Justizbehörde

Der Rechts- und Gleichstellungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 18. Februar 2010 gemäß § 53 Absatz 2 GO einvernehmlich eine Selbstbefassung zu der Situation bei der Staatsanwaltschaft beschlossen und befasste sich in der Sitzung am 07. Mai 2010 abschließend mit der Thematik.

II. Beratungsinhalt:

Der Vorsitzende wies einleitend darauf hin, dass die Justizbehörde dem Ausschuss im Vorfeld der Beratungen folgende Informationen zur Verfügung gestellt habe:

· Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg

· Organigramm der Staatsanwaltschaften in Hamburg

· Tabelle zur Stellenentwicklung im Kapitel 2180 von 2001 bis 2009

Im Gegenzug seien der Justizbehörde zur Vorbereitung dieser Beratungen zwei Fragenkataloge aus dem Kreis der Abgeordneten zugegangen.

Diese Unterlagen sind als Anlage dem Protokoll 19/19 des Rechts- und Gleichstellungsausschusses vom 7. Mai 2010 beigefügt, das nach den seit 1. März 2006 geltenden Richtlinien des Präsidenten der Hamburgischen Bürgerschaft über die Einsichtnahme von Ausschussprotokollen über die Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft unter folgender Internetadresse: http://www.hamburgischebuergerschaft.de/parlamentsdatenbank/ aufgerufen oder wie bisher in der Parlamentsdokumentation der Hamburgischen Bürgerschaft eingesehen werden kann.

Die SPD-Abgeordneten baten darum, zunächst auf die von den Abgeordneten gestellten Fragen zur Organisation der Staatsanwaltschaft einzugehen.

Die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter führten einleitend aus, dass das verteilte Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft in seiner Grobstruktur immer noch aktuell sei. Ein kleine Veränderung sei insoweit vorgenommen worden, als der Abteilungsleiter I mit Aufgaben des generalstaatsanwaltschaftlichen Kerngeschäftes betraut worden sei und als Ausgleich dafür in seiner Abteilung ein zweiter Dezernent aufgenommen worden sei. Die Generalstaatsanwaltschaft habe in Hamburg eine Sonderstellung im Vergleich zu den Flächenländern, weil es unterhalb derer in Hamburg nur eine Staatsanwaltschaft gebe. In der Größe unterscheide sich die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft aber nicht wesentlich beispielsweise von der in Celle.

Zur Struktur der Staatsanwaltschaft erläuterten die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter ausführlich das Organigramm und hoben als Besonderheit hervor, dass es eine Zentralverwaltung gebe, die nicht nur für die Staatsanwaltschaft, sondern auch für die Generalstaatsanwaltschaft zuständig sei. Zu begrüßen sei es, dass der Bereich Täter-Opfer-Ausgleich an die Staatsanwaltschaft angegliedert worden sei, weil dies eine intensive Zusammenarbeit mit den einzelnen Dezernenten ermögliche. Über die Struktur in Bezug auf die Zuordnung der Vollstreckungssachen werde in den Staatsanwaltschaften der Bundesländer intensiv diskutiert, weil es auch sinnvoll sein könnte, die Vollsteckungssachen an die einzelnen Abteilungen anzugliedern. Hamburg habe sich vor einiger Zeit für eine Bündelung aller Vollstreckungssachen in einer Hauptabteilung entschieden, weil dieser Bereich zunehmend komplexer werde und das Fachwissen an einer Stelle konzentriert werden sollte. Zur Hauptabteilung II sei zu erwähnen, dass diese die mit den meisten aller von der Staatsanwaltschaft zu bearbeitenden Verfahren ­ circa 57 Prozent ­ sei. In der Hauptabteilung III würden alle übrigen allgemeinen Strafsachen bearbeitet, mit einer Besonderheit insoweit, als für die Bearbeitung der Tötungsdelikte jeweils ein Sonderdezernent aus den fünf Abteilungen abgestellt sei. Dies habe den Vorteil gegenüber der Schaffung einer eigenen Abteilung, dass keine Beschäftigungslücken aufgrund von Schwankungen in der Arbeitsbelastung entstünden.

Hamburg verfüge, so die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter weiter, über etwa 200 Amts- und Staatsanwälte. Dies sei ein Volumen, das es erfordere, in kleineren Einheiten zu strukturieren. Aus diesen Erwägungen heraus sei auch die Gliederung des Organigramms entstanden. Die Hauptabteilungsleiter verfügten über relativ weitgehende Kompetenzen, sowohl in Bezug auf die internen Personal- und Sachangelegenheiten als auch hinsichtlich der fachlichen Beurteilung von Verfahren.

Die CDU-Abgeordneten baten, näher auf die Stellenvakanzen einzugehen und darauf, wie Ausfälle durch Krankheiten und Schwangerschaften kompensiert würden.

Die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter erklärten zunächst, dass die Angaben in der Liste zur tatsächlichen Stellenbesetzung stets nur stichtagsbezogene Momentaufnahmen seien. Die Vakanzen bei den Staatsanwälten bewegten sich fluktuationsbedingt in der Regel in einem Bereich zwischen drei und sechs Stellen, bei den anderen Amtsstellen höher. Neubesetzungen aufgrund von Schwangerschaften erfolgten ab dem Eintritt in die Elterzeit. Die Angaben zum Krankenstand würden sie zu Protokoll nachreichen.

Der Senat erklärte am 18. Mai 2010 Folgendes zu Protokoll: Anmerkung: Erfahrungsgemäß sind die Fehlzeiten im 1. Quartal eines Jahres wegen Schnee- und Eisglätte höher, als im restlichen Jahr.

Fehlzeitenanalyse der Staatsanwaltschaft vom 01.01. ­ 31.03. Darüber hinaus baten sie die Abgrenzung zu den Todesermittlungen zu beschreiben.

Die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter antworteten, die jetzige Organisationsstruktur der Staatsanwaltschaft bestehe grundsätzlich seit dem Jahr 2000. Nachsteuerungen seien seither beispielsweise in den Bereichen Sexualdelikte, Jugendschutzsachen und Cybercrime vorgenommen worden. Außerdem finde zurzeit für den Bereich der Vollstreckungsverfahren ein Erfahrungsaustausch unter den Generalstaatsanwälten statt und es sei nicht auszuschließen, dass dieser zu einem Umdenken der im Jahre 2002 geschaffenen Organisationsstruktur führen könnte. Ungeklärte Todesermittlungen würden in der Abteilung 72 solange bearbeitet, bis sich der Verdacht einer Straftat ergebe. Die Bearbeitung der Kapitaldelikte erfolge, soweit eine Sonderzuständigkeit bestehe ­ beispielweise, wenn ein Tötungsdelikt einen OK-Hintergrund habe oder es sich um eine Sexualstraftat handele ­, in der Sonderabteilung, andernfalls in den Sonderdezernaten der Hauptabteilung III.

Die CDU-Abgeordneten baten um Informationen zur Arbeitsbelastung sowie zur Fortbildungspraxis in der Staatsanwaltschaft. Außerdem interessierte sie, wie die Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Polizei funktioniere.

Die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter antworteten, dass die Arbeitsbelastung den Statistiken zufolge eher rückläufig sei. Die Ermittlungsverfahren seien beispielsweise bei den Bekanntsachen von circa 160.000 auf circa 150.000 Fälle zurückgegangen. Bei den Jugendsachen sei die Entwicklung ähnlich, allerdings falle der Rückgang dort geringer aus. Diese Rückläufigkeit bei den absoluten Zahlen lasse jedoch keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die tatsächliche Arbeitsbelastung zu, denn die Zahl der wahrzunehmenden Sitzungstage sei ansteigend. Insbesondere sei für die Wirtschaftabteilung festzustellen, dass die Bearbeitung eines Verfahrens wesentlich umfangreicher als noch vor fünf bis zehn Jahren sei. Allein mit dem HSH NordbankVerfahren seien zwei Staatsanwälte und mehr als einer von zurzeit vier Wirtschaftsreferenten befasst. Als weitere absolute Zahlen seien beispielhaft zu nennen, dass ein Dezernent in der Hauptabteilung II mit 181 Neueingängen pro Monat befasst sei, in der Hauptabteilung III mit 65 und in der Hauptabteilung IV mit 131.

Zur Frage nach der Fortbildungspraxis führten die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter aus, dass hierfür sowohl das breitgefächerte Angebot der Deutschen Richterakademie in Trier und Wustrau genutzt werde, als auch spezielle Fortbildungsveranstaltungen insbesondere für die Dezernenten aus den Wirtschaftsabteilungen besucht würden. Spezielle Fortbildungen böten der Hamburgische Richterverein und die Justizbehörde an. Über dieses Fortbildungsangebot hinaus, welches nicht als optimal zu bewerten sei, befinde sich derzeit noch eine rein behördeninterne Assessorenfortbildung im Aufbau. Ziel sei dabei auch, den jungen Staatsanwälten abteilungsübergreifende Informationen zu vermitteln, um ihnen einen breiteren Überblick über die gesamte Behörde zu verschaffen.

Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Polizei, fuhren die Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter fort, habe es in der letzten Zeit Gespräche gegeben, welche aber nicht als dramatisch zu bezeichnen seien. In einigen Bereichen habe es teilweise zwar unterschiedliche Einschätzungen gegeben, aber es sei nicht ­ wie in der Presse fälschlicherweise berichtet ­ auf Anordnung der Staatsanwaltschaft zu einem personellen Austausch im LKA 5 gekommen. Dies sei vielmehr Ergebnis einer entsprechenden Unterredung mit der Polizei gewesen. Hinsichtlich der Herausgabe von Presseerklärungen hätte sich die Staatsanwaltschaft in der jüngeren Vergangenheit in zwei bis drei Fällen allerdings gewünscht, wenn sie im Vorwege von der Polizei informiert worden wäre. Dieser Wunsch habe nichts mit persönlichen Eitelkeiten zu tun, denn der Staatsanwaltschaft sei bewusst, dass der Hauptanteil des Ermittlungserfolges der Polizei zuzurechnen sei, aber in bestimmten Fällen sei es sinnvoller, auf eine Presseerklärung zu verzichten, um die weiteren Ermittlungen nicht zu konterkarieren.

Positiv gestalte sich mittlerweile im Übrigen die Zusammenarbeit bei der nächtlichen Blutentnahme bei Trunkenheitsfahrten.