Verkauf von Bestandswohnungen der SAGA GWG

In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage 19/6937 teilte mir der Senat am 17. August 2010 mit, dass zwischen 2003 und dem 30. Juni 2010 insgesamt 1.827 Wohneinheiten einschließlich Reihenhäuser aus dem Bestand der SAGA GWG veräußert worden seien. Zugleich heißt es in diesem Dokument, dass aufgrund eines Beschlusses des Aufsichtsrates dieses stadteigenen Unternehmens vom Dezember 2008 der „Einzelverkauf von Wohnungen in Geschosswohnungsanlagen eingestellt worden (ist). Eine Ausnahme bilden weiterhin solche Objekte, in denen bis Ende 2008 bereits mindestens eine Wohnung verkauft wurde".

Der Verkauf von Wohnungen aus dem Bestand eines öffentlichen Wohnungsunternehmens ist alleine schon ein mehr als fragwürdiger Umstand, auch wenn ein Teil der betreffenden Wohnungen an ehemalige Mieterinnen und Mieter veräußert wurde. Doch nun ist mir bekannt geworden, dass Wohnungsverkäufe auch noch in Form von „Versteigerungen", also faktisch im Höchstgebotsverfahren vorgenommen werden. Dies wäre dann die Krönung eines (ehemals) gemeinnützigen, an sozialen Aspekten orientierten Unternehmens der Stadt, dem Rendite wichtiger sind als die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften von SAGA GWG wie folgt:

1. Was bedeutet der Begriff „Wohneinheit"?

Der Begriff Wohneinheit entspricht dem einer Wohnung.

2. In der oben angeführten Drs. 19/6937 ist davon die Rede, dass im Dezember 2008 der „Einzelverkauf von Wohnungen in Geschosswohnungsanlagen" seitens der SAGA GWG eingestellt wurde. Mit Blick auf welche anderen Wohnungs- und Gewerbebauten ist der Verkauf nicht eingestellt worden?

Der Verkauf von Objekten im Rahmen des Immobilienprogramms von SAGA GWG ist bei Einzelhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern sowie gewerblich genutzten Objekten nicht eingestellt worden. Gleiches gilt für Wohnungen in Geschosswohnanlagen, in denen bis Ende 2008 bereits mindestens eine Wohnung verkauft wurde.

3. Wie viele Wohneinheiten der SAGA GWG sind seit Dezember 2008 veräußert worden?

Vom 1. Dezember 2008 bis 31. Januar 2011 sind 609 Wohneinheiten veräußert worden.

4. Wie viele Gewerbeeinheiten der SAGA GWG sind seit Dezember 2008 veräußert worden?

Vom 1. Dezember 2008 bis 31. Januar 2011 ist eine Gewerbeeinheit veräußert worden.

5. Handelt es sich bei den seit Dezember 2008 verkauften Wohnungen in Geschosswohnungsanlagen ausschließlich um solche, in denen bis Ende 2008 bereits mindestens eine Wohnung rechtskräftig verkauft worden war?

Wenn nein, warum nicht und in welcher Zahl?

46 Geschosswohnungen konnten als Ausnahmeregelung auch nach Dezember 2008 verkauft werden, da die jeweiligen Mieter zum Zeitpunkt der Aufsichtsratentscheidung bereits über den bevorstehenden Verkauf informiert worden waren. Im Übrigen: ja.

6. Wie viele Wohneinheiten der SAGA GWG stehen derzeit noch zum Verkauf an?

Per 31. Januar 2011 sind 2.800 Wohneinheiten im Rahmen des Immobilienprogramms von SAGA GWG zum Verkauf vorgesehen.

7. Wie viele Gewerbeeinheiten der SAGA GWG stehen derzeit noch zum Verkauf an?

Per 31. Januar 2011 sind 14 Gewerbeeinheiten für den Verkauf vorgesehen.

8. Wann will die SAGA GWG dem im Dezember 2008 formulierten Ansinnen gerecht werden, den Verkauf von Wohneinheiten zu beenden?

Der Beschluss des Aufsichtsrats von SAGA GWG im Dezember 2008 zur Einstellung des Einzelverkaufs von Wohnungen in Geschosswohnungsanlagen wurde und wird von SAGA GWG umgesetzt.

9. Unter welchen Umständen werden zum Verkauf anstehende Wohneinheiten „versteigert"? SAGA GWG tätigt keine Verkäufe in Form von Versteigerungen, sondern führt in besonderen Fällen notarielle Gebotsverfahren durch.

Vermietete Wohnungen werden ausschließlich dem dort wohnenden Mieter zum Kauf angeboten. Ein notarielles Gebotsverfahren findet in diesen Fällen nicht statt.

SAGA GWG veranlasst nur dann ein notarielles Gebotsverfahren, wenn sich mehrere Interessenten gleichzeitig für den Erwerb eines Leerobjekts zur Selbstnutzung interessieren, welches sich im Immobilienprogramm von SAGA GWG befindet. Das notarielle Gebotsverfahren dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der jeweiligen Verkaufsentscheidung.

10. Wie läuft dieses Versteigerungsverfahren ab?

Das notarielle Gebotsverfahren verläuft wie folgt:

· Unterlagenübermittlung (Expose) an die Interessenten unter Mitteilung eines öffentlichen Besichtigungstermins, des Ablaufsplans, des Gebotsverfahrens sowie der Abgabefrist und -modalitäten für das Gebot,

· Durchführung des Besichtigungstermins mit Beratung,

· Eingang der verschlossenen Gebote bei SAGA GWG zu einem Stichtag,

· Öffnung der verschlossenen Umschläge im Beisein eines Notars,

· Ermittlung der Bieterreihenfolge durch den Notar,

· Dokumentation der Gebotseröffnung durch einen Notar in notarieller Urkunde,

· Information des Höchstbieters.

11. Wem obliegt dieses Versteigerungsverfahren, welche Firmen oder Abteilungen der SAGA GWG sind damit befasst?

Das notarielle Gebotsverfahren wird von SAGA GWG veranlasst. Die jeweils von SAGA GWG in der betroffenen Verkaufsanlage eingesetzten Vertriebspartner werden einbezogen. Sie verfassen die objektbezogenen Unterlagen und führen die Besichtigungen durch. An Terminen zur notariellen Gebotseröffnung nehmen ein Notar sowie mindestens ein Mitarbeiter von SAGA GWG teil.

12. Wie viele Wohneinheiten der SAGA GWG sind seit dem Jahre 2003 versteigert worden? Bitte auch nach den einzelnen Jahren auflisten.

Seit 2003 sind 130 Wohneinheiten im notariellen Gebotsverfahren verkauft worden.

13. Wie viele Gewerbeeinheiten der SAGA GWG sind seit dem Jahre 2003 versteigert worden? Bitte auch nach den einzelnen Jahren auflisten.

Seit 2003 ist keine Gewerbeeinheit im notariellen Gebotsverfahren verkauft worden.

14. Wie viele Bieterinnen und Bieter steigern bei solchen Wohnungsverkäufen im Durchschnitt mit?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst.

15. Handelt es sich bei den Bieterinnen und Bietern ausschließlich um (ehemalige) Mieterinnen und Mieter der SAGA GWG?

Wenn nein, um was für Personen(-gruppen) oder Firmen handelt es sich dann?

Ein Verkauf von Leerwohnungen im notariellen Gebotsverfahren gemäß der Antwort zu 9. erfolgt nur an natürliche Personen zur Selbstnutzung und nicht an Firmen. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im notariellen Gebotsverfahren nicht mit den Mieterdaten bei SAGA GWG abgeglichen, sodass insoweit keine Aussage möglich ist.

16. Teilt der Senat meine Auffassung, dass die Veräußerung in einem Versteigerungs- beziehungsweise Höchstgebotsverfahren ausschließlich mit höheren Renditeerwartungen motiviert ist?

Wenn nein, warum nicht?

Nein, im Übrigen siehe Antwort zu 9.

17. Teilt der Senat meine Auffassung, dass die Veräußerung mittels Versteigerung oder Höchstgebotsverfahren dem Anspruch zuwiderläuft, dass ein öffentliches Wohnungsunternehmen wie die SAGA GWG aus dem Grunde geschaffen wurde und dafür Sorge tragen muss, günstigen Wohnraum zur Versorgung der Bevölkerung anzubieten?

Wenn nein, warum nicht?

Nein. Im notariellen Gebotsverfahren, das jährlich lediglich etwa durchschnittlich 0,01 Prozent des Gesamtbestands der Wohnungen von SAGA GWG betrifft, wurden nur Leerwohnungen an natürliche Personen zur Selbstnutzung verkauft.

18. Plant die SAGA GWG zukünftig, auch die Mietwohnungen auf dem zunehmend enger werdenden „Wohnungsmarkt" in Form eines Versteigerungs- oder Höchstgebotsverfahrens anzubieten?

Wenn ja, ab wann?

Nein. Eine Ausnahme bilden Leerwohnungen, die sich im Immobilienprogramm von SAGA GWG befinden, im Übrigen siehe Antwort zu 9.

19. Wie hoch fiel die Summe aus, die die SAGA GWG seit dem Jahre 2000 an die Freie und Hansestadt Hamburg abgeführt hat? Bitte auch nach den einzelnen Jahren unter Bezugnahme auf die dafür geltende(n) Bestimmung(en) auflisten.

20. Wie hoch fällt die Summe aus, die die SAGA GWG voraussichtlich in den Jahren 2011 fortfolgende abführen muss beziehungsweise wird?

Bitte nach den Erwartungen für die einzelnen nächsten Jahre auflisten.

Siehe Drs. 19/5639. Der letzte Satz darin ist dahingehend zu modifizieren, dass dies für die Jahre bis 2013 gilt.