Welche Sekten oder vergleichbare Glaubensgemeinschaften in Hamburg sind dem Senat bekannt Wie viele Mitglieder haben

In Zeiten zunehmender Komplexität des gesellschaftlichen Lebens und der Informationsübersättigung wenden sich immer mehr Menschen auf der Suche nach immateriellen Werten Gurus und Sekten zu. In weiten Kreisen der Bevölkerung wird die Auffassung vertreten, daß eine auf christlichen Werten basierende Gesellschaft und der Staat ihre Bürger und Mitmenschen vor einer Ausbeutung zu schützen haben.

Ich frage den Senat:

1. Welche Sekten oder vergleichbare „Glaubensgemeinschaften" in Hamburg sind dem Senat bekannt? Wie viele Mitglieder haben diese?

2. Konnte der Senat in der vergangenen Legislaturperiode einen Anstieg der Sektentätigkeit in Hamburg verzeichnen?

Amtliches Zahlenmaterial über die Anzahl von Sekten oder vergleichbaren Glaubensgemeinschaften in Hamburg sowie deren Struktur, Mitgliederzusammensetzung und Finanzgebaren liegt nicht vor.

Eine statistische Erfassung von Sekten ist ­ abgesehen von definitorischen Problemen ­ auch wegen Abspaltungen und Neubildungen verschiedener Gruppierungen und ihrer Neigung, sich nach außen hin abzuschotten, nahezu unmöglich.

(Vgl. die Antwort des Senats auf die Große Anfrage „Gefährdung durch Sekten", Drucksache 15/3548 vom 7. Juli 1995.)

3. Welche Mittel setzt der Senat zur Kontrolle einzelner Sekten bzw. sektenähnlichen Organisationen ein?

Eine kontinuierliche und umfassende Kontrolle sämtlicher Sekten und sektenähnlicher Gruppierungen ist dem Senat angesichts des Glaubensgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen von der Verfassung eingeräumten Freiraums bereits aus Rechtsgründen nicht möglich. Der Senat setzt die Schwerpunkte seiner Befassung mit dem Thema „Sekten" vor diesem Hintergrund auf Information (etwa durch Teilnahme an bundesweiten Systemen des Informationsaustausches über Tendenzen in diesem Bereich), Aufklärung und das konsequente Einschreiten gegen Gesetzesverstöße.

Geraten Zielsetzungen oder Verhaltensformen einzelner Glaubensgemeinschaften in Kollision mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, werden die von der Rechtsordnung zur Ausübung der staatlichen Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellten Mittel eingesetzt. Werden Verstöße gegen Strafgesetze bekannt, werden umgehend polizeiliche Maßnahmen bzw. staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet.

4. In welcher Form hat der Senat in den letzten fünf Jahren durch Aufklärung und Medienarbeit über die Gefahren in diesem Bereich informiert?

Über die Aufklärungsarbeit im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes hat der Senat in seiner Antwort auf die Große Anfrage „Gefährdung durch Sekten", Drucksache 15/3548, vom 7. Juli 1995 ausführlich unterrichtet. Auf diese Drucksache wird verwiesen.

Aufklärung und Information über die von Sekten ausgehenden Gefahren leistet seit Jahren der Arbeitskreis Jugendreligionen der „Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Hamburg e.V." (AJS), dessen Arbeit vom Senat mitfinanziert wird. Im Zeitraum von 1992 bis 1997 hat der Arbeitskreis ca. 150 Informationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Jugendhilfebereichen durchgeführt. Ferner wurden in den letzten fünf Jahren durch die AJS in Zusammenarbeit mit den Landesarbeitsgemeinschaften Kinder- und Jugendschutz anderer Bundesländer verschiedene Publikationen zum Thema „Sekten" veröffentlicht.

Der Arbeitskreis Jugendreligionen bietet darüber hinaus beratende Hilfen für Jugendliche und deren Angehörige an, die sich aus Gemeinschaften mit zweifelhaften Praktiken lösen wollen. Die Anzahl diesbezüglicher Kontakte belief sich in den letzten fünf Jahren auf ca. 2400.

Die Hamburger Volkshochschule behandelt die Sektenproblematik im Rahmen ihrer Kursangebote zur Religion und Psychologie. Speziell zum Thema „Sekten" wurden beispielsweise im letzten Jahr drei Veranstaltungen durchgeführt.

Nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz wurden in den letzten zwei Jahren fünf einwöchige Fortbildungsveranstaltungen als Bildungsurlaub anerkannt, die sich kritisch mit der Sektenproblematik auseinandersetzten.

5. Ist dem Senat bekannt, wie sich die unterschiedlichen Sekten in Hamburg finanzieren?

6. Wie stark schätzt der Senat den Einfluß und die Finanzkraft der Sekten in Hamburg ein?

Welche Tendenzen sind in diesem Bereich zu verzeichnen?