Auswirkungen der Neuregulierung im Naturschutz- und Forstbereich

Im Zuge der zurückliegenden Bezirksverwaltungsreform sind die bezirklichen Naturschutzreferate aufgelöst worden. Eine Änderung der Zuständigkeiten im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege war von CDU und GAL in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebracht worden (vergleiche: Drs. 19/1613, 19/2499 und 19/2702).

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Wie sieht die Kompetenzverteilung zwischen Fachbehörden und den Bezirksämtern im Naturschutz und Forstbereich zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Hamburg genau aus?

Naturschutz:

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) ist insbesondere zuständig für folgende Aufgaben nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Hamburgischen Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes:

· die Aufstellung und Änderung des Landschaftsprogramms,

· den Vollzug der Eingriffsregelung in Planfeststellungsverfahren und verschiedenen Genehmigungsverfahren,

· die Ausweisung von Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale),

· den Biotopverbund,

· die gesetzlich geschützten Biotope,

· die Pflichten aus der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie,

· den besonderen Artenschutz (besonders geschützte Arten),

· die Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz,

· sowie die EU-Verordnung (EG) Nummer 338/97 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels,

· das Gesetz über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer,

· das Gesetz über das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege.

Sie ist zuständig für den Vollzug von zwölf Naturschutzgebietsverordnungen. Sie nimmt außerdem die Aufgaben der obersten Landesbehörde im Naturschutz wahr.

Sowohl die BSU als auch die Bezirksämter überwachen die Einhaltung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes und treffen die notwendigen Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.

Die Bezirksämter sind insbesondere zuständig für

· die Durchführung landschaftsplanerischer Festsetzungen in Bebauungsplänen,

· die Erteilung des Einvernehmens zu Verpflichtungen der Eingriffsregelung sowie zur Untersagung, sofern das Bezirksamt die zuständige Behörde ist,

· die Umsetzung von Maßnahmen zum Ausgleich aus der Bebauungsplanung,

· die Durchführung der erlassenen Verordnungen von Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen einschließlich der Überwachung ihrer Ge- und Verbote, der Kennzeichnung und der Übertragung der Betreuung,

· die Baumschutzverordnung,

· für den Vollzug von 19 Naturschutzgebietsverordnungen.

Forst:

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat für den Forstbereich

· die ministeriellen Aufgaben,

· bestimmt die Fachpolitik,

· nimmt forstliche Stellung zu Raumplanungen, erstellt die Fachpläne und hat die Fach- und Rechtsaufsicht nach dem Bezirksverwaltungsgesetz.

Den Bezirksämtern obliegen die Durchführungsaufgaben in den Forstrevieren. Sie haben auch die Personal- und Fachverantwortung. Im Übrigen siehe Drs.18/7615.

2. Wie sind die Hamburger Bezirke für die Wahrnehmung der Naturschutzaufgaben und des Forstwesens personell und finanziell ausgestattet?

Bitte für alle Hamburger Bezirke einzeln auflisten.

Wenn ja:

a. Welche Aufgaben beziehungsweise Zuständigkeiten wurden von der BSU auf die Bezirke verlagert?

b. Nach welchen Kriterien erfolgte die Neuzuordnung?

Ja. Es wurden keine Aufgaben beziehungsweise Zuständigkeiten von der BSU auf die Bezirke verlagert.

c. Wurden Aufgaben beziehungsweise Zuständigkeiten von den Bezirken auf die BSU verlagert und wenn ja, um welche Aufgaben beziehungsweise Zuständigkeiten handelt es sich im Einzelnen?

Der BSU wurde die Zuständigkeit für die vier Naturschutzgebiete Wittmoor, Die Reit, Wohldorfer Wald, Boberger Niederung übertragen.

d. Welche personellen Auswirkungen haben die Umstrukturierungen auf die jeweiligen Ämter der BSU beziehungsweise der Bezirksämter ergeben?

e. Hat es Stellenverschiebungen oder Veränderungen gegeben und wenn ja, in welchen Zuständigkeiten und Ämtern genau, um wie viele Stellenveränderungen handelt es sich und wie sehen die Veränderungen im Einzelnen aus?

f. Wie sieht die Mittelverteilung für die Neuzuordnung aus?

Eine Stelle Naturschutzwart (E 6) wurde vom Bezirksamt Bergedorf in die BSU verlagert.

Der Titel 6800.521.83 „Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für den Naturschutz" (Rahmenzuweisung für die Bezirksämter) wurde um 14.000 Euro abgesenkt, der Haushaltstitel 6800.541.01 „Ausgaben für den Naturschutz" wurde entsprechend erhöht.

Wenn nein:

a. Welche Maßnahmen stehen noch aus?

b. Wann werden sie voraussichtlich abgeschlossen sein?

c. Wann werden die Änderungen umgesetzt?

Entfällt.

4. Zusätzliche Schnittstellen entstanden zu den Abteilungen Landschaftsplanung und Stadtgrün. Dies führt zumindest im Bezirksamt Altona teilweise zu höheren Abstimmungsbedarfen.

Durchweg positiv wird die Einbindung des Naturschutzes in die betroffenen Bereiche des Managements des öffentlichen Raumes bewertet.

5. Welche Erfahrungen sind in den Bezirken nach der Verwaltungsumstrukturierung bezüglich der Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich Forst gemacht worden?

a. im Bezirk Hamburg-Mitte

b. im Bezirk Altona

c. im Bezirk Eimsbüttel

d. im Bezirk Hamburg-Nord e. im Bezirk Wandsbek

f. im Bezirk Bergedorf

g. im Bezirk Harburg

Die durch die Verwaltungsreform vorgenommene Überführung der Revierförstereien in die bezirklichen Strukturen hat insbesondere im Bereich der Fachämter Management des öffentlichen Raumes zu deutlichen Synergieeffekten geführt und zur wirkungsvollen Einbringung forstlichen Sachverstandes vor Ort. Die Wahrnehmung der betrieblichen Aufgaben durch die Revierförstereien erfolgt auch nach der Verlagerung unter Berücksichtigung der waldbaulichen Rahmenrichtlinie, der Forsteinrichtung sowie der zur Verfügung stehenden Personal- und Finanzressourcen.

6. Gibt es eine Evaluation zur Bezirksverwaltungsreform im Allgemeinen und zum Naturschutz und Forstbereich im Speziellen?

Wenn ja, bitte den Bericht als Anlage beifügen.

Wenn nein, warum nicht und wann wird eine Evaluation erstellt?

Hiermit hat sich der Senat noch nicht befasst. Eine Evaluation zum Naturschutz konnte bis zum Ablauf der letzten Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden, die Arbeiten dauern noch an.

7. Wie ist der momentane Sachstand bei der Waldbiotopkartierung (bitte ausführlich erläutern)?

Eine Waldbiotopkartierung wurde im Rahmen der Forsteinrichtung nicht mehr durchgeführt, weil die Biotopkartierung des Naturschutzamtes inzwischen auch alle Wälder erfasst. Diese Daten stehen auch der Forstverwaltung unter http://www.hamburg.de/biotopkartierung/147894/start.html zur Verfügung.

8. Hat sich die Bezirksverwaltungsreform auf das Fortschreiten der Kartierungsmaßnahmen ausgewirkt?

Wenn ja, wie?

Nein, die Bezirksverwaltungsreform hatte keine Auswirkung auf die Kartierung.

9. Die FSC-Zertifizierung (Forest Stewardship Council) wurde 2011 von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ausgesetzt. Was waren die Gründe für diese Entscheidung und welche Auswirkungen hat dies für die Neuregelung im Naturschutz und Forstbereich?

Die Forest-Stewardship-Council (FSC)-Zertifizierung wurde von der BWVI nicht ausgesetzt. Im Rahmen einer außerplanmäßigen Überprüfung wurde von dem Zertifizierer das Zertifikat wegen einer Verkehrssicherungsmaßnahme ausgesetzt. Zusammen mit dem Zertifizierungsunternehmen strebt die Fachbehörde jetzt an, dass die Regelkonformität derartiger Maßnahmen in den FSC-Statuten eindeutig geklärt wird. Die Aussetzung des Zertifikats ist seit dem 21. September 2011 aufgehoben. Sie hat keine Auswirkungen auf die Neuregelung im Naturschutz- und Forstbereich.

10. Welche Bedeutung und Auswirkung hat diese Zertifizierungsmaßnahme konkret für die Waldflächen in Hamburg und den Bewirtschaftungsaufwand?

Das FSC-Zertifikat verpflichtet die Hamburger Forstverwaltung, den Wald besonders nachhaltig, sozialverträglich, ökonomisch und ökologisch zu pflegen und zu bewirtschaften. Diese besonderen Verpflichtungen bedingen einen nicht bezifferbaren erhöhten Aufwand wie beispielsweise für die Pflege und für Personal. Das jährliche FSC-Audit verursachte bisher Kosten in Höhe von circa 2.200 Euro.