Gleichstellung

Vorführungsabteilung der Untersuchungshaftanstalt

Die Vorführungsabteilung der Untersuchungshaftanstalt ist für die Vorführungen von Häftlingen zu Gerichtsterminen zuständig. Damit kommt ihr eine wesentliche Aufgabe für den reibungslosen Ablauf von Strafverfahren zu.

Bei der Terminfestsetzung hat der Strafrichter gesetzliche Fristen, Saalbelegungen, Protokollführereinsätze, die Termine des Verteidigers, der Sachverständigen, der Dolmetscher und teilweise auch der Staatsanwälte und Zeugen zu beachten. Hat der Richter unter diesen Voraussetzungen Termine für die Hauptverhandlung abgesprochen, muss der Inhaftierte zu diesen Zeitpunkten vorgeführt werden können. Kann die Vorführabteilung diese Aufgabe nicht erfüllen, scheitert der Hauptverhandlungstermin und eine Verlängerung des Verfahrens ist die Folge.

Dies ist vor dem Hintergrund, dass es erstrebenswert ist, Strafverfahren möglichst schnell durchzuführen, nicht hinnehmbar.

Ich frage daher den Senat:

1. Wie häufig hat die Vorführungsabteilung in den vergangenen zwölf Monaten den Strafgerichten die Mitteilung gemacht, dass sie „ausgebucht" sei, das heißt, an einem bestimmten Tag keine weiteren Zuführungen stattfinden können? Bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln. Anmerkung: Die Angabe der Tage in der Tabelle in der Antwort zu 1. und die Anzahl der Meldungen in der Tabelle in der Antwort zu 2. können voneinander abweichen, weil es Fälle gibt, in denen zunächst eine Mitteilung gemacht wird, dass ein bestimmter Vormittag gesperrt ist und zu einem späteren Zeitpunkt eine zweite Mitteilung ergeht, dass auch der Nachmittag gesperrt ist. Folglich liegen dann mehr Mitteilungen als ausgebuchte Tage vor, so für die Monate August bis Dezember 2010.

3. Wie häufig erfolgte diese Mitteilung

a) innerhalb von einer Woche vor dem betreffenden Tag, Elfmal.

b) innerhalb von zwei Wochen vor dem betreffenden Tag, 42-mal.

c) innerhalb von einem Monat vor dem betreffenden Tag, 32-mal.

d) innerhalb von mehreren Monaten vor dem betreffenden Tag? Bitte hier den genauen Zeitraum vor dem betreffenden Tag jeweils benennen.

15-mal bis maximal zwei Monate vor dem betreffenden Tag.

4. Ist es zutreffend, dass die Vorführungsabteilung in diesen Fällen den Richtern mitteilt: „Die Vorführungsabteilung der Untersuchungshaftanstalt ist aufgrund der aktuellen Terminlage am..., ganztägig, personell ausgelastet. Alle bisher vorliegenden Termine werden besetzt. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Annahme weiterer Termine in diesem Zeitraum nicht möglich ist. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an den zuständigen Mitarbeiter der Vorführungsabteilung und vereinbaren ggf. einen Alternativtermin." Falls nein, welcher genaue Wortlaut wird stattdessen mitgeteilt?

Ja. Jedoch wird statt „ganztägig" entweder „vormittags bis 13 Uhr" oder „nachmittags ab 13 Uhr" mitgeteilt.

5. Teilt die Vorführungsabteilung auch mit, wenn ein Termin zur Vorführung an einem bisher „ausgebuchten" Tag wieder frei wird?

Wenn nein, warum nicht?

Nein, weil die Mitteilung, dass ein Termin ausfällt, regelmäßig zu kurzfristig erfolgt. Die frei gewordenen Termine werden jedoch sofort bei den laufenden telefonischen Terminabstimmungen berücksichtigt. Darüber hinaus werden freie Kapazitäten genutzt, um die übrigen Aufgaben der Vorführungsabteilung ­ Facharzt- und Krankenhausvorstellungen, sowie unangekündigte Haftbefehlsverkündungen bei Stadtteilgerichten ­ zu erfüllen.

6. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass die unabhängigen Richter ihre Sitzungstermine danach ausrichten müssen, wann die Vorführungsabteilung Zeit hat?

Die Vorführungsabteilung ist im Rahmen ihrer Personalausstattung grundsätzlich in der Lage, ihren Aufgaben termingerecht nachzukommen. Dies schließt nicht aus, dass es in Spitzenzeiten zu Engpässen kommt. In solchen Fällen werden personelle Verstärkungen aus dem Haftbereich der Untersuchungshaftanstalt sichergestellt, um anberaumte Termine berücksichtigen zu können. Lediglich in Zeiten auch darüber noch hinausgehenden Termindrucks ist es unvermeidbar, alternative Termine in Betracht zu ziehen.

7. In wie vielen Fällen mussten bereits anberaumte Verhandlungen in den letzten zwölf Monaten abgesagt werden?

In keinem Fall.

a) Welche Kosten sind hierbei entstanden?

b) Ist es hierdurch zu die Zeit der Inhaftierung des Angeklagten verlängernden Verlegungen gekommen?

Wenn ja, wie häufig?

Entfällt.

c) Wie viele Häftlinge mussten aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil die Verhandlungstermine aufgrund von mangelnder Vorführung abgesagt werden mussten?

Am Amtsgericht Hamburg-Barmbek wurde ein Jugendlicher vom Vollzug der U-Haft aus Verhältnismäßigkeitserwägungen verschont, weil eine Zuführung nicht innerhalb der vom Gericht vorgestellten Frist möglich gewesen wäre.

8. Wie ist die Vorführungsabteilung personell und sachlich ausgestattet?

Der Vorführungsabteilung sind 61 Stellen zugewiesen, davon 33 Stellen des einfachen Wachtmeisterdienstes für Vor- und Ausführungen, 17 Stellen des allgemeinen Vollzugsdienstes für Vor- und Ausführungen, elf Stellen des allgemeinen Vollzugsdienstes für Leitungsfunktionen beziehungsweise Funktionsdienstposten in der Vorführung wie Sprechposten, Zuführung und Pfortendienste. Zwei Stellen sind derzeit unbesetzt. Bei Bedarf werden darüber hinaus Kollegen des Allgemeinen Vollzugsdienstes der Untersuchungshaftanstalt zur Unterstützung hinzugezogen.

Die Vorführungen werden grundsätzlich mit Fahrzeugen der Fahrbereitschaft des Strafvollzugsamtes der Behörde für Justiz und Gleichstellung durchgeführt. Im Übrigen ist die Vorführungsabteilung mit der üblichen Dienstausstattung (Computer, Dienstkleidung) ausgestattet

9. An welchen Gerichtsstandorten gibt es wie viele für die kurzfristige Unterbringung zum Zweck der Vorführung eingerichtete Räume?

Amtsgericht Hamburg-Mitte/Landgericht: Das Strafjustizgebäude ist mit der UHA verbunden, sodass die Betroffenen direkt in den Sitzungssaal geführt werden.

Landgericht, Außenstelle Kapstadtring: Fünf Vorführzellen.

Amtsgericht Hamburg-Altona: Drei Vorführzellen für Erwachsene und eine für Jugendliche.

Amtsgericht Hamburg-Barmbek: Zwei Vorführzellen.

Amtsgericht Hamburg-Bergedorf: Zwei Vorführzellen.

Amtsgericht Hamburg-Blankenese: Eine Vorführzelle.

Amtsgericht Hamburg-Harburg: Zwei Vorführzellen.

Amtsgericht Hamburg-St. Georg: Drei Vorführzellen.

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek: Zwei Vorführzellen.

10. Wie häufig haben die Gerichte die Dienste der Vorführungsabteilung in den vergangenen zwölf Monaten in Anspruch genommen? Bitte aufgeteilt nach den jeweiligen Gerichten angeben.

Die zur Beantwortung der Frage benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich, weil hierfür sämtliche bei den jeweiligen Gerichten innerhalb der letzten zwölf Monate eingegangenen Strafverfahrensakten durchgesehen werden müssten.

Eine Auswertung der Haftsachen durch die einzelnen Geschäftsstellenmitarbeiter der Kleinen und Großen Strafkammern des Landgerichts, bei der die älteren Sachen aus dem Jahr 2010 nicht vollständig einbezogen werden konnten, hat ergeben, dass von Juni 2010 bis Juni 2011 an mindestens 1.294 Hauptverhandlungstagen Vorführungen im Strafjustizgebäude erforderlich wurden. Im gleichen Zeitraum wurden an der Außenstelle am Kapstadtring 177 Vorführungen durchgeführt. Hinzu kommen die von den Strafvollstreckungskammern durchgeführten Anhörungen von Strafgefangenen.

Hier finden pro Tag bei ein bis drei Kammern Anhörungen mit Vorführungen statt.

Das Amtsgericht Hamburg-Altona schätzt, dass es dort pro Jahr insgesamt circa 120 120 Vorführungen geben dürfte. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek geht von insgesamt etwa 210 Vorführungen im Jahr aus. Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese schätzt die Gesamtzahl der dortigen Vorführungen auf 15, das Amtsgericht Hamburg-Harburg auf etwa 240. Die Amtsgerichte Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Wandsbek sahen sich zu einer Schätzung nicht in der Lage. Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg geht von circa 500 Vorführungen im Jahr aus.

Beim Amtsgericht Hamburg-Mitte dürften im Dezernat I Vorführungen zu Haftprüfungen und Anhörungen in den gesicherten Zuführungsbereich des Strafjustizgebäudes werktäglich mehrfach erfolgen. In den Dezernaten II und III fallen im Schnitt etwa

Vorführungen im Jahr an. Im Dezernat IV sind pro Abteilung schätzungsweise zwischen zwei und fünf Vorführungen im Monat zu verzeichnen.

11. Was tut die Justizbehörde, um den reibungslosen Ablauf der Zuführungen zu gewährleisten? Gab es in den vergangenen zwölf Monaten Gespräche mit der Vorführungsabteilung und/oder den Gerichten?

Wenn ja, wie oft und mit welchem Ergebnis?

Die Vorführungsabteilung der Untersuchungshaftanstalt ist jederzeit für Terminabsprachen ansprechbar. Dabei versuchen die Bediensteten die Terminwünsche der Richterinnen und Richter so weit wie möglich zu erfüllen beziehungsweise gemeinsam alternative Termine zu finden.

Die Senatorin der zuständigen Behörde hat das Thema bei einem Treffen mit allen Gerichtspräsidenten und -direktoren im Juni 2011 angesprochen. Das Thema wurde erörtert und es wurde vereinbart, die Abstimmungen mithilfe moderner Informationstechnik zu verbessern. Zudem wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Gerichte, des Strafvollzugs-, Justizverwaltungsamtes sowie der Untersuchungshaftanstalt beschlossen, um die Zusammenarbeit weiter zu optimieren. Diese hat sich erstmalig am 12. Juli 2011 getroffen, weitere Gespräche sind geplant.

Zuvor hatte es am 28. Februar 2011 ein Gespräch zwischen der Leitung des Strafvollzugsamts, der Leitung und Vertretern der Untersuchungshaftanstalt und dem Präsidenten des Amtsgerichts Hamburg sowie Richterinnen und Richtern der Amtsgerichte Hamburg gegeben. Es wurde dabei gegenseitiges Verständnis für die Situation der jeweils anderen Seite und gegenseitige Rücksichtnahme bekräftigt. Die Richterinnen und Richter hatten zugesagt, nur unvermeidbare Termine anzuberaumen. Der Leiter des Strafvollzugsamtes hatte zugesichert, dass alle Termine auch unter Zurückstellung anderer gesetzlicher Leistungen durch die Vollzugsanstalten bedient werden.