Restgrünflächen

Betreff: Verkauf von „Restgrünflächen"

Zur Steigerung der Einnahmen hat eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern der Bezirke und der Finanzbehörde offenbar den Verkauf sogenannter Restgrünflächen vorgeschlagen.

Daher frage ich den Senat:

1. Was ist unter dem Begriff „Restgrünflächen" zu verstehen?

Bei dem Begriff „Restgrünflächen" handelt es sich um kleinere, unzusammenhängende Flächen, die nicht als Grünfläche, Spielplatz oder Ähnliches genutzt werden können.

2. Wie viele „Restgrünflächen" gibt es in Hamburg?

a. Wo liegen die jeweiligen „Restgrünflächen" (bitte mit Angabe der Standorte/des Bezirkes)?

b. Welche Größe haben die jeweiligen „Restgrünflächen"?

c. Wie sind die jeweiligen Flächen ausgewiesen?

d. Welche künftigen Nutzungen wären für die jeweiligen Flächen vorstellbar?

e. Welches Einnahmevolumen soll durch den Verkauf der „Restgrünflächen" erzielt werden?

Die erfragten Daten werden in den Bezirksämtern statistisch nicht erfasst. Im Übrigen sind die Überlegungen der zuständigen Behörden noch nicht abgeschlossen.

3. Wer organisiert den Verkauf der „Restgrünflächen" beziehungsweise soll ihn organisieren?

4. Wer soll die „Restgrünflächen" erwerben beziehungsweise wem sollen diese Flächen angedient werden?

Der Senat hat zur Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2011/2012 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2010 ­ 2014 Eckdaten beschlossen, die einzelplanbezogene Konsolidierungsvolumina berücksichtigen. Die Bezirksämter werden ihre Vorgaben in den Jahren 2010 und 2011 durch globale Minderausgaben erbringen und ab 2012 strukturell. Mit einer Konkretisierung der strukturellen Maßnahmen hat sich der Senat noch nicht befasst.