochsenzoll gebeten, entsprechende Zahlen zu erheben.

Die Aufsichtskommission hatte im Berichtszeitraum die Gelegenheit, die umgebaute und völlig renovierte geronto

psychiatrische Station in Haus 26 zu besichtigen und konnte gleichzeitig auch die noch nicht renovierte Nachbarstation in Augenschein nehmen. Die Aufsichtskommission begrüßt ausdrücklich, dass die desolate und nicht angemessene Unterbringung von alten Menschen mit der Renovierung dieser Station und der geplanten Renovierung der Nachbarstation nun endlich einen Abschluß finden wird.

2. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf

Die Aufsichtskommission hat, wie auch schon in den Jahren zuvor, gerade bei ihren Besuchen im Universitäts-Krankenhaus Eppendorf, die Frage der Verlegungen in auswärtige Krankenhäuser problematisiert. Nach Angaben des Krankenhauses wurden in 1996 elf Patientinnen und Patienten im Alter zwischen 20 und 62 Jahren und in 1997 bis Oktober 5 Patientinnen und Patienten zwischen 48 und 60 Jahren ins Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus verlegt. Die Verlegung erfolge grundsätzlich nur auf freiwilliger Basis. Erwogen würde eine Verlegung bei Patientinnen und Patienten, die einen längeren Krankenhausaufenthalt von sechs Monaten oder mehr benötigten, der im Heinrich-SengelmannKrankenhaus qualifizierter als in einer Universitätsklinik angeboten werden könnte.

Unter dem Druck der abgeschlossenen Budgetverhandlungen war auch in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf die Psychiatrie-Personalverordnung nicht mehr realisiert, und es mußten mehr Betten abgebaut werden als vorgesehen, ohne daß die geplanten zusätzlichen Tagesklinikplätze im Berichtszeitraum eingerichtet werden konnten. Der Aufsichtskommission wurde berichtet, dass es Tendenzen innerhalb der Universitätsklinik gäbe, das stationäre Angebot weiter zu reduzieren. Dies würde dann die Sektorversorgung in Frage stellen. Die Aufsichtskommission hat dies mit großer Besorgnis zu Kenntnis genommen. Das Universitäts-Krankenhaus Eppendorf war eine der ersten Universitätskliniken in Deutschland, die sich der sozialpsychiatrischen Sektorversorgung verpflichtet fühlte. Dieses wieder aufzugeben, würde nach Ansicht der Aufsichtskommission einen bedauerlichen Rückschritt in der sozialpsychiatrischen Versorgung der Hamburger Bevölkerung bedeuten.

Regelhaft angesprochen wurde bei den Besuchen ­ wie auch schon in den Jahren zuvor ­ die Behandlung von Kindern und Jugendlichen auf psychiatrischen Stationen für Erwachsene. Nach Angaben der Vertreter der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf hat die Zahl der auf den Erwachsenenstationen behandelten Kinder und Jugendlichen abgenommen, obwohl gleichzeitig der Aufnahmedruck auf die Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, gerade im zweiten Halbjahr 1997, deutlich gestiegen ist. In 1996 war ein 17-jähriger sechs Wochen vormundschaftsgerichtlich untergebracht, zwei weitere Jugendliche im Alter von 13 und 14 Jahren wurden 2­3 Tage dort behandelt. In 1997 waren bis Oktober zwei Jugendliche von 14 bzw. 17 Jahren für 5 bzw. 10 Tage auf den Stationen der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht. Die Aufsichtskommission wird die Entwicklung der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen auf Stationen der Allgemeinpsychiatrie weiterhin beobachten und bedauert, dass die geplante Krisenstation bzw. eine Umwidmung von Betten zu Krisenbetten im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie bisher nicht realisiert worden ist.

Erfreulich ist, dass die geschlossene Aufnahmestation im Erdgeschoß nun endlich auch renoviert wird. Vorübergehend hatte daher eine andere Station die Funktion der Aufnahmestation. Bei ihrem Besuch dort mußte die Aufsichtskommission allerdings bedauerlicherweise feststellen, daß die Dokumentation auf der Station in allen Angelegenheiten, die den Rechtsstatus der Patientinnen und Patienten betrafen, erhebliche Mängel aufwies, die nach Auskunft des Klinikleiters dann aber kurzfristig behoben wurden.

3. Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Allgemeinen Krankenhauses Eilbek

Im Berichtszeitraum konnte die Tagesklinik der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie Eilbek in neue Räumlichkeiten am anderen Ende des Krankenhausgeländes einziehen. Diese Entfernung wird von der Klinik als nicht nachteilig angesehen. In den neuen Räumlichkeiten stehen jetzt angemessene und rundum gelungen renovierte Räume für die tagesklinische Behandlung zur Verfügung. Durch den Auszug der Tagesklinik sind Räume im Dachgeschoß des Hauptgebäudes frei geworden. Dies hat zu einer deutlichen Entspannung der insgesamt nicht großzügigen räumlichen Situation der psychiatrischen Abteilung Eilbek geführt.

1996 hat die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie Eilbek, im Einvernehmen mit allen Beteiligten, ihren Sektor um den Stadtteil Marienthal erweitert1). Die Zusammenarbeit im Sektor wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der psychiatrischen Abteilung Eilbek immer wieder als außerordentlich positiv gelobt und zeigt deutlich, wie wichtig eine enge Kooperation zwischen klinischen und außerklinischen Versorgungsbereichen ist.

Auch die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie Eilbek hat erheblich unter den Sparmaßnahmen im Landesbetrieb Krankenhäuser zu leiden. Bedingt durch Stellenreduzierungen mußte das ergotherapeutische tagesstrukturierende Angebot auf allen Stationen reduziert werden. Auch hier waren die Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung nicht mehr eingehalten.

Bei Besuchen in der psychiatrischen Abteilung wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehrfach problematisiert, dass nach der richterlichen Anhörung die ergangenen Beschlüsse erst mit mehrwöchiger Verspätung in den Kliniken eintreffen. Auf Anregung der Aufsichtskommission haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der psychiatrischen Abteilung versucht, die Dokumentation in den Akten dahingehend zu verbessern, dass zumindest sehr exakt Datum und Ergebnis der Anhörung von den beteiligten Ärztinnen oder Ärzten aufgeschrieben werden. Ein entwickeltes Formblatt, in dem das Ergebnis der Anhörung sehr knapp dokumentiert werden könnte, wurde von den meisten Richtern leider nicht gegengezeichnet.

4. Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Allgemeinen Krankenhauses Bergedorf

Die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Allgemeinen Krankenhauses Bergedorf versorgt mit 56 Betten und 20 Tagesklinikplätzen weiterhin den Bezirk Bergedorf.

Ausführlich wurde aus Anlaß der unter III. näher beschriebenen Beschwerden und Einzelfälle mit den Vertretern der Abteilung das Thema Fixierungen angesprochen. Die Diskussion dazu war kontrovers. Beschwerden über Fixierun1 Versorgte Stadtteile jetzt: Eilbek, Wandsbek, Barmbek-Süd, Dulsberg und Marienthal gen sind an die Aufsichtskommission fast nur im Zusammenhang mit der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie Bergedorf herangetragen worden, so dass der Eindruck entstehen mußte, dass in keiner anderen psychiatrischen Abteilung in Hamburg so oft und vor allen Dingen lang dauernd fixiert wird wie dort. Die Leitung der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Allgemeinen Krankenhauses Bergedorf hat die Notwendigkeit der Fixierung insbesondere bei schwer kranken Männern mit hohem Aggressionspotential u. a. damit begründet, dass die Personalausstattung nicht ausreichend sei, die räumlichen Bedingungen sehr beengt seien und die sich dadurch aufschaukelnde Angst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befördere. In diesem Zusammenhang wurde von den Vertretern des Krankenhauses auf die Notwendigkeit spezieller Stationen für diese Klientel verwiesen. Die Aufsichtskommission ist aber weiterhin der Überzeugung, dass auch die Versorgung dieser Patientengruppe zum sozialpsychiatrischen Auftrag einer Sektorversorgung gehört. Sicherlich lässt die räumliche Situation in Bergedorf nach wie vor zu wünschen übrig, und die Enge und die fehlenden Funktionsräume auf den Stationen erschweren die Betreuung solch schwieriger Patienten. Eine Verlegung in andere Krankenhäuser oder gar in die forensische Psychiatrie darf aber keine Lösung sein. Vielmehr muss es Aufgabe kleiner psychiatrischer Abteilungen sein, Konzepte auch für diese Patientengruppe zu entwickeln. Keinesfalls darf eine Fixierung als Ersatz für fehlendes Personal eingesetzt werden. Dies würde eindeutig gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen.

Die Zusammenarbeit mit dem außerklinischen Versorgungssystem wurde von den Vertretern und Vertreterinnen des Allgemeinen Krankenhauses Bergedorf als ausgesprochen positiv beschrieben. Quantitativ wird die außerklinische Versorgung von der Klinik nach wie vor als nicht ausreichend eingeschätzt.

5. Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Allgemeinen Krankenhauses Harburg

Die Aufsichtskommission besuchte im Berichtszeitraum auch erstmals die neue, sektorisiert arbeitende Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Allgemeinen Krankenhauses Harburg. Die Abteilung hat ab Juli 1996 schrittweise den Betrieb aufgenommen und nimmt seit März 1997 den Vollversorgungsauftrag für den Bezirk Harburg und den Stadtteil Finkenwerder wahr. Sie verfügt, nach Abschluß der Aufbauphase, über 108 Betten und 30 Tagesklinikplätze.

Die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie Harburg konnte als erste sektorisiert arbeitende Abteilung in Hamburg in einem eigens für diesen speziellen Versorgungsauftrag konzipierten Neubau eingerichtet werden. Dies wird von der Aufsichtskommission begrüßt. Die Aufsichtskommission hat sich bei ihren Besuchen davon überzeugen können, dass trotz aller Anfangsschwierigkeiten das Gebäude gute Voraussetzungen für die klinische Behandlung psychisch Kranker bietet. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung wurde der Aufsichtskommission geschildert, dass die Patientinnen und Patienten insbesondere die Rückzugsmöglichkeiten, die die relativ kleinen Stationen und die in jeder Beziehung freundlichen und architektonisch geglückten Patientenzimmer bieten, sehr gut annehmen.

Als außerordentlich bedauerlich hat die Aufsichtskommission empfunden, dass es nicht gelungen war, das Leitungsteam für die neue Abteilung rechtzeitig vor Eröffnung zu finden und zu etablieren. Für solch einen Neubeginn kann es kaum eine gute Voraussetzung sein, die Arbeit mit einer Interimslösung der ärztlichen Leitung beginnen zu müssen.

Überhaupt bestand der Eindruck, dass die neue Abteilung sowohl personell als auch mit den Angeboten im arbeitsund beschäftigungstherapeutischen Bereich nur zögerlich in Gang kam. So hatte die Abteilung anfangs wenig ausgebildetes psychiatrisches Pflegepersonal. Durch intensive interne Fortbildung konnte dieser Mangel ausgeglichen werden.

Die Aufsichtskommission begrüßt ausdrücklich, dass die Abteilung den Anspruch hat, alle Patientinnen und Patienten aus dem Versorgungsbereich umfassend zu versorgen, auch die jüngeren, schwierigen Patientinnen und Patienten mit hohem Aggressionspotential. Die Aufsichtskommission wird dieses sicherlich in den nächsten Jahren beobachten und immer wieder ansprechen.

Die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie in Harburg hat, wie der Aufsichtskommission berichtet wurde, einen relativ hohen Anteil ausländischer Patientinnen und Patienten. Sie ist bemüht, darauf in der Art zu reagieren, daß gezielt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit z. B. türkischen Sprachkenntnissen eingestellt werden. Dies wurde von der Aufsichtskommission begrüßt.

6. Ev. Stiftung Alsterdorf und Ev. Krankenhaus Alsterdorf

Im Berichtszeitraum 1994 und 1995 hatte die Aufsichtskommission im Bereich der Ev. Stiftung Alsterdorf noch erhebliche Mängel in der Dokumentation und im Umgang mit Unterbringungsbeschlüssen feststellen müssen2). Um so erfreuter konnte die Aufsichtskommission bei ihren Besuchen 1996 und 1997 feststellen, dass die vielen Diskussionen in den Jahren zuvor Früchte getragen hatten. In allen Bereichen der Ev. Stiftung Alsterdorf waren Handlungsanweisungen für den Umgang mit den rechtlichen Angelegenheiten erarbeitet worden. Verantwortliche für die Überwachung der Ablauffristen waren benannt worden.

Schulungen zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Betreuung Behinderter wurden angeboten und von den Mitarbeitern sehr gut angenommen. Gerichtliche Anhörungen und deren Ergebnisse wurden übersichtlich auf extra dafür erarbeiteten Formblättern festgehalten. Dies ist schon alleine daher unumgänglich, als es nach wie vor unverhältnismäßig lange dauert, bis die ergangenen Beschlüsse von der Justizverwaltung geschrieben und versandt werden. Bei den Besuchen in Wohngruppen wurden bei der Dokumentation keinerlei Beanstandungen mehr festgestellt. Der sehr viel bewußtere Umgang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den rechtlichen Fragen der Unterbringung zeigte sich auch bei den Gesprächen in den Wohngruppen.

Auf dem Zentralgelände zugehörig zum Geschäftsbereich AlsterDorf leben nach wie vor ca. 720 Bewohnerinnen und Bewohner. Nur eine geringe Anzahl von diesen, nämlich 61, also weniger als 10 Prozent, haben einen Unterbringungsbeschluß gemäß § 1906 BGB.

Wie auch schon in den Jahren zuvor wurde der Aufsichtskommission bei jedem Besuch über neue stattgefundene oder geplante umfassende Umstrukturierungsmaßnahmen der Ev. Stiftung Alsterdorf berichtet.

Bei dem Besuch in einer Wohngruppe des Carl-Coops-Hauses fiel der Aufsichtskommission der desolate Zustand des

Siehe hierzu auch: Zusammenfassender Bericht der Aufsichtskommission über ihre Tätigkeit in den Jahren 1994 und 1995; Bürgerschaftsdrucksache 15/7214