Fahrradfahrer in Övelgönne

Betreff: Fahrradfahrer in Övelgönne

Gerade bei gutem Wetter kommt es häufig zu Beschwerden über rücksichtslose Radfahrer in Övelgönne (Övelgönne/Övelgönner Hohlweg).

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

1. Welche Regelungen gelten bezüglich des Fahrradfahrens im Bereich Övelgönne?

Das Fahrradfahren ist auf dem Weg „Övelgönne" verboten; Fahrräder dürfen nur geschoben werden.

2. Gibt es Zählungen über die Nutzung des Bereiches durch Fußgänger und Fahrradfahrer?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Nein.

3. Wie oft, wann und mit wie vielen Kräften war der Bezirkliche Ordnungsdienst bislang 2011 in Övelgönne tätig? Wurde dabei auch gegen rücksichtslose Radfahrer vorgegangen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, weshalb nicht?

4. Wie oft, wann und mit wie vielen Kräften war die Polizei bislang 2011 in Övelgönne tätig? Wurde dabei auch gegen rücksichtslose Radfahrer vorgegangen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, weshalb nicht?

Der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD) Altona führt Routinebestreifungen in Övelgönne/Övelgönner Hohlweg durch, deren Umfang nicht erfasst ist. Bei sichtbarer Präsenz der Mitarbeiter des BOD steigen die meisten Radfahrer auf der „Schiebestrecke" vom Rad. Ebenso wird der Bereich von der Polizei durch Fuß- und Radstreifen im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen und der gesetzlichen Prioritäten überwacht. Eine spezielle Einsatztaktik der Polizei für Övelgönne existiert nicht.

5. Wir beurteilt der Senat diesbezüglich die derzeitige Situation in Övelgönne und welche Maßnahmen hat er geplant, um die Situation zu verbessern?

Der Wegeabschnitt Övelgönne wird als Schiebestrecke bezeichnet. Das normale Fußgängeraufkommen durch Anwohner und Erholungssuchende ist regelmäßig so stark, dass Radverkehr nicht zugelassen werden kann. Fahrender Radverkehr kann über die auf dem Geestrücken befindliche Elbchaussee ausweichen.

Das Bezirksamt hat versucht, mit einer Sonderbeschilderung eine höhere Akzeptanz für das Einhalten des Radfahrverbots zu erreichen. Diese Beschilderung ist jedoch ohne ausreichende Wirkung geblieben.

Das zuständige Bezirksamt und das zuständige Polizeikommissariat bemühen sich um eine Verbesserung der unbefriedigenden Situation. Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen.