Bahn

12. Zur Bewertung dieser Antwort fragen wir zusätzlich: Wie viele Fahrgäste verkehren pro Werktag und Richtung

a) im S-Bahn-Verkehr zwischen Ohlsdorf und Flughafen?

Auf dem Linienabschnitt der S-Bahn zwischen Ohlsdorf und Flughafen verkehren:

· Richtung Hauptbahnhof: 5.900 Fahrgäste/Werktag

· Richtung Flughafen: 6.100 Fahrgäste/Werktag.

b) im U-Bahn-Verkehr zwischen Niendorf Markt und Joachim-MählStraße?

Auf dem Linienabschnitt der U-Bahn zwischen Niendorf Markt und Joachim-MählStraße verkehren:

· Richtung Hauptbahnhof: 5.500 Fahrgäste/Werktag

· Richtung Niendorf Nord: 5.300 Fahrgäste/Werktag.

13. Welche Buslinien verkehren mit einer Taktung, die mindestens so dicht ist wie die der Linie U 2 im Abschnitt Niendorf Markt ­ Niendorf Nord?

Bitte für alle Verkehrszeiten vergleichen.

Die im Busbereich vorhandenen Zeiträume unterschiedlicher Fahrplanangebote sind mit denen der U 2 im Abschnitt Niendorf Markt ­ Niendorf Nord nicht vergleichbar. Es gibt keine Buslinie, die ein vergleichbares Fahrplanangebot hat.

14. Welche Stadtteile verfügen nicht über eine Buslinie, die zu allen Tageszeiten an allen Wochentagen mindestens so oft verkehrt wie die Linie U 2 zwischen Niendorf Markt und Niendorf Nord? Welche dieser Stadtteile haben mehr als 10.000 Einwohner?

15. Soweit dem Senat aufgrund mangelnder Daten keine Antwort auf die vorhergehenden Fragen möglich ist: Welche der nicht vorhandenen Daten beabsichtigt der Senat im Laufe dieses Jahres erheben zu lassen?

Soweit sich bei künftigen Planungen herausstellen sollte, dass weitere Daten benötigt werden, so werden diese erhoben.

16. Der Senat hat angekündigt, sich an der Entwicklung von Spurbussen mit induktiver Spurführung zu beteiligen. Hierzu fragen wir:

a) Wie bewertet der Senat die Erfahrungen mit dem Spurbus in Fürth?

Bei dem Spurbus in Fürth handelt es sich um einen Praxisversuch, der in den 1980er Jahren mit begrenztem räumlichem und zeitlichem Umfang durchgeführt und danach nicht weiter verfolgt wurde. Das verwendete System hat somit nie eine Praxisreife erlangt. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

b) Wie bewertet der Senat das niederländische System Phileas?

Bei dem System Phileas in Eindhoven handelt es sich um eines der wenigen Bussysteme mit elektronischer Spurführung im Praxiseinsatz. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

c) Wie bewertet der Senat das von Toyota entwickelte System IMTS?

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das System IMTS seit 2001 in einem japanischen Freizeitpark betrieben und hat damit keine Praxisreife für einen Fahrplanbetrieb im großstädtischen Bereich. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

d) Wo sieht der Senat Einsatzgebiete für einen Spurbus in Hamburg, und warum sind für diese Einsatzgebiete auch nach der Einbeziehung von Kostenaspekten Spurbusse besser geeignet als Busspuren?

Eine genaue Festlegung der betroffenen Linienabschnitte für eine Busbeschleunigung sowie geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit werden ­ auch unter Berücksichtigung von Kostenaspekten ­ derzeit durch die zuständige Behörde, den HVV und die betroffenen Verkehrsunternehmen erarbeitet. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.

e) Wie bewertet der Senat die Spurtreue von Anhängerzügen und Mehrfachgelenkbussen im Busverkehr nach dem aktuellen Stand der Technik?

Es spricht nichts gegen den Einsatz von Anhängerzügen und Mehrfachgelenkbussen.

17. Sieht der Senat die Möglichkeit, für die Schaffung von Busbeschleunigungsmaßnahmen Bundesmittel einzuwerben, wie sie etwas etwa für die Schaffung von Schienenverkehrswegen bereitgestellt werden?

Wenn ja, wird der Senat diese Möglichkeit nutzen?

Nein.

18. Welche Bedeutung haben aus Sicht des Senats Sitzplätze im Busverkehr? Bei der Beantwortung dieser Frage bitten wir, besonders, aber nicht ausschließlich auf folgende Aspekte einzugehen:

a) Sicherheit der Fahrgäste insbesondere bei Notbremsungen und Kurven (auch bei der Kombination von Kurven und Beschleunigung/Bremsen etwa an Buchten),

Der Betrieb der in Hamburg eingesetzten Linienbusse mit Steh- und Sitzplätzen entspricht den gesetzlichen Vorschriften.

b) Bequemlichkeit der Fahrgäste,

c) Akzeptanz des Busses als vollwertiges öffentliches Verkehrsmittel,

Die Bedeutung der Sitzplätze hängt maßgeblich von der Reiseweite ab. Oftmals fahren Fahrgäste nur ein paar Stationen. Trotz freier Plätze bevorzugen viele Fahrgäste dabei stehenzubleiben. Bei längeren Reiseweiten steigt die Bedeutung der Sitzplätze.

d) Anordnung der Sitzplätze in Fahrtrichtung.

Fahrgäste bevorzugen Sitzplätze in Fahrrichtung, aber auch die Sitzplätze in Längsrichtung werden gut angenommen.

19. Wie bewertet der Senat angesichts der Straßenführung in Hamburg die Vorteile einer ruhigen Fahrweise für den Fahrgast bei langen Achsenständen der Busse im Vergleich zur besseren Manövrierbarkeit der Busse durch die Fahrer bei kurzen Achsenständen?

Die in Hamburg eingesetzten Linienbusse entsprechen hinsichtlich des Fahrkomforts und der Manövrierbarkeit den Qualitätskriterien des HVV und den Praxisanforderungen.

20. Welche Sitzplatzauslastung der Busse legt der HVV bei der Feststellung der Fahrpläne zugrunde? Bitte nach Tageszeiten differenziert.

Werden dabei tatsächliche Sitzplatzzahlen der eingesetzten Fahrzeuge oder rechnerische Durchschnittswerte für Busse bestimmter Größe zugrunde gelegt? (Wird also etwa ein ehemaliger Flughafenbus der Firma Jasper mit fast 50 Sitzplätzen ­ die überwiegend in Fahrtrichtung angeordnet sind ­ genauso bewertet wie die kürzlich beschafften Busse desselben Unternehmens mit nur circa 25 Sitzplätzen, die zum größten Teil rückwärts oder quer zur Fahrtrichtung angeordnet sind?)

Im allgemeinen Linienverkehr wird im Busbereich aufgrund der Vielfalt der im Einsatz befindlichen Bustypen mit unterschiedlicher Anordnung der Türen und der Inneneinrichtung auf eine Vorgabe zur Anzahl der Sitzplätze verzichtet. Bei den Busverkehren wird daher die absolute Anzahl der Fahrgäste als Grundlage für die Bemessung der Kapazitäten zugrunde gelegt.

Beim Standard-Linienbus mit einer Länge von 12 Metern beträgt aus Attraktivitätsgründen die einzuhaltende Besetzung je nach Ausstattung maximal zwischen 65 und 70 Fahrgästen, beim Bus mit einer Länge von 15 Metern zwischen 85 und 90 Fahrgästen und beim Gelenkbus mit einer Länge von 18 Metern zwischen 100 und 110

Fahrgästen.

21. Hat der Senat die Absicht, in absehbarer Zeit eine Neubewertung der erforderlichen Ausstattung von Bussen im Linienverkehr mit Sitzplätzen vorzunehmen?

Nein.

22. Der Senat hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Verkehrsentwicklungsplan veraltet ist. Hamburg hat darüber hinaus als einziges Bundesland keinen Nahverkehrsplan. Vor diesem Hintergrund fragen wir: Plant der Senat für die Zukunft eine Planungsgrundlage für den Busverkehr, die unter öffentlicher Beteiligung und intensiver Behandlung durch die parlamentarischen Gremien erstellt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird?

Ja. Der Senat wird einen neuen Verkehrsentwicklungsplan erarbeiten, in dem der öffentliche Personennahverkehr einschließlich Busverkehr eine wesentliche Rolle spielen wird.