Tagesförderstätten für schwerbehinderte Menschen

Für behinderte Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung keinen Platz in einer Werkstatt für Behinderte oder in einem Arbeitsprojekt finden, gibt es zur professionellen Förderung außerhalb des WohnumfeldesTagesförderstätten.Laut diesjährigem Bericht der BAGS über die Lebenssituation behinderter Menschen in Hamburg gibt es in Hamburg 647 Plätze, die von neun Trägern angeboten werden, was „weitestgehend" dem Bedarf entspreche.

Nach unseren Informationen gibt es Wartelisten für Tagesförderstätten.

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Plätze gibt es in Tagesförderstätten hamburgischer Träger, und in welchen Bezirken oder Regionen befinden sie sich?

Insgesamt werden innerhalb und außerhalb Hamburgs 647 Vollzeit-Tagesförderplätze von neun Hamburger Trägern vorgehalten: Einrichtung Träger Plätze Stadtteil Tagesförderung Knabeweg Leben mit Behinderung (LmB) 18 Osdorf Tagesförderung Roter Hahn LmB 12 Berne Tagesförderung Finkenwerder LmB 20 Finkenwerder Tagesförderung Falkenberg LmB 40 Neugraben Tagesförderung Carree LmB 12 Harburg Tagesförderung Carla-Teigler-Haus LmB 24 Bergedorf Tagesförderung Randersweide LmB 24 Bergedorf Tagesförderung Ilse-Wilms LmB 40 Winterhude Tagesförderung Schemmannstraße Lebenshilfe Hamburg 42 Volksdorf Tagesförderung Anscharhöhe Stiftung Anscharhöhe 12 Eimsbüttel Tagesförderung Rauhes Haus Rauhes Haus 20 Hamm/Horn Tagesförderung Huckfeld „pflegen & wohnen" 20 Meckelfeld Tagesförderung Volksdorfer Damm Sonderpädagogische Vereinigung 14 Volksdorf Tagesförderung Othmarschen Ev. Chr. Gemeinde 12 Neugraben Tagesförderung Ev. Stiftung Alsterdorf Ev. Stiftung Alsterdorf 325 Alsterdorf/Harburg Tagesförderung Uhlebühl Uhlebühler Wohnstätten GmbH 12 Uhlebühl/Tondern

2. Wie viele der Plätze sind jeweils genutzt von behinderten Menschen, die

a) zu Hause von Angehörigen versorgt werden?

b) in stadtteilnahen Wohngruppen leben?

Rund 17 Prozent der Plätze werden von behinderten Menschen belegt, die nicht in einer stationären Einrichtung leben; rund 83 Prozent der Plätze werden von behinderten Menschen genutzt, die gleichzeitig eine stationäre Maßnahme in Anspruch nehmen. In welchem Umfang eine Versorgung durch Angehörige oder eine Nutzung durch in stadtteilnahen Wohngruppen lebende Personen erfolgt, ist nicht bekannt.

2. c) auf dem Gelände großer Behinderteneinrichtungen leben?

325 Plätze werden in der Evangelischen Stiftung vorgehalten, die laut Sanierungsvereinbarung zur Deckung des Bedarfes der Bewohnerinnen und Bewohner der Evangelischen Stiftung auch als Teilzeitangebot genutzt werden.

3. Werden Wartelisten für Tagesförderplätze geführt?

4. In welchen Hamburger Regionen besteht demnach welcher zusätzliche Bedarf an Tagesförderplätzen?

5. Wo leben jeweils wie viele der Menschen, die auf einen Platz in einer Tagesförderstätte warten:

a) In der Familie?

b) In stadtteilnahen Wohngruppen?

c) Auf dem Gelände großer Einrichtungen?

Wartelisten werden von den Trägern der Einrichtungen geführt, um im Interesse der wirtschaftlichen Leistungserbringung frei werdende Plätze zeitgerecht nachzubesetzen und Angehörigen die größtmögliche Sicherheit zu geben, bei Bedarf einen Platz in einer Tagesförderung für den Behinderten zu erhalten. Angaben über die Zahl der auf Wartelisten geführten Interessenten, ihre aktuelle Wohnsituation und ihre regionale Verteilung liegen der zuständigen Behörde nicht vor.

Wartelisten stellen im übrigen kein geeignetes Kriterium dar, um den regionalen Bedarf an Tagesförderplätzen verläßlich einschätzen zu können, da sowohl von Mehrfachmeldungen bei verschiedenen Einrichtungen bzw.Trägern auszugehen ist als auch vorsorgliche Anmeldungen für zum Teil erst in der Zukunft liegende Bedarfe (z.B. nach Verlassen der Schule) erfolgen.

Um die zeitgerechte Verfügbarkeit von benötigten Tagesförderplätzen zu verbessern, beabsichtigt die zuständige Behörde zu prüfen, inwieweit

­ die Angebote noch stärker flexibilisiert werden können (z.B. halbe Tage, einzelne Wochentage),

­ die Durchlässigkeit von Tagesförderstätten zu Werkstätten erhöht werden kann oder

­ ggf. vorhandene Fehlbelegungen reduziert werden können.

6. Sind dem Senat Fälle von Verlegungen behinderter Menschen in Einrichtungen außerhalb Hamburgs bekannt, weil kein Tagesförderplatz in Hamburg zur Verfügung gestellt werden konnte und die Inanspruchnahme einer solchen teilstationären Hilfe Aufnahmevoraussetzung in eine hamburgische Wohngruppe war? Gibt es überhaupt diese Koppelung?

Nein.