Konflikttraining von Polizeibediensteten sowie Aus- und Fortbildung von Zivilfahndern bei der Polizei Hamburg

Die Gewerkschaft der Polizei hat in einer Pressemitteilung vom 26. Oktober 2011 veröffentlicht, dass im Rahmen der von der Innenbehörde avisierten Umsetzung von 100 Polizeibediensteten sowohl das Konflikttraining von Polizeibediensteten als auch die Grundlehrgänge für Zivilfahnder und die Observationslehrgänge im Bereich der Aus- und Weiterbildung nicht mehr durchgeführt werden können.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele Zivilfahnder/-innen werden in Hamburg an welchen Polizeidienststellen eingesetzt?

An den 24 Polizeikommissariaten verrichten derzeit insgesamt 184 Polizeibeamtinnen und -beamte Dienst als Zivilfahnder. Die genaue Zahl variiert zwischen vier bis 14 pro Kommissariat. Sie ist abhängig von der Lage und der Einsatztaktik der Polizei und deshalb Veränderungen unterworfen. Aus einsatztaktischen Gründen wird von einer weiteren Aufschlüsselung abgesehen.

2. Welche Ausbildung müssen Polizeibedienstete nach welchen rechtlichen Vorschriften absolvieren, bevor sie als Zivilfahnder/-innen eingesetzt werden?

3. Welche Fortbildungen für Zivilfahnder/-innen sind nach welchen rechtlichen Vorschriften verpflichtend und welche freiwillig?

Die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten befähigt grundsätzlich auch zum Einsatz als Zivilfahnder. Eine spezielle Aus- und Fortbildung ist rechtlich nicht erforderlich.

Zweckmäßig ist der Besuch der Lehrgänge Nummer 3004 „Grundlehrgang für Zivilfahnder", Nummer 3018 „Zivilfahnder Aufbaulehrgang" und Nummer 2014 „Grundlehrgang Observation".

4. Wie viele und welche Aus- und Fortbildungskurse gibt es für Zivilfahnder/-innen an welchen Ausbildungsstätten in Hamburg? Wie haben sich die Anzahl, die Kursinhalte sowie der zeitliche Umfang der Aus- und Fortbildungskurse für Zivilfahnder/-innen seit 2001 verändert? Bitte detailliert die Kursbeschreibungen, den Ausbildungsumfang in Stunden sowie die Anzahl der Kursleiter/-innen darstellen.

Ausbildungsstätte ist das Zentrale Personalmanagement (ZP) 3 in der Carl-CohnStraße 39 in 22297 Hamburg.

Die Anzahl der durchgeführten Lehrgänge (Lg) und die Zahl der Teilnehmer (TN) sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Aufgrund der bestehenden Aufbewahrungsfristen sind Lehrgangsdaten vor 2006 nicht mehr vorhanden. Der Lehrgang 3018 wird seit dem Jahr 2011 neu angeboten.

Der Lehrgang Nummer 3004 dauert acht Tage und behandelt die aktuellen Erscheinungsformen der Straßen- und Einbruchskriminalität, die polizeilichen Möglichkeiten und Maßnahmen ihrer Bekämpfung und die taktischen, technischen und rechtlichen Grundlagen der Observation, Fahndung und Freiheitsentziehung.

Der Lehrgang Nummer 3018 dauert fünf Tage und vertieft die Ausbildungsinhalte des Lehrgangs Nummer 3004.

Der Lehrgang Nummer 2014 dauert zehn Tage und behandelt die rechtlichen Grundlagen von Observationsmaßnahmen, die personellen, technischen und taktischen Möglichkeiten sowie die Grenzen von Observationsmaßnahmen und die Observationstechnik und -taktik in ihrer praktischen Anwendung.

Jeder Lehrgang wird von einem Kursleiter durchgeführt.

Die Kursinhalte der Lehrgänge 3004 und 2014 haben sich seit 2006 nicht verändert.

5. Wie viele Kursleiter/-innen werden beziehungsweise wurden im Bereich Grundlehrgänge für Zivilfahnder/-innen sowie Observationslehrgänge seit 2001 eingesetzt? Wie hat sich die Anzahl der Stellen seit 2001 entwickelt? An welches Polizeikommissariat sollen diese Kursleiter/-innen versetzt werden?

Die Grundlehrgänge für Zivilfahnder und Observation wurden und werden immer von einem Kursleiter betreut. Der Kursleiter ist Fachlehrer des ZP 31. Das ZP 31 verfügte im Jahr 2004 über sechs Fachlehrerstellen, im Jahr 2005 über sieben Fachlehrerstellen und von 2006 bis 2008 über sechs Fachlehrerstellen. Seit dem Jahr 2009 sind es wieder sieben Fachlehrerstellen. Ältere Daten sind nicht mehr vorhanden. Die zukünftige Verwendung des Polizeibeamten, der aktuell die Funktion des Kursleiters ausfüllt, ist noch nicht bekannt.

6. Wie viele Polizeibedienstete von welchen Polizeidienststellen haben in Hamburg seit 2001 ein Konflikttraining absolviert?

Aufgrund der bestehenden Aufbewahrungsfristen sind Lehrgangsdaten vor 2006 nicht mehr vorhanden. Seit 2006 wurden insgesamt 22 Lehrgänge des Lehrgangs Nummer 9101 „Umgang mit Konflikten" mit 214 Teilnehmern durchgeführt. Die Teilnehmer kamen aus allen Bereichen des Polizeivollzuges.

7. Im Rahmen welcher Ausbildung absolvieren Polizeibedienstete nach welchen rechtlichen Vorschriften ein Konflikttraining?

Im Rahmen der Ausbildung zum Laufbahnabschnitt I werden die Auszubildenden gemäß Vorgabe im Berufsbildungsplan in einem fünftägigen Seminar im Umgang mit Konflikten geschult. Darüber hinaus sieht der Berufsbildungsplan die Vermittlung von theoretischem Wissen sowie praktische Übungen zu diesem Thema in den Fächern Polizeiberufskunde und Einsatztraining vor.

Im Rahmen der Ausbildung zum Laufbahnabschnitt II (Studium an der Hochschule der Polizei) wird gemäß Studienplan das Thema Konflikt im Umfang von 60 Stunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) behandelt.

8. Im Rahmen welcher Fortbildungen absolvieren Polizeibedienstete nach welchen rechtlichen Vorschriften ein Konflikttraining?

Eine Fortbildungsverpflichtung ergibt sich aus innerdienstlichen Regelungen im Rahmen der Personalentwicklung und den allgemein Bestimmungen des Beamten- und Personalrechts. Spezielle rechtliche Vorschriften bestehen hierzu nicht.

9. Die viele und welche Aus- und Fortbildungskurse zum Konflikttraining gibt es für Polizeibedienstete an welchen Ausbildungsstätten in Hamburg? Wie haben sich die Anzahl, die Kursinhalte sowie der zeitliche Umfang der Aus- und Fortbildungskurse für Polizeibedienstete im Bereich des Konflikttrainings seit 2001 verändert? Bitte detailliert die Kursbeschreibungen, den Ausbildungsumfang in Stunden sowie die Anzahl der Kursleiter/-innen darstellen.

Ausbildungsstätte ist das im Polizeiausbildungszentrum, Braamkamp 3a in 22297

Hamburg. Die Anzahl der durchgeführten Lehrgänge (Lg) und die Zahl der Teilnehmer (TN) sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Da der Inhalt des Lehrgangs Nummer 9101 „Umgang mit Konflikten" für alle Polizeibeamtinnen und -beamten während der Ausbildung vermittelt wird, kann es in einzelnen Jahren vorkommen, dass der Bedarf so gering ist, dass in einem Kalenderjahr kein Lehrgang Nummer 9101 stattfindet.

Der Lehrgang Nummer 9101 dauert fünf Tage und behandelt die Entstehung, den Verlauf und die Folgen von zwischenmenschlichen Konflikten, das eigene und fremde konfliktfördernde beziehungsweise -vermeidende Verhalten, persönliche Grundeinstellungen und deren Auswirkung auf Konflikte, die Übertragbarkeit dieser Erkenntnisse auf den Umgang mit Bürgern und Mitarbeitern und Gestaltungsmöglichkeiten zur gezielten Verbesserung des Kommunikationsverlaufs. Jeder Lehrgang wird von einem Kursleiter durchgeführt. Der Kursinhalt hat sich seit 2006 nicht verändert. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.

10. Wie viele Kursleiter/-innen werden beziehungsweise wurden im Bereich Konflikttraining seit 2001 eingesetzt? Wie hat sich die Anzahl der Stellen seit 2001 entwickelt? Wie viele von diesen Kursleitern/-innen sind derzeit erkrankt? Wie viele Kursleiter/-innen werden benötigt, um einen Kurs durchzuführen? Wann gehen von diesen Kursleitern/-innen wie viele in den Ruhestand? An welches Polizeikommissariat sollen wie viele von diesen Kursleitern/-innen versetzt werden?

Im Bereich Konflikttraining werden seit 2001 sechs Trainer und Trainerinnen eingesetzt. Jeweils zwei Trainer werden benötigt, um ein Seminar durchzuführen.

Der Fortbildungsbereich Kommunikations- und Konflikttraining (ZP 37) verfügte 2004 über sechs Stellen. Seit 2005 sind fünf Stellen bei ZP 37 vorhanden. Ältere Daten sind nicht mehr verfügbar. Ein Trainer ist seit Sommer 2010 durchgehend erkrankt. Im April 2012 geht ein Trainer in Pension. Eine Trainerin soll an das Polizeikommissariat 25 umgesetzt werden.

11. Wie viele und welche der oben angegebenen Kurse entfallen im Rahmen der avisierten Umsetzung von 100 Polizeibediensteten und welche Konsequenzen hat dies für die Aus- und Weiterbildung von Zivilfahndern/-innen sowie für Polizeibedienstete, die ein Konflikttraining absolvieren möchten oder müssen? Bitte detailliert darstellen.

Der Prozess der Umsetzung von 100 Polizeibeamten zu den Dienstgruppen „Operative Aufgaben" an den Polizeikommissariaten ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

Insofern sind Angaben zu Wegfall und Verlagerung von Aufgaben derzeit nicht möglich. Die Polizei wird Lösungsmöglichkeiten entwickeln, damit weiterhin bedarfsgerecht entsprechende Lehrgänge angeboten werden können.