Wie ist es um die Qualität der Maßnahmen bei der TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG bestellt?

Wie der Senat mitgeteilt hat, ist alleiniger Partner der Phase III von „mitnmang ­ Initiative für Arbeit ­ 50plus" die TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG. Während es in Phase I und Phase II jeweils sechs Partner als Bildungsträger gegeben hat, gibt es jetzt nur noch einen einzigen. Es gibt bereits jetzt, nach dem Beginn der ersten Teilnehmer bei TERTIA, die ersten Beschwerden über den Bildungsträger hinsichtlich der Qualität der angebotenen Maßnahme.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Jobcenter team.arbeit.hamburg hat mit der Tertia GmbH & Co. KG einen zivilrechtlichen Dienstleistungsvertrag geschlossen. Der Dienstleistungsvertrag ist im Auftrag des Jobcenter team.arbeit.hamburg durch das Regionale Einkaufszentrum der Bundesagentur für Arbeit Hannover nach der VOL/A ­ Bund ausgeschrieben und abschließend mit dem Bieter des wirtschaftlichsten Angebots, der Tertia GmbH & Co. KG, abgeschlossen worden. Der sich aus dem Vertrag ergebende Vergütungsanspruch der Tertia GmbH & Co. KG wird ausschließlich aus Haushaltsmitteln des Bundes beglichen. Da mit dem Vertragsschluss auch die Wahrung von Betriebsgeheimnissen vereinbart worden ist, können nur Informationen veröffentlicht werden, die mit den Verdingungsunterlagen als vertragliche Grundlagen veröffentlicht worden sind (siehe Anlage).

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Bundesagentur für Arbeit ­ Regionaldirektion Nord und Jobcenter team.arbeit.hamburg wie folgt:

1. Wann genau hat die öffentliche Ausschreibung nach der VOL/A des Regionalen Einkaufszentrums Nord der Bundesagentur begonnen und wann genau ist die Auswahl der TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG erfolgt?

Die Ausschreibung wurde am 23. Dezember 2010 begonnen und der Zuschlag wurde am 4. März 2011 erteilt.

2. Welche sachlichen Gründe hat es dafür gegeben, nur einen einzelnen Anbieter auszuwählen und keinen einzigen der bisherigen jeweils sechs Anbieter aus den Phasen I und II zu berücksichtigen?

Jobcenter team.arbeit.hamburg hat entsprechend des beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingereichten Konzeptes für „mitnmang III" nur eine ergänzende arbeitsmarktpolitische Maßnahme eingerichtet. Den Auftrag für die Einrichtung der Maßnahme konnte nur ein Träger oder eine Bietergemeinschaft erhalten. Die Anbieter von Maßnahmen aus den Phasen I und II haben, soweit sie sich an der Ausschreibung beteiligt haben, nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und konnten nach den Vorschriften der VOL/A des Bundes nicht berücksichtigt werden.

3. Welche Verpflichtungen bestehen für den Bildungsträger TERTIA im Rahmen der Phase III von „mitnmang" bezüglich fachlichem Inhalt und bezüglich Stundenumfangs der Bildungsmaßnahme?

Der zeitliche Umfang der Bildungsmaßnahme ergibt sich aus den Verdingungsunterlagen (Abschnitt B.1.3). Genaue Ausführungen zum fachlichen Inhalt der Maßnahme können der Verdingungsunterlage unter Punkt B.2 entnommen werden.

4. In einem Werbeflyer von TERTIA für „mitnmang III" wird eine Präsenzpflicht für die Teilnehmer von zwei Werktagen pro Woche angegeben.

Wie erklärt es sich, dass den Teilnehmern dagegen tatsächlich nunmehr eine Präsenzpflicht an vier Tagen pro Woche auferlegt worden ist und welchen fachlichen Sinn hat eine solche Ausweitung der Präsenzpflicht?

Die Organisation der Anwesenheitszeiten (Mindestanwesenheit von zwei Tagen pro Woche) liegt nach Punkt B.1.3 der Verdingungsunterlagen im Verantwortungsbereich des Trägers (TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG.). Dem Senat sind detaillierte Informationen über die Regelung der Anwesenheitszeiten nicht bekannt.

5. In welcher Art und Weise und in welchem konkreten Verfahren werden die Fahrtkosten für die Teilnehmer an „mitnmang III" bei TERTIA übernommen?

6. In welcher Art und Weise und in welchem konkreten Verfahren werden neben den unmittelbar maßnahmebezogenen Fahrtkosten (An-/Abreise) auch Fahrtkosten für externe Veranstaltungen, Vorstellungstermine und Praktika sowie Probearbeit übernommen?

Siehe Abschnitt B.1.8 der Verdingungsunterlage. Fahrkosten werden übernommen, soweit sie unmittelbar und nachweislich durch die Maßnahmeteilnahme entstehen.

7. In welcher Art und Weise müssen die Teilnehmer entstehende Fahrtkosten zunächst selbst verauslagen und dann erst nachträglich eine Erstattung beantragen?

Gar nicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. und 6.

8. Welche Gründe gibt es dafür, den Teilnehmern keine Abo-Karten oder eine ProfiCard für den HVV zur Verfügung zu stellen?

In jedem Einzelfall wird eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgenommen. Hiernach wird entschieden, welche Fahrkostenerstattung (Einzelkarte, Monatskarte, Kilometergeld für die Nutzung eines Privat-Pkw) erfolgt.

9. Welche konkreten Vorgaben werden dem Bildungsträger TERTIA im Rahmen der Phase III von „mitnmang" durch den zuständigen Leistungsträger hinsichtlich Anleitern und Betreuern gemacht (bitte nach Anleiterund Betreuungsschlüssel, Betreuungsumfang, fachlicher Qualifikation sowie Durchführung interner Qualifizierung aufgliedern)?

Siehe B.1.4 der Verdingungsunterlage.

10. Welche konkreten inhaltlichen Vorgaben gibt es für den Bildungsträger TERTIA im Rahmen der Phase III von „mitnmang" und wie wird die Einhaltung dieser Vorgaben kontrolliert (bitte nach den Bereichen Arbeitsvermittlung, Bewerbungstraining und Qualifizierung aufgliedern)?

Siehe B.1.6 und B.2 der Verdingungsunterlage. Die Einhaltung des Vertrages wird durch Jobcenter team.arbeit.hamburg in Zusammenarbeit mit dem Prüfdienst für Arbeitsmarktdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit überwacht.

11. Welche Verpflichtungen bestehen für den Bildungsträger TERTIA im Bereich der von ihm angebotenen Maßnahme „mitnmang III" bezüglich Qualifikation und Entlohnung der die Teilnehmer betreuenden Personen (bitte nach Anleitungs- und Betreuungsbereich aufgliedern)?

Siehe Verdingungsunterlage B.1.4.

12. Welche Verpflichtungen bestehen für den Bildungsträger TERTIA im Rahmen der Maßnahme „mitnmang III" bezüglich der räumlichen und sachlichen Ausstattung der Teilnahmeplätze (bitte nach den Bereichen Arbeitsvermittlung, Bewerbungstraining und Qualifizierung aufgliedern)?

Siehe B.1.5 der Verdingungsunterlage.

13. Wie wird die Einhaltung der konkreten Vorgaben kontrolliert?

Die Einhaltung des Vertrages wird durch Jobcenter team.arbeit.hamburg in Zusammenarbeit mit dem Prüfdienst für Arbeitsmarktdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit überwacht.

14. Welche Erkenntnisse liegen über Abbrüche von Bildungsmaßnahmen aus den Phasen I und II von „mitnmang" und deren Ursachen vor?

Die Abbrüche von Bildungsmaßnahmen in den „mitnmang-Phasen I und II" hatten sehr vielfältige Ursachen und werden in Beratungsgesprächen individuell analysiert.

Grundsätzliche Aussagen können nicht getroffen werden.

15. Wie wird mit Beschwerden von Teilnehmern der Maßnahme „mitnmang III" beim Bildungsträger TERTIA jeweils umgegangen (bitte nach Leistungs- und Bildungsträger aufgliedern)?

In der Einführungsveranstaltung für Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass sich die Teilnehmer mit ihren Anliegen an ihren Job-Coach oder die Projektleitung wenden können, um schnellstmöglich auf die Anliegen eingehen zu können. Beschwerden werden umgehend bearbeitet.

16. Wie wird mit dem Wunsch von Teilnehmenden umgegangen, eine bei TERTIA begonnene Maßnahme im Rahmen von „mitnmang III" wegen Mängeln zu beenden?

Grundsätzlich werden von Kunden Jobcenter team.arbeit.hamburg gemeldete Maßnahmemängel geprüft. Bei berechtigten Beschwerden wird der Träger aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen (siehe hierzu auch die Verdingungsunterlage). Sollte der Teilnehmer einen wichtigen Grund für den Abbruch der Maßnahme besitzen, wird der Beendigung der Maßnahmeteilnahme zugestimmt.

17. Welche Erkenntnisse über das durch TERTIA im Rahmen der Maßnahme „mitnmang III" bereitgestellte Fachpersonal liegen vor oder sind zumutbar zu beschaffen?

Eine Offenlegung der persönlichen Daten des eingesetzten Personals ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Der Träger hat im Ausschreibungsverfahren die Qualifikationen des eingesetzten Personals nachgewiesen.

18. Welche Erkenntnisse über Qualifizierungen für Anleitungs- und Betreuungspersonal sowie die notwendige Qualitätssicherung im Rahmen der Maßnahme „mitnmang III" bei TERTIA liegen vor oder sind zumutbar zu beschaffen?

Siehe Antwort zu 17. Die Angaben zur Qualitätssicherung können den Verdingungsunterlagen unter Punkt B.2.8. entnommen werden.

19. Welche Erkenntnisse über eine Verflechtung der Maßnahme „mitnmang III" bei TERTIA mit der TVA TERTIA Vermittlungsagentur GmbH als Leiharbeitsunternehmen liegen vor oder sind zumutbar zu beschaffen?

Nach B.1.6 der Verdingungsunterlage werden Integrationen von Teilnehmern beim Träger selbst oder bei Tochterunternehmen des Trägers nicht honoriert. Die Anreize für eine Vermittlung in die eigene Leiharbeitsfirma sind damit weitestgehend ausgeschlossen. Erkenntnisse über eine Verflechtung der Maßnahme mit der TVA TERTIA Vermittlungsagentur GmbH liegen nicht vor.